Florian von Brunn
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses System, dass man seine Daten nur einmal an die Behörden geben muss, ist ein wirklicher Quantensprung, ein Meilenstein der Digitalisierung und Entbürokratisierung. Aber erfunden worden ist es nicht in Bayern, auch wenn das hier mehrfach so geklungen hat, sondern die Europäische Union hat schon 2009 angefangen, das zu fordern. Es gibt andere Länder, die auf diesem Gebiet längst Vorreiter sind. Wir sind relativ spät dran. Deswegen muss man hoffen, dass wir es jetzt tatsächlich gut machen. Warum einen Staatsvertrag? – Weil hier auch in Zuständigkeiten der Länder eingegriffen wird, die für ihre Verwaltungen zuständig sind. Deswegen müssen der Bund und die Länder das gemeinsam machen. Natürlich ist es eine tolle Vorstellung, wenn es dann mal irgendwann so ist, dass man nicht in irgendeinem Ordner oder in einem Stapel von Unterlagen nach Urkunden und nach irgendwelchen Formularen suchen muss, um bei den Behörden irgendetwas zu erreichen. Das kenne ich aus eigener Anschauung. Das bringt uns wirklich weiter. Egal, ob es die Geburtsurkunde ist – herzlichen Glückwunsch – oder ob es ein BAföG-Antrag oder ein Antrag auf Elterngeld ist, worum es auch immer geht – es wird für die Bürgerinnen und Bürger sicherlich ein großer Zugewinn sein. Nachdem schon alles gesagt worden ist, will ich jetzt an der Stelle nicht Karl Valentin zitieren, sondern ich will das Augenmerk auf zwei oder drei Aspekte lenken: Es ist erstens wichtig, dass wir auch jetzt in dem laufenden Prozess dafür sorgen, dass den Datenschutzanforderungen Genüge getan wird. Ich erinnere an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Deswegen ist es, wie auch bei der elektronischen Patientenakte, wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden können, ob sie an diesem System teilnehmen wollen. Es wäre wichtig, in diesem Prozess so etwas wie ein Datenschutzcockpit zu implementieren, wo man sieht: Welche Behörde nutzt welche Daten von mir? – Das ist unabdingbar in einer modernen, datenschutzbewussten Gesellschaft. (Beifall bei der SPD) Der zweite wichtige Punkt ist – das ist durch den Staatsvertrag noch gar nicht irgendwie bestimmt –, dass wir für Datensicherheit, für IT-Sicherheit sorgen und dass dieses System Hackerangriffen auch aus Russland und China oder vonseiten der internationalen Kriminalität widerstehen kann. Wir müssen mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger sehr sorgsam umgehen; aber da bin ich zuversichtlich, dass unsere Behörden und dass die Regierungen das können. Der letzte Punkt – ich will es jetzt nicht zu lange ausführen, nachdem schon alles gesagt ist – ist mir wichtig: Man hat jetzt eine gute Aufteilung der Finanzierung gefunden. Erst einmal wird das über das bestehende Budget der FITKO abgewickelt. In Zukunft wird das dann aufgeteilt: Der Bund zahlt den größeren Anteil, die Länder etwas weniger. Mir ist wichtig, wenn später Anschlussgebühren für dieses System erhoben werden, dass wir auch darauf achten, dass die Kommunen hier einen für sie bezahlbaren Zugang finden und dass Kommunen, die nicht über so viel Geld verfügen – wir haben das Thema heute schon diskutiert –, auch in diese Systeme hereinkommen, ohne finanziell überlastet zu sein. Wir werden das sehr wohlwollend begleiten. Das ist ein sinnvolles, wirklich wichtiges Anliegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
