Alexander Flierl
Geschätzter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, Bilder von Tieren, die durch Mäharbeiten und durch Mähroboter verletzt wurden, sind grausam und gehen ans Herz. Ich glaube, wer einen Funken Gefühl hat, der wird das sicherlich genauso sehen; aber entscheidend ist doch die Frage, auf welchem Weg so etwas verhindert werden kann und nicht wegzudiskutierende Probleme minimiert werden können. Ist dieser Weg der vorliegende Gesetzentwurf? Löst er letztendlich die Problematik? Auf den ersten Blick sieht der Gesetzentwurf nach einer sehr einfachen Antwort aus und klingt wie eine liebevolle Tierwohlinitiative, die sichere Nächte für Igel und Co. verspricht. Bei näherem Hinsehen entpuppt er sich als das, was wir leider viel zu häufig erleben, wenn Gesetzentwürfe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Aufruf kommen: Er ist handwerklich schlecht gemacht, technisch fragwürdig und wird in seiner Wirkungslosigkeit nur dadurch übertroffen, dass man letztendlich überbordende Kontrollen zur Kompensation einführen will. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Kurz gesagt ist er Symbolpolitik auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger, nichts anderes. (Beifall bei der CSU) Kommen wir zum Inhalt: Der Entwurf will den nächtlichen Einsatz von Mährobotern auf sogenannten "nicht wirtschaftlich genutzten Grünflächen" verbieten. Klingt erst einmal harmlos; aber was bedeutet denn "nicht wirtschaftlich genutzt"? – Wenn wir das genauer ansehen, ist das doch ein Problem: Ist es der Vorgarten, ist es die Spielwiese beim Sportplatz, ist es vielleicht sogar der Fußballplatz, ist es eine Streuobstwiese im Außenbereich, die extensiv, aber nicht landwirtschaftlich genutzt wird, oder vielleicht sogar eine Ausgleichsfläche? Bereits an dieser Stelle versagt dieser Gesetzentwurf eindeutig. Die Definition ist schwammig, die Abgrenzung ist praktisch nicht vorzunehmen und damit unmöglich. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Das ist nicht Klarheit, sondern eine Einladung zur Willkür. Zum zweiten wesentlichen Punkt: Das Verbot gilt ab Einbruch der Dämmerung. Was bedeutet denn das, bitte schön? – Dämmerung hat keine feste Uhrzeit und variiert. (Widerspruch bei den GRÜNEN) – Nein, Dämmerung hat keine feste Uhrzeit. Sie variiert von Region zu Region, nach der Jahreszeit und nach der Wetterlage. – Weil keine klare Definition vorliegt, wäre ein solches Gesetz nicht greifbar, nicht nachvollziehbar und eindeutig nicht rechtssicher. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Noch absurder wird es bei der Ausnahmeregelung: Das Verbot gilt nämlich nicht, sofern geeignete Maßnahmen getroffen werden, durch die Schmerzen oder Schäden bei Wirbeltieren verhindert werden. Um welche geeigneten Maßnahmen handelt es sich? Wer legt sie fest? Ist es zum Beispiel, wie zutreffend vorgetragen wurde, ein Warnhinweis des Herstellers? Ist es zum Beispiel eine Programmiermöglichkeit? Wer legt das fest und auf welcher Grundlage geschieht das? Wir haben es mit einer Aneinanderreihung unklarer Begriffe zu tun und damit mit einem Gesetz, das in der Realität eindeutig nicht umsetzbar ist. Aber die entscheidende Frage ist, wer das alles kontrolliert. Wer geht abends durch die Gärten und schaut nach, ob der Mähroboter läuft? Sollen die unteren Naturschutzbehörden kontrollieren, die mit vielfältigen Aufgaben zum Schutz unserer Arten und unserer Natur betraut sind? Sollen sie auf nächtliche Rasenpatrouille gehen? Oder setzen wir auf den Nachbarn mit dem Fernglas? Ich glaube, hier entsteht kein Artenschutz, sondern ein Nährboden für modernes Blockwarttum, und das wollen wir eigentlich nicht. (Beifall bei der CSU) Für uns ist ganz klar, ein Gesetz, das nicht kontrolliert werden kann, ist ein unnötiges Gesetz, ein Gesetz, das wir nicht brauchen können. Punkt. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Dabei bleibt es nicht. Ich glaube, um etwas für die Artenvielfalt tun zu können, dafür setzt dieses Gesetz die falschen Schwerpunkte. Es bleibt jeden Beleg schuldig. Es hat keine Datengrundlage, keine Evaluierung. Es ist die schlichtweg bestehende Behauptung, dass die Artenvielfalt beeinträchtigt würde. Ich betone das, was ich eingangs gesagt habe: Wir reden über schlimme Verletzungen bei Igeln, bei Kleinsäugern, bei Amphibien, die oft auch tödlich enden. Diese Verletzungen sind eindeutig tragisch und entsetzlich. Wer nachts seinen Mähroboter laufen lässt, der nimmt dies billigend in Kauf. Darüber sind wir uns durchaus einig; aber es geht doch darum, wie dies verhindert werden kann und was der richtige Weg dorthin ist. Sie setzen eben nicht auf Aufklärung. Sie setzen auf Misstrauen, auf Kontrolle und auf Überregulierung. Das ist eindeutig das übliche grüne Narrativ: Der Staat weiß alles besser, und wer nicht spurt, der bekommt einfach ein Verbot auferlegt. So, glaube ich, kann man nicht vorgehen. Damit tut man dem Artenschutz nichts Gutes. Eindeutig und für uns klar ist, dass wir auf etwas Besseres setzen müssen: Wir müssen auf Aufklärung statt Überwachung, auf Freiwilligkeit statt Vorschriften und auf Verantwortung, insbesondere die Eigenverantwortung, statt Bevormundung setzen. Das ist der richtige Weg, und diesen Weg müssen wir weitergehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Für uns ist klar, dass Natur- und Artenschutz im Kopf beginnt, in der Einstellung, in der Haltung und nicht in Gesetzesblättern. Deswegen müssen wir deutlich machen: Wer Artenvielfalt wirklich schützen will, der darf die Vorgärten nicht reglementieren, sondern muss sie zur Oase machen und die entsprechende Aufklärung betreiben. Der wahre Beitrag zur echten Artenvielfalt beginnt nicht im Gesetzestext, sondern im Laubhaufen hinter dem Gartenhäuschen. Das müssen wir den Menschen klarmachen. Dann erreichen wir etwas zum Schutz der genannten Tiere. (Beifall bei der CSU) Wir müssen für das Potenzial werben, das Privatgärten haben, und dafür, dass wir – aus Überzeugung und eben nicht aus Zwang – Geräte mit tierfreundlicher Sensorik einsetzen und respektvoll mit der Natur in unseren Vorgärten umgehen. Dann ist etwas erreicht für den Natur- und Artenschutz. (Beifall bei der CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist wieder ein Paradebeispiel für gesetzestechnische Unreife, für juristische Unklarheit und für bürokratische Übergriffigkeit. Er schafft eben keine ökologische Wirkung – er schafft Bürokratie. Er stärkt nicht den Artenschutz – er schwächt die Akzeptanz dafür. (Toni Schuberl (GRÜNE): Quatsch!) Und er fördert nicht Eigenverantwortung – er fördert Blockwarttum, das wir eigentlich schon überwunden geglaubt haben. (Martin Wagle (CSU): So schaut es aus! – Zurufe von den GRÜNEN) Deshalb lehnen wir diesen Entwurf ab, nicht weil uns die Igel, die Kleinsäuger oder gar die Amphibien egal sind, ganz im Gegenteil, sondern weil wir eine gute Gesetzgebung wollen, sinnvoll, wirksam, praktikabel. Dieser Gesetzentwurf ist dies alles eben nicht. Deswegen können Sie sich unserer Zustimmung nicht sicher sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
