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Jutta Widmann

FREIE WÄHLER 24.06.2025 Sitzungen 19/53

Wertes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Vorweg: Den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Bayerischen Petitionsgesetzes wird die Fraktion der FREIEN WÄHLER ablehnen. Auf den Punkt gebracht: Sie möchten, dass künftig ausdrücklich die Möglichkeit festgeschrieben wird, Petitionen als unzulässig zurückzuweisen, wenn damit rechtswidriges Verhalten fortgesetzt werden soll. Gleichzeitig soll eine ladungsfähige Anschrift verlangt werden. Das ist der Inhalt Ihres Gesetzentwurfs auf den Punkt gebracht. Werte Kolleginnen und Kollegen, zum einen bieten das Petitionsgesetz und die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag bereits jetzt die Möglichkeit, Petitionen für unzulässig zu erklären. Das wissen Sie ganz genau. § 80 Nummer 1 heißt die entsprechende Bestimmung. Zum anderen ist unser Petitionsrecht zu Recht großzügig und erlaubt explizit allen Menschen, eine Petition einzureichen. Sie ist kostenlos und relativ formlos, und man braucht dafür nicht einmal einen Anwalt. Aus meiner Sicht ist dies eine einzigartige Möglichkeit, Probleme vor Ort aufzudecken und dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bayern auch mal persönlich zu Wort kommen. Petitionen können Impulse für Veränderung geben und zeigen auf, was die Menschen im Land bewegt. Eine Petition ist keine bloße Formalie, sie ist die direkte Stimme der Bürgerinnen und Bürger gegenüber unserem Haus. Dieser direkte Draht zum Landtag darf nicht geschwächt oder irgendwo beschnitten werden. Der vorliegende Gesetzentwurf würde das Grundrecht auf eine Petition wesentlich einschränken. Das wollen und werden wir FREIEN WÄHLER nicht mitmachen. Dies ist ja gerade der Kern einer Petition, dass sich jeder mit seinem persönlichen Anliegen, seiner Bitte an den Landtag wenden kann. Ob dieser Bitte dann aufgrund der Gesetzeslage entsprochen werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Wir haben eine Fülle von Gesetzen, und wir erleben es doch immer wieder, dass es trotzdem Fälle gibt, in denen einzelne Bürgerinnen und Bürger durch das Raster fallen und kein Gesetz greift. Anstatt dann noch mehr Gesetze zu fordern, wie Sie das heute tun, können wir mit dem Instrumentarium des Petitionsausschusses manchmal helfen, sei es im Baurecht, im Sozialrecht oder in anderen Bereichen. Wir können der Petition zum Beispiel zustimmen, wir können sie ablehnen, sie mit "80/3" würdigen, berücksichtigen oder als Material an die Staatsregierung überweisen, an die Härtefallkommission weitergeben oder auch mit "80/1" als unzulässig zurückweisen. Diesen Spielraum sollten wir uns nicht nehmen lassen. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass unser Petitionsausschuss eine hervorragende Arbeit leistet und die Zusammenarbeit über die Fraktionen hinweg im Ausschuss sehr gut funktioniert. Ich erlebe dies in den Diskussionen im Ausschuss, aber besonders auch bei den Ortsterminen. Die Frau Vorsitzende hat es schon angesprochen. Wir können nicht immer helfen, aber wir sind immer alle gemeinsam bemüht, und manchmal findet sich im direkten Gespräch doch einmal eine Lösung, mit der alle Seiten zufrieden sein können. Auch wenn es manchmal keine Lösung gibt, werden die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen, und jeder einzelne Fall wird behandelt, individuell. Oft ist dem Petenten auch schon geholfen, wenn er die Gesetzeslage erklärt bekommt, wenn er weiß, wo er steht, welche Möglichkeiten es für ihn weiterhin gibt. Das mag Zeit kosten, manchmal auch unbequem sein, aber das muss uns die Demokratie wert sein, und der bayerische Bürger auch. Ich persönlich finde: Wir haben bei uns in Bayern ein hervorragendes Petitionsrecht. Warum sollten wir das an dieser Stelle jetzt ändern? Eine Petition ist nicht nur für uns Abgeordnete oder das Parlament da, sondern gerade für die Bürgerinnen und Bürger. Das sollten wir nicht vergessen. Einer Änderung des Gesetzes werden wir FREIEN WÄHLER daher nicht zustimmen. Ich bin selbst im Petitionsausschuss. Ich bin froh, dass ich dort bin, und bin auch dankbar, dass ich gemeinsam mit Ihnen allen manchmal den Bürgerinnen und Bürgern helfen konnte. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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