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Alexander Dietrich

CSU 24.06.2025 Sitzungen 19/53

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir über einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick harmlos daherkommt und vielleicht auch harmlos klingt wie die Begründung gerade, die Juravorlesung, die wir eben gehört haben. Doch wenn man genauer hingehört hat, merkt man, dass der Schein trügt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch wenn wir der Ausschussberatung nicht vorgreifen wollen, muss ich bereits an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit sagen: Wir werden diesen Entwurf ablehnen – nicht in erster Linie, weil er von der AfD stammt, (Lachen bei der AfD) sondern weil er an vier Punkten scheitert: Er ist teilweise verfassungswidrig, er verstößt gegen Bundesrecht, er ist handwerklich schlecht gemacht und im Ergebnis überflüssig und gefährlich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Petitionsrecht ist nämlich keine Nebensache, wie es hier in diesem bürokratischen Vortrag anklingt, es ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Es ist fest verankert in Artikel 17 des Grundgesetzes und in Artikel 115 der Bayerischen Verfassung. Die Verfassungsgeber haben es mit Bedacht jedem Menschen gewährt, jedem wohlgemerkt, unabhängig von Pass oder Aufenthaltsstatus. Wer daran rüttelt, rüttelt an der Grundlage unserer freiheitlichen demokratischen Ordnung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Der vorliegende Gesetzentwurf will nun genau das tun: Er will Ausländern ohne Aufenthaltsrecht pauschal das Petitionsrecht entziehen. Das ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch menschlich bedenklich. Im Grundgesetz ist klar geregelt: Das Petitionsrecht gilt für jedermann – Punkt! Wer wie die AfD suggeriert, dass Petitionen von Menschen ohne Aufenthaltsrecht grundsätzlich missbräuchlich seien, bedient sich gefährlicher Pauschalisierungen. Wie wir aus der Geschichte wissen: Pauschalisierung ist der erste Schritt in die Entrechtung. Rechtsmissbrauch muss im Einzelfall festgestellt und nicht per Gesetz vermutet werden. Auch der praktische Nutzen dieses Gesetzes ist gleich null. Die Begründung, Petitionen würden dazu dienen, Abschiebungen zu verzögern, ist nichts als ein populistisches Märchen. Die zuständigen Ausschüsse hier im Landtag handeln verantwortungsvoll und rechtzeitig. Es gibt eine priorisierte Behandlung der Petitionen, wenn Abschiebungen bevorstehen. Eine neue Regelung bringt hier keine Verbesserung – im Gegenteil: Sie schafft Misstrauen gegenüber den rechtsstaatlichen Verfahren. Gerade der zitierte Fall zeigt, dass es immer notwendig ist, sich mit dem Einzelfall auseinanderzusetzen, wie es hier in den Ausschüssen passiert. Natürlich werden dann auch Petitionen häufig mit der Erklärung der Staatsregierung für erledigt erklärt, aber der Landtag muss sich ein Bild verschaffen können, muss sich mit dem Einzelfall befassen und nicht pauschalisiert sagen: Jeder, der kein Aufenthaltsrecht hat, hat auch sein Petitionsrecht verwirkt. Handwerklich schließlich ist der Entwurf unbrauchbar. Die Forderung nach einer ladungsfähigen Anschrift zeigt, dass die Initiatoren Verfahrensrecht mit Grundrechten verwechseln. Eine Petition ist kein Zivilprozess. (Volkmar Halbleib (SPD): So ist es!) Sie ist ein niedrigschwelliger, geschützter Weg, dem Staat gegenüber das Wort zu erheben, ohne Angst, ohne Kostenrisiko. Wer diesen Weg mit bürokratischen Hürden pflastern will, hat das Wesen des Petitionsrechts nicht verstanden oder will es nicht verstehen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) So zeigt dieser Entwurf einmal mehr, worum es der AfD in Wahrheit geht: nicht um Ordnung, sondern um Ausgrenzung, nicht um die Stärkung von Recht und Gesetz, sondern um die Aushöhlung unserer Grundrechte. Wir stehen für ein Bayern, in dem Recht nicht nach Herkunft gewährt wird, in dem Grundrechte unteilbar sind. Wir stehen für ein Bayern, in dem die Stimme des Einzelnen Gewicht hat, egal woher sie kommt. Darum lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab – aus Verantwortung gegenüber den Menschen und unserer Verfassung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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