Rene Dierkes
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ein Mensch seiner Freiheit vom Staat beraubt wird, hat das zumindest in einem Rechtsstaat klare Voraussetzungen, nämlich das Vorliegen einer Straftat, eine rechtskräftige Verurteilung und die ordnungsgemäße Vollstreckung. Doch was, wenn sich hinterher herausstellt, dass dieser Mensch unschuldig war? Was, wenn das Urteil die Folge eines Justizirrtums war? Dann steht der Staat in der Pflicht und schuldet Wiedergutmachung, und darum geht es heute. Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass jemand, der zu Unrecht inhaftiert war, eine Haftentschädigungspauschale von lediglich 75 Euro pro Tag und außerdem die Kosten für Verpflegung und Unterkunft angerechnet bekommt. Dieses Unrecht wurde schon vor Jahren parteiübergreifend erkannt. Wir sprechen über eine bereits vor Jahren angestoßene notwendige, aber immer noch nicht realisierte Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen. Dieses Gesetz stammt in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 1971 und wurde seitdem bestenfalls kosmetisch überarbeitet. Dabei ist der Reformbedarf längst bekannt. Bereits 2017, also vor acht Jahren, hat die Kriminologische Zentralstelle deutliche Defizite festgestellt. Die Justizministerkonferenz hat das Thema ebenfalls diskutiert. Und was ist passiert? – Nichts. Kein Fortschritt, keine Verbesserung, keine echte Entschädigung für Menschen, die ihrer Freiheit zu Unrecht beraubt wurden. Das ist ein Armutszeugnis für den Gesetzgeber und für die Justizpolitik in der Bundesrepublik. Wir als AfD-Fraktion sagen daher: Damit muss Schluss sein. Wer unschuldig verurteilt und inhaftiert wurde, dem steht mehr zu als ein Händedruck, eine Floskel oder Ihre sogenannte Demokratie, hinter der Sie sich oft verstecken, oder ein mickriger Geldbetrag. Es geht hier nicht um Almosen, sondern es geht um Gerechtigkeit und um staatliche Verantwortung. (Beifall bei der AfD) Lassen Sie mich das an einem besonders drastischen Fall verdeutlichen. Manfred Genditzki saß 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis. Er war verurteilt wegen des angeblichen "Badewannenmordes", obwohl die Beweislage von Anfang an mehr als zweifelhaft war. Im letzten Jahr wurde Genditzki schließlich freigesprochen, nachdem seine Anwältin das Verfahren wieder aufgerollt hat. Was bekam er vom Freistaat Bayern für diese 13 Jahre? – Er bekam pro Tag 75 Euro Haftentschädigungspauschale und 450.000 Euro für den Verdienstausfall. Auf den ersten Blick klingt das vielleicht nach einer anständigen Summe, bis man sich klarmacht, was da eigentlich entschädigt wird. Das sind 13 Jahre Freiheitsentziehung – 13 Jahre ohne Beruf, ohne Würde, ohne Familie; er konnte die Kinder nicht aufwachsen sehen –, und dann kommt der Staat und rechnet ihm auch noch die Haftkosten – Unterkunft, Verpflegung und das bisschen Geld, das er im Gefängnis verdient hat – an. Das Ergebnis ist eine Kürzung der Entschädigung um rund 100.000 Euro. Der Verfassungsausschuss des Landtags hat zwar im April einstimmig beschlossen, dass zumindest eine Anrechnung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft nicht erfolgt. Dennoch ist die derzeitige Rechtslage nach wie vor so, dass eine Anrechnung vorgesehen ist. Zur Vermeidung solcher Schieflagen in der Zukunft – der Landtag kann nicht jedes Mal entscheiden – ist es daher dringend erforderlich, dass sich die Bayerische Staatsregierung endlich dafür einsetzt, dass der Gesetzentwurf, der nun seit über drei Jahren großspurig angekündigt wurde, auf der Bundesebene endlich umgesetzt wird. Auch der bayerische Justizminister hat eingeräumt, dass hier Reformbedarf besteht. Aber wie so oft, bleibt es bei der CSU bloß bei Worten. Deshalb regen wir mit unserem Antrag an, dass dieser Gesetzentwurf, wie gesagt, umgesetzt wird. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere vor, dass die Haftentschädigungspauschale von 75 Euro auf 100 Euro pro Tag und bei einer Haftdauer von mehr als sechs Monaten noch einmal auf 200 Euro pro weiteren Tag angehoben wird. Außerdem wird keine Anrechnung von ersparten Aufwendungen mehr erfolgen. Das ist auch billig; wer unschuldig im Gefängnis sitzt, hat nichts gespart, sondern er hat gelitten. Ihm auch noch die Kosten für Unterkunft und Essen in Rechnung zu stellen, ist auch eine Perversion des Gerechtigkeitssinns. Dasselbe muss für den während der Haft erzielten Arbeitslohn gelten. Die daraus erzielten Einkünfte werden nämlich häufig dafür eingesetzt, die aus der Haft resultierenden Mehrkosten zu decken. Daher entspricht es der Billigkeit, dass auch hier eine Anrechnung nicht erfolgt. Meine Damen und Herren, wir stehen heute an einem Punkt, an dem wir zeigen können, ob unser Rechtsstaat mehr als ein Lippenbekenntnis ist. Die AfD-Fraktion steht für Gerechtigkeit – nicht für die Täter, sondern für die Opfer eines fehlgeleiteten Justizsystems. Unser Antrag ist ein Schritt in Richtung mehr Menschlichkeit, mehr Verantwortung, mehr Rechtsstaatlichkeit. Wir fordern Sie auf: Gehen Sie mit uns diesen Schritt, und sorgen wir für Gerechtigkeit für Justizopfer wie Herrn Manfred Genditzki. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist Herr Kollege Martin Stock für die CSU-Fraktion.
