Andreas Winhart
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es den GRÜNEN zu heiß und zu trocken. Heute sprechen wir über das Hochwasser. Es ist kein einfaches Thema. Wer das schon einmal miterleben musste oder miterlebt hat – – (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) – Herr von Brunn, gehen Sie einfach raus zum Ratschen! 2013 durfte ich es selbst miterleben. Bei uns im Mangfalltal gab es zu Pfingsten Hochwasser, und es ist ein komisches Gefühl, wenn man sein Eigentum selbst schützen muss, indem man Sandsäcke befüllt. Wir haben beim Mangfall-Hochwasserschutz erleben müssen, wie es ist, wenn Grundstücke plötzlich in einen Hochwasserpolder fallen, wie beispielsweise bei Feldolling. All das ist nicht ohne, das macht etwas mit Menschen, Grundstückseigentümern usw. Daher nehmen wir die Gefahren, die vom Hochwasser ausgehen, sehr, sehr ernst. Es ist wichtig, tätig zu werden, wenn es um die Lebenssicherheit, die Gesundheit sowie das Hab und Gut geht. Das hat bei uns immer Priorität. Wir haben – das muss man ehrlich sagen – veränderte Niederschlagsmuster und zunehmend unvorhersehbare Wetterlagen. Es muss eine angemessene, vernünftige, aber vor allem lokale Antwort auf diese Fragen geben. Was sehen wir in Ihrem Gesetzentwurf? – Wir sehen einen Gesetzentwurf, der massiv in die Planungsrechte der Kommunen eingreift, Eigentumsrechte quasi fortwischt und die Entwicklungsmöglichkeiten des ländlichen Raums massiv einschränkt. Frau Sowa hat freundlicherweise schon das Thema Versicherungen angesprochen. Meine Damen und Herren, das könnte ein Entwurf sein, der von einer Versicherungsgesellschaft an Sie weitergereicht wurde. Das ist doch nicht auf Ihrem Mist gewachsen! Kernstück des Entwurfs ist ein faktisches Bauverbot überall dort, meine Damen und Herren, wo der Umweltatlas ein sogenanntes Überschwemmungsgebiet definiert. Es gibt keine Berücksichtigung von Besonderheiten vor Ort oder anderen Lösungsmöglichkeiten. Die Möglichkeit, einen Einzelfall auszunehmen oder zuzulassen, wird eingeschränkt bzw. komplett verboten. Für zahlreiche Bürger und Kommunen, gerade im ländlichen Raum, bedeutet das, dass ein Grundstück in diesen Zonen de facto nichts mehr wert ist, was zu erheblichen wirtschaftlichen Einschränkungen und Wertverlusten führt, selbstverständlich ohne Ausgleich. Meine Damen und Herren, Sie sehen doch, dass Bürgerinnen und Bürger Ausnahmen wollen und dieses Risiko eingehen wollen. Obwohl sie sich vielleicht nicht versichern können, wollen sie dort leben, wo der Hof der Familie seit Jahrhunderten steht. Sie wollen auch mit technischen Möglichkeiten Ausnahmen von dieser Gleichmacherei erreichen. Deshalb müssen wir diesen Gesetzentwurf wahrscheinlich ablehnen, meine Damen und Herren. Hier geht es um ein pauschales Verbot, nicht um die Einführung von Richtlinien. Es ist pure Gleichmacherei. Wir wollen auch im Bereich des Hochwasserschutzes mit gutem Gewissen und von mir aus auch gerne mit dem Segen der Versicherungen Chancen ermöglichen, wo sie technisch umsetzbar sind. Wir wollen den Gesetzentwurf in dieser Form nicht. Natürlich wollen wir ein gezieltes Wassermanagement, um das Risiko eines Hochwassers in vielen Fällen auf ein akzeptables Maß zurückzuführen. Eine hundertprozentige Risikovermeidung wird es nie geben, wie wir alle wissen. Wir setzen hier auf Freiwilligkeit und Augenmaß, meine Damen und Herren, und sicherlich nicht darauf, per Dekret alles gleichzumachen und zu verbieten. Für viele ist das, was Sie hier vorhaben, schlicht und ergreifend existenzbedrohend. Daher müssen wir Ihren Gesetzentwurf wahrscheinlich ablehnen. Wir freuen uns selbstverständlich auf die weiteren Diskussionen und werden auch weiterhin den Blick ins europäische Ausland werfen. Sie lieben die EU ja so sehr. Es gibt kein EU-Land, das die Hochwasserrichtlinien dermaßen hart umsetzt, wie Sie es hier vorhaben. Werfen Sie einen Blick über die Grenze! Das schadet manchmal nicht. (Beifall bei der AfD)
