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Gülseren Demirel

GRÜNE 24.06.2025 Sitzungen 19/53

Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die Begründung zu dem Gesetzentwurf der AfD vor allem von Ihnen, einem Abgeordneten, der seit zwei Jahren im Petitionsausschuss sitzt, anhört, hat man den Eindruck, dass Sie Ihren eigenen Ausschuss nicht kennen. Die Uninformiertheit, die Sie gerade meinem Kollegen Dietrich vorgeworfen haben, gilt eigentlich für Sie, wenn ich davon ausgehe, dass Sie diesen Gesetzentwurf wirklich mit guten Absichten, aber ohne die notwendige Information eingebracht haben. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Halemba (AfD)) Die Aussage, dass eine Anschrift nicht vorhanden sei und wir Petitionen bearbeiteten, stimmt einfach nicht. Ein Gespräch mit der Geschäftsstelle hätte ausgereicht, um eine dementsprechende Forderung nicht in einen Gesetzentwurf aufzunehmen. Des Weiteren sagen Sie, Abschiebungen würden verhindert, weil Menschen Petitionen stellten. Das zeigt, dass Sie null Ahnung haben, wie der Petitionsausschuss funktioniert. Viele Abschiebefälle, die terminiert sind, laufen über einen Mailverkehr zwischen den Vorsitzenden des Ausschusses, also mir und meinem Stellvertreter. Wir beide haben die Möglichkeit, gemeinsam ein Veto einzulegen oder auch nicht. Damit wird der Prozess nicht behindert. Wenn wir gemeinsam ein Veto einlegen, haben wir eine inhaltliche Begründung. Damit wird die Abschiebung gestoppt. Wenn wir kein Veto einlegen, läuft der Prozess weiter. Das stimmt so also auch nicht, wie Sie das in Ihrem Gesetzentwurf haben. Außerdem fordern Sie, dass es bei baurechtlichen Angelegenheiten eine kommunale Hoheit gibt. Das ist nicht notwendig. Obwohl Sie im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sitzen, möchte ich Ihnen zwei Beispiele nennen, warum dieser Ausschuss ein Ausschuss für die Bürgerinnen und Bürger ist. Darüber hinaus zeigt er, wie die Beteiligung in einer Demokratie funktionieren kann. Das erste Beispiel bezieht sich auf das Baurecht. Es geht darum, dass ein Petent einen weiteren Anbau möchte. Aus kommunalen Gründen ist das mit Auflagen behaftet. Deshalb bringt er eine Petition ein, die dazu führt, dass zwei Kolleginnen und Kollegen, die sich um das Thema kümmern, eine Ortsbegehung machen und als vermittelnde Instanz mit den kommunalen Politikerinnen und Politikern Gespräche führen. Und siehe da: Es wird ein Kompromiss gefunden, und beide Seiten sind zufrieden. Das ist ein wunderbares Beispiel für die Bürgernähe und für die Demokratie, die der Petitionsausschuss den Bürgerinnen und Bürgern bieten kann. (Beifall bei den GRÜNEN) Das zweite Beispiel ist eine jesidische Familie, die vor dem islamistischen Terror geflohen ist. Die Eltern haben eine Arbeit, und die Kinder sind sehr gut integriert und beginnen eine Ausbildung. Die rechtlichen Grundlagen für einen Aufenthalt fehlen aber. Dann wird eine Petition eingebracht, und wir diskutieren darüber und suchen nach Lösungen, weil diese Integrationsleistung Wertschätzung finden muss. Wir finden die Lösung, dass man mit einer Aus- und Einreise mit einem Arbeitsvisum eine Möglichkeit bekommen kann. Auch das ist der Petitionsausschuss. Im Petitionsausschuss ist wichtig, dass wir alle darauf achten, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nicht in einem parteipolitischen Populismus ausarten zu lassen, sondern wirklich auf den Einzelfall zu schauen (Zuruf von der AfD: Ach so!) und zu versuchen, gemeinsam anhand der gesetzlichen Grundlage Lösungen zu finden. Deshalb heißt der Ausschuss auch "Ausschuss für Eingaben und Beschwerden", denn unser Auftrag ist es nicht, Gericht zu spielen, sondern unser Auftrag ist es zu schauen, ob die Exekutive ihre Aufgaben richtig erledigt hat. Das ist unser Job. Vielleicht lernen Sie heute aufgrund dieser Debatte etwas und nehmen Ihren Job demnächst auch im Ausschuss ernster. Dieser Gesetzentwurf entspricht überhaupt nicht den realen Prozessen, die wir im Ausschuss haben; es ist bereits alles so festgelegt. Des Weiteren schließe ich mich meinem Kollegen Dietrich an, dass dieser Gesetzentwurf nur dazu dient, –

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