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Benjamin Nolte

AfD 24.06.2025 Sitzungen 19/53

Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Im Antrag der SPD-Fraktion "Schluss mit Eltern-Taxis – Sicherheit für unsere Kinder" geht es um die Einrichtung sogenannter Schulstraßen. Kurz zur Erläuterung – ein bisschen ist es schon angeklungen –: Schulstraßen sind Straßen an Schulen, die zu Stoßzeiten – in der Regel bei Schulbeginn und zum Schulschluss – für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Für Anwohner gilt eine solche Sperrung nicht. Gefährdungen von Schülern sollen gerade durch den Verkehr sogenannter Eltern-Taxis sollen reduziert werden, und die Schüler sollen dazu animiert werden, den Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bestreiten. Aufhänger für die Debatte war ein Bericht von Ende März dieses Jahres auf BR24, in dem zahlreiche Eltern und Kommunen die Einrichtung solcher Schulstraßen fordern. So weit, so gut. Was die Staatsregierung konkret machen soll, das geht aus dem Antragstext und der Begründung leider nicht hervor. Die Staatsregierung wird aufgefordert, die Errichtung von Schulstraßen aktiv zu unterstützen und den Kommunen Handlungsempfehlungen für die Errichtung von Schulstraßen zu geben. Wie genau soll denn diese aktive Unterstützung der Staatsregierung aussehen? Wenn man sich einmal die Debatte in den Medien oder unsere Debatte im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr zu diesem Thema ansieht, stellt man fest, dass noch nicht einmal jedem die Rechtslage klar zu sein scheint. Auf eine Anfrage der Stadt Bamberg an die Regierung von Oberfranken kam die Antwort, dass die Errichtung von Schulstraßen in Bayern nicht möglich sei. Eine ähnliche Antwort erhielt die Stadt Garching von der Regierung von Oberbayern. Auf eine Anfrage des Kollegen Dr. Markus Büchler von den GRÜNEN an die Staatsregierung – wir haben es schon gehört – kam die Antwort, dass die Errichtung von Schulstraßen in Bayern sehr wohl möglich sei. Ähnliche Nachrichten kommen aus dem SPD-regierten München. Hier hat der städtische Mobilitätsausschuss beschlossen, im kommenden Jahr an zwei Standorten solche Schulstraßen einzurichten. Offensichtlich geht es also doch. Ich muss zugeben, dass diese widersprüchlichen Aussagen nicht besonders hilfreich sind. Inwieweit die Staatsregierung die Errichtung dieser Schulstraßen unterstützen kann, diese Frage bleibt im Antrag unbeantwortet. Es bleibt auch die Frage, inwiefern solche Schulstraßen überhaupt sinnvoll sind. In vielen Gemeinden liegen die Schulen direkt an Hauptverkehrsstraßen, an Durchgangsstraßen oder an Kreisstraßen, wo eine Sperrung zur Hauptverkehrszeit völlig unverhältnismäßig wäre und zu noch mehr Chaos führen würde, zumal viele Schulwegunfälle in Seiten- oder Zubringerstraßen passieren. Zu den viel geschmähten Eltern-Taxis sollte man sich vielleicht einmal die Frage stellen, aus welchen Gründen die Eltern ihre Kinder lieber mit dem Auto zur Schule fahren. Das liegt nicht nur an der Faulheit und der Bequemlichkeit der Schüler oder irgendwelchen abgedrehten Helikoptereltern, sondern auch an den Zuständen in diesem Land und den Bedingungen, welche die Regierungen geschaffen haben. Angesichts eskalierender Gewalt – ich muss jetzt nicht sagen, von wem diese in der Regel ausgeht – können sich die Eltern nämlich nicht mehr sicher sein, ob das Kind in der Schule lebend ankommt. Das liegt nicht am Verkehr, sondern an der Gefahr auf dem Schulweg, die darin besteht, von irgendeinem Verrückten abgestochen zu werden. (Widerspruch bei den GRÜNEN und der SPD) Vielleicht sollte man an diesem Punkt einmal ansetzen. Lösungsvorschläge für dieses Problem liegen auf dem Tisch. Zusammengefasst bedeutet dies: Wer Schulstraßen errichten will, der hat die Möglichkeit dazu, siehe das Beispiel München. Zuständig sind die Kommunen, die anhand der Gegebenheiten vor Ort am besten beurteilen können, wo die Errichtung einer solchen Schulstraße sinnvoll ist. Wo haben wir noch Handlungsbedarf? – Handlungsbedarf haben wir vielleicht noch da, wo eine klare Rechtslage geschaffen werden muss. Genau das steht nämlich in diesem Antrag nicht drin. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Martin Behringer für die FREIEN WÄHLER das Wort.

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