Jürgen Eberwein
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, Zuhörer sind kaum noch welche anwesend. Die SPD-Fraktion wirbt mit der Sicherheit unserer Kinder, die uns allen am Herzen liegt; aber die Rede von Frau Kollegin Feichtmeier war eigentlich eine Themaverfehlung, weil es darin um neue und überflüssige Bürokratie ging. Ich habe folgende Frage: Welche Voraussetzungen sind bei der Einrichtung einer Schulstraße zu beachten? – Es gibt keinen spezifischen Rechtsbegriff "Schulstraße" im deutschen Recht. Gleichwohl können straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, zum Beispiel Durchfahrtsverbote, nach den Vorgaben der bundesweit gültigen Straßenverkehrs-Ordnung umgesetzt werden. Die Kommunen sind zuständig, deren Straßenverkehrsbehörde darf und muss diese aufgrund der örtlichen Gegebenheiten umfassend prüfen, begründen und dokumentieren. Die StVO setzt hier enge Grenzen. Es ist zum Beispiel eine qualifizierte Gefahrenlage erforderlich. Dabei ist vieles zu berücksichtigen, zu prüfen und zu dokumentieren, zum Beispiel Unfallstatistiken: Welche Unfälle gab es? Gab es Verletzte? Auch die Bedeutung der Straße ist zu berücksichtigen: Besteht Durchgangsverkehr? Hat die Straße eine überörtliche Bedeutung? Handelt es sich um eine Sackgasse? Dafür sind Verkehrszählungen und Ortstermine erforderlich. Was würde eine Verlagerung des Verkehrs bedeuten? – Zum Beispiel einen Ausweichverkehr auf Wohngebiete oder auf die üblichen Schulwege der Schülerinnen und Schüler. Führt das zu einer Gefährdung an anderer Stelle? Welche Alternativrouten sind möglich, und wie werden sie beschildert? Korrelieren die Ausweichrouten mit den Schulwegplänen? Gibt es ein städtebauliches Gesamtkonzept für das Quartier? Wie viele Schülerinnen und Schüler kommen und gehen zu welchen Zeiten? Welche Sperrzeiten wären das? Fahren Schulbusse an? Wenn ja, wo? Gibt es Konflikte mit den Eltern-Taxis? Gibt es bauliche Maßnahmen, die das Parken und Halten verhindern? Kann man das einrichten? Gibt es sichere Kiss-and-Ride-Parkplätze? Wie sieht überhaupt der politische Mehrheitswille aus? Wie wird der Stadtrat oder der Gemeinderat entscheiden? Ich habe noch eine ganze Liste. Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde erspare ich Ihnen, diese vorzutragen. Das alles, was ich jetzt aufgezählt habe, muss mit der Fachkompetenz der örtlichen Behörden vor Ort geprüft, bewertet und rechtssicher begründet und dokumentiert werden. Meine Damen und Herren, woher stammen die Informationen, die ich gerade vorgetragen habe? – Das hat mir die KI auf meinem Handy innerhalb von Sekunden heruntergerattert, und ich habe es enorm verkürzt. Die KI hat mir noch viele weitere Links zu diesem Thema vorgeschlagen, zum Beispiel einen Leitfaden "Schulstraßen". Dieser hat neun Seiten, die sehr dicht und klein – ich schätze Schriftgröße 8 oder 10 – beschrieben sind. Als weiteren Link schlägt mir die KI zum Beispiel den Erlass der Regierung von Nordrhein-Westfalen vor, und es gibt noch einige andere Links, die vorgeschlagen werden und die man aufrufen kann. Die Links enthalten die gleichen Informationen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, jetzt kommt meine Frage an Sie: Was soll in einer Handlungsempfehlung der bayerischen Ministerien anderes stehen als in den genannten Leitfäden oder im Erlass von NRW? – Das Verkehrsrecht ist bundesweit einheitlich geregelt. Es gibt enge Grenzen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrsbehörden. Vor Ort müssen die Gegebenheiten gründlich geprüft, bewertet und begründet werden. Letztlich müssen die Behörden vor Ort Ihre Entscheidung rechtlich vertreten. Diese muss einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung standhalten. Eine Reihe der entscheidenden Punkte habe ich exemplarisch aufgezählt. Sie fordern eine Handlungsempfehlung der zuständigen Ministerien, folglich der Bayerischen Staatsregierung. Diese könnte jedoch nichts anderes als die allgemeingültige Gesetzgebung enthalten, die im Netz überall zu finden ist. Sie würde Städte und Gemeinden nicht aus der Einzelfallprüfung vor Ort entlassen. Die Behörden vor Ort haben die Fachkenntnis, kennen die örtlichen Gegebenheiten. Die Behörden erlassen ständig irgendwelche verkehrsrechtlichen Anordnungen, die genauso exakt geprüft werden müssen. Nach meiner Kenntnis haben sie Internetzugang, können recherchieren und auf die entsprechenden Dokumente zugreifen. Es tut mir leid, dass ich das so klar sagen muss: Dieser Antrag ist Humbug. Er ist bereits in zwei Ausschüssen abgelehnt worden. Wir brauchen nicht mehr Bürokratie, nicht mehr Erlasse, nicht mehr Verordnungen und nicht mehr Papiere aus den Ministerien, die keinen Mehrwert bringen. Wir sind gerade dabei, das abzubauen, zu reduzieren, den Kommunen mehr Handlungsspielraum zu lassen und das auch einzufordern. Dazu kann ich Ihnen die Stichwörter Planungshoheit und kommunale Selbstverhaltung geben. (Widerspruch bei der SPD) Wenn Sie meinen, die Schulstraße gehört in der Straßenverkehrs-Ordnung definiert und die Hürden dafür gehören auf Bundesebene gesenkt, hätte ich das noch verstanden; aber einen solchen Antrag bringen Sie bitte in Berlin ein. Es gibt noch ein paar bayerische SPD-Abgeordnete in Berlin, an welche Sie sich direkt wenden können. (Widerspruch bei der SPD) Der Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Eberwein. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nolte für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
