Ilse Aigner
Abschließend erteile ich dem Staatsminister des Innern, Herrn Kollegen Joachim Herrmann, das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Bayerisches Transparenzgesetz kommt vielleicht manchen von Ihnen recht bekannt vor. Schon in den Jahren 2013 und 2015 wurde dieser Gesetzentwurf dem Landtag nahezu inhaltsgleich vorgelegt und vom Landtag jeweils abgelehnt. Ich empfehle dringend, es auch diesmal so zu halten. Die Bayerische Staatsregierung jedenfalls lehnt ein solches Transparenzgesetz, wie es die GRÜNEN vorlegen, weiterhin ausdrücklich ab. Das bedeutet natürlich nicht, dass wir das allgemeine Informationszugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger infrage stellen würden. Ganz im Gegenteil, dieser Anspruch ist völlig unstreitig. Der Freistaat Bayern hat bereits seit 2015 ein umfassendes Informationszugangsrecht unbeteiligter Dritter gegenüber öffentlichen Stellen geschaffen, den heutigen Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Diese Regelung hat sich seither bewährt. Sie schafft einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem individuellen Informationsinteresse auf der einen Seite und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen auf der anderen Seite. Ergänzt wird dieser Anspruch durch eine Fülle von spezialgesetzlichen Informationszugangsrechten auf Bundes- und Landesebene sowie durch Regelungen zur Veröffentlichung bekannt gemachter Informationen im Internet. Der Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN schwächt aber unser Datenschutzniveau, weil sowohl öffentliche als auch private Belange nicht ausreichend geschützt werden. Vorhin war von Schweden die Rede. Herr Kollege Siekmann, Sie haben ganz nebenbei zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine ganze Reihe von Datenschutzfragen gibt, zu denen in Skandinavien seit vielen Jahren ein völlig anderes Grundverständnis besteht. Leider haben wir heute dazu von Ihnen wieder einmal nichts gehört. Sie geben sich bei vielen Gelegenheiten als die obersten Gralshüter des Datenschutzes in unserem Land aus. Bei diesem Gesetz sind Sie jedoch ins totale Gegenteil geschwenkt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Vorher wollten Sie öffentlichen Behörden den Zugriff auf Daten verwehren, die privat zu halten sind. Diese Daten sollen mit diesem Gesetzentwurf plötzlich der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Das ist in sich überhaupt nicht schlüssig. Die in Ihrem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen verstoßen zum Teil gegen höherrangiges Recht. Die Umsetzung Ihres Gesetzentwurfs würde die Rechtslage verkomplizieren und einen erheblichen Mehraufwand für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit letztlich auch mehr Ausgaben für den Steuerzahler bedeuten. Insbesondere sehe ich die Schwächung des datenschutzrechtlichen Schutzstandards in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener sowie sensibler Daten unserer Bürgerinnen und Bürger an unbeteiligte Dritte kritisch. Gerade diese Daten sind besonders schützenswert. Der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist außerdem in Ihrem Gesetzentwurf erheblich schwächer ausgestaltet als beispielsweise im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und im Bayerischen Datenschutzgesetz. Meine Damen und Herren, wie dargestellt hat sich das allgemeine Auskunftsrecht im Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes bewährt. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN würde dazu keinen Mehrwert bieten. Im Gegenteil, er würde zu Schutzlücken und zu erheblicher zusätzlicher Bürokratie führen. Ich bitte deshalb darum, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
