Florian Siekmann
Die Datenschutz-Grundverordnung erlaubt eine Menge. Es ist Sache des Gesetzgebers, zu definieren, inwieweit man davon Gebrauch macht. Die skandinavischen Länder haben ein anderes Verhältnis zum Datenschutz. Man kann dort die Steuererklärung des Nachbarn nachlesen. Dem steht in gewissem Maße – – Die DSGVO lässt so etwas in dem Rahmen zu, wie es in Schweden verfassungsrechtlich geregelt ist. Ob wir das in gleicher Weise in Bayern wollen, müssen wir hier im Bayerischen Landtag entscheiden. Ich nehme lediglich zur Kenntnis: Sie wollen nicht, dass die Bayerische Staatsverwaltung ihre Informationen und Gutachten, die sie in Auftrag gibt, den Bürgerinnen und Bürgern transparent von vornherein proaktiv zur Verfügung stellt. Dieses Ziel verfolgt unser Gesetzentwurf. Es geht nicht darum, irgendwelche Grundstückskäufe oder Steuererklärungen offenzulegen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Unterstellung!) Hätten Sie den Gesetzentwurf gelesen, wüssten Sie, dass die Steuerfestsetzung ausgenommen ist. (Beifall bei den GRÜNEN)
