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Sabine Gross

SPD 22.07.2025 Sitzungen 19/56

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN zielt auf ein ganz wichtiges Thema: den besseren Schutz vor Hochwasser durch Prävention. Nach den verheerenden Extremwetterereignissen der letzten Jahre ist völlig klar: Wir müssen uns besser wappnen gegen die Folgen des Klimawandels. Hochwasserschutz ist Klimaanpassung; er schafft Resilienz. Da sind vorbeugende Maßnahmen auch beim Bauen, neben Schwammkommunen und Wiedervernässung von Mooren, absolut zentral. Das Anliegen, neue Versiegelung in Überschwemmungsgebieten zu vermeiden, ist daher nicht nur nachvollziehbar, sondern auch notwendig. Aber die Mittel, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, müssen praxistauglich, rechtssicher und verhältnismäßig sein. Der vorliegende Entwurf sieht ein absolutes Bauverbot in allen festgesetzten Überschwemmungsgebieten in Bayern vor, also in HQ100- und HQextrem-Gebieten. Das sind immerhin 805 Gemeinden. In vielen Kommunen sind große Teile der Ortschaft betroffen. In diesen Fällen würde ein absolutes Bauverbot de facto jegliche bauliche Entwicklung verhindern, auch dort, wo heute schon sehr strenge bundesrechtliche Vorgaben gelten und wo begründete Ausnahmen bislang möglich waren. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind Ausnahmen vom Bauverbot ohnehin nur in engen Grenzen zulässig, etwa wenn der Hochwasserabfluss nicht beeinträchtigt wird, wenn keine Gefährdung zu erwarten ist und wenn der Bau hochwasserangepasst erfolgt. Auch in Bayern gelten natürlich diese Maßgaben. Die Zahl der tatsächlich genehmigten Ausnahmen – rund 3.250 in fünf Jahren – muss man auch erst mal einordnen. Wir wissen nicht genau, wie viele Anträge insgesamt gestellt wurden und wie viele davon abgelehnt wurden. Wir wissen auch nicht, ob Gebäude, die aufgrund einer Ausnahmegenehmigung in hochwasserangepasster Bauweise errichtet wurden, nachfolgenden Überschwemmungen standgehalten haben oder nicht. Was wir brauchen, ist aus unserer Sicht keine starre Regelung, die jede Flexibilität nimmt. Was wir brauchen, ist die konsequente Anwendung bestehender Regeln und, wo nötig, eine präzisere Definition der Ausnahmetatbestände. (Beifall bei der SPD) Vor allem brauchen wir eine restriktivere Handhabung bei den Ämtern. Das wäre rechtssicherer und praktikabler und würde gleichzeitig den Hochwasserschutz stärken. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN lässt leider viele Rechtsfragen offen. Was passiert beispielsweise, wenn bestehende Bauten saniert oder umgebaut werden sollen, um besser gegen das nächste Hochwasser gewappnet zu sein? Auch hierfür sind Baugenehmigungen erforderlich, die aber nach dem Entwurf nicht mehr möglich wären. Was ist mit Kommunen, die seit Jahrzehnten in solchen Gebieten sind und jetzt Hochwasserschutz besser betreiben wollen? Auch das ist nach dem Entwurf nicht möglich. Fazit: Wir teilen das Ziel des Gesetzesentwurfs, aber wir halten die vorgeschlagenen Mittel in der vorgelegten Form nicht für den richtigen Weg, abgesehen davon, dass die notwendige Gesetzgebungskompetenz höchstwahrscheinlich ohnehin beim Bund liegt. (Beifall bei der SPD)

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