Florian Siekmann
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme die Datenschutzbedenken erstaunt zur Kenntnis. Mal davon abgesehen hat der Kollege Becher bereits gesagt: Schweden hat dieselbe Datenschutz-Grundverordnung wie Hamburg. Die Hansestadt hat mit ihrem Transparenzgesetz und dem Transparenzportal dieselbe Datenschutz-Grundverordnung. Es geht also. Es fehlt in Bayern offensichtlich der politische Wille. Dieser fehlt aber nicht generell. Es ist nicht neu, dass der CSU-Innenminister Herrmann – er ist heute da – KI-Gesichtserkennung in Echtzeit im öffentlichen Raum fordert. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Er ist immer da!) Dagegen werden bei der Frage, ob für Bürgerinnen und Bürger Informationen transparent bereitgestellt werden sollten, Datenschutzbedenken geltend gemacht. Zu der Frage, ob jedes Bürgeranliegen einzeln beantwortet werden muss, kam eben der Zuruf: Das reicht doch! – Das ist doch ein Digitalisierungsverständnis aus der Steinzeit. Digitalisierung ist es nicht, aus der Handakte eine Seite einzuscannen und an den Bürger zurückzumailen, um seine Frage zu beantworten. Digitalisierung ist es, Informationen gut sortiert, aggregiert, durchsuchbar und im Internet verfügbar zur Verfügung zu stellen, und zwar über ein Portal, auf das alle barrierefrei zugreifen können. Damit ergäbe sich insgesamt auch für die Verwaltung ein Mehrwert.
