Florian Siekmann
Frau Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Sondierung von CDU/CSU und SPD im Bund ist jetzt ziemlich genau zwei Monate her. Sie verlief erstaunlich transparent. Genau genommen wurde so viel durchgestochen, dass man förmlich mitlesen konnte. Spannend ist, was die Arbeitsgruppe 9 Bürokratieabbau am 24. März geschrieben hat: "Der Bundestag muss die Regierung und die Verwaltung effektiv kontrollieren können." So weit, so gut. – Weiter ging es mit einem blauen Text, Forderung der Union: "Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen." Genau an der Stelle war es dann mit der Transparenz vorbei; denn hinter diesem harmlos klingenden Satz der CDU/CSU verbirgt sich nicht weniger als ein massiver Angriff auf die Pressefreiheit, die Informationsrechte der Bürger:innen und damit auf die Demokratie insgesamt. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Das alles unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus. Das bedeutet, dass Presse, Medien, Bürgerinnen ihren Auskunftsanspruch gegenüber Staat und Verwaltung, die Möglichkeit, ihn gerichtlich einzuklagen, verlieren sollen. Da fragt man sich doch: Warum? Welche unbequeme Wahrheit soll künftig verborgen werden? – Um das zu verstehen, muss man wohl an die Skandale erinnern, die erst durch das Informationsfreiheitsgesetz aufgedeckt werden konnten: Andreas Scheuer und sein 243-Millionen-Euro-Maut-Desaster. Erst eine Informationsfreiheitsanfrage hat die Verträge offengelegt. Sie hat offengelegt, dass der Minister weit im Vorfeld davor gewarnt worden ist, dass millionenschwere Schadenersatzansprüche drohen könnten. – Die überteuerten Maskenverkäufe: Das Bundesgesundheitsministerium musste auf Informationsfreiheitsanfrage offenlegen, wie Jens Spahn mit Andrea Tandler kommuniziert hat. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Dem Ströbele hat man ein Uninformationsfreiheitsgesetz geschaffen! Kennen Sie den Ströbele?) Oder das Glyphosat-Gutachten: Julia Klöckner musste es öffentlich machen. Es ist herausgekommen, dass von der Industrie mit Copy-Paste abgeschrieben wurde. All diese Kontrolle durch Medien und durch Bürger:innen würde wegfallen, wenn das Informationsfreiheitsgesetz, wie von CDU/CSU beabsichtigt, einfach gestrichen werden würde. Es wäre ein massiver Rückschritt für unsere Demokratie. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich halte es da mit meinem Kollegen Johannes Becher: Wir GRÜNE sind beim Bürokratieabbau dabei, aber wir werden verhindern, was Sie beim Demokratieabbau vorhaben. Unser großer Protest – über 400.000 Bürgerinnen, unzählige Medienorganisationen – hat ja schon Wirkung gezeigt, denn im Koalitionsvertrag ist die Forderung zumindest so nicht mehr zu finden. Da heißt es jetzt sehr schwammig, man wolle das Informationsfreiheitsgesetz reformieren. – Es ist unklar, was dabei herauskommt, aber ich versichere Ihnen: Wir werden keine Schwächung zulassen. (Beifall bei den GRÜNEN – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Wie wollt ihr das verhindern?) Nicht schwammig ist es bei uns in Bayern. Da gibt es nämlich überhaupt kein Informationsfreiheitsgesetz. Letzter Platz im Transparenz-Ranking, 14 andere Bundesländer sind weiter! Deswegen legen wir Ihnen heute ein Transparenzgesetz vor. Es ist ein Demokratie-, ein Digitalisierungs- und ein Bürokratieabbaugesetz in einem. (Lachen bei der CSU) Es hat eine ganz einfache Herangehensweise. Statt viele individuelle Anfragen von Medien und Bürgerinnen zu beantworten, soll der Staat mit seinen Informationen eine Sache machen: veröffentlichen, veröffentlichen und noch mal veröffentlichen! – Damit schaffen wir einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung selbst. Aufgehen soll das alles in einem Transparenzportal. Nach dem Vorbild von Ländern wie Schweden und Skandinavien insgesamt soll bei jeder staatlichen Information deren Verwendung und Veröffentlichung digital mitgedacht werden. Das wäre ein echter Bürokratieabbau-Booster. (Beifall bei den GRÜNEN) Hamburg zeigt, dass das geht: ein Transparenzportal, 170.000 Datensätze, zentral, einfach durchsuchbar, für jeden verfügbar, 2024 24 Millionen Aufrufe. – 24 Millionen Anfragen, die die Verwaltung im Zweifel nicht beantworten musste. 24 Millionen Presseanfragen, die vielleicht nicht in Ministerien gelandet sind. Diese Arbeit sparen sich am Ende auch Verwaltung und Staat, und gleichzeitig steht die Information den Bürger:innen unmittelbar zur Verfügung. Stellen Sie sich einmal vor, wer das am meisten nutzen würde? – Das ist die Verwaltung selber, sind die Behörden selber; denn plötzlich muss man nicht mühevoll für jede Information aus der Nachbarbehörde die Behördenleiter über den Dienstweg hoch- und runterklettern, sondern man findet alles an einer zentralen digitalen Stelle. Es wäre ein Mehrwert für die Pressefreiheit, weil Medien direkten Zugang zu primärer Information hätten. Dass das auch in Bayern nicht zum Untergang führt, beweisen unsere Städte und Gemeinden; denn weil die Regierung untätig geblieben ist, haben bereits über 80 Städte und Gemeinden selber Informationsfreiheitssatzungen erlassen. Fast alle Städte über 100.000 Einwohner sind dabei und stellen ihren Bürgerinnen und Bürgern und den Pressevertreter:innen Informationen bereitwillig zur Verfügung. Sie werden jetzt gleich viele fadenscheinige Gegenargumente dazu nennen, etwa den Aufwand. Dabei regelt unser Gesetz das ganz genau: erst einmal veröffentlichen, was geht; das macht am Ende weniger Aufwand. Wenn eine sehr aufwändige Anfrage kommt, dann kann man dafür Ersatz der Kosten verlangen. Das baut dem Missbrauch wirkungsvoll vor. Die Geheimhaltung. – Sensible Bereiche wie Strafverfolgung, Steuerfestsetzung sind ausgenommen, genauso übrigens auch unmittelbare Forschung. Natürlich werden auch Verschlusssachen, wie der Name so schön sagt, weiter unter Verschluss gehalten. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden berücksichtigt, genauso Verträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen worden sind. Dann werden Sie sagen, wir haben doch den Artikel 39 Bayerisches Datenschutzgesetz. Da steht doch drin, dass man um Auskunft ersuchen kann. – Das stimmt. Da steht drin, dass man um Auskunft ersuchen kann. Wissen Sie, was die Pandemie gezeigt hat? – Dass das bayerische Gesundheitsministerium in den allermeisten Fällen den Bürgerinnen und Bürgern die Auskunft verweigert hat. Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes ist ein zahnloser Tiger. Wir brauchen ein echtes Transparenzgesetz. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Wahrheit hinter den ganzen fadenscheinigen Argumenten ist doch eine andere: Wer Angst vor Transparenz hat, der hat Angst vor den eigenen Bürgerinnen und Bürgern. Warum? Was soll denn nicht bekannt werden? Welche Information will man zurückhalten? Wissen ist in unserer Informationsgesellschaft Macht, und Macht braucht in einer Demokratie Kontrolle. Den Zugang zu Information und damit zu Wissen zu beschränken, ist ein Zeichen von Schwäche – von Schwäche dieser Regierung und von Schwäche und Angst dieser Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN. Eine von ihrer Arbeit überzeugte Regierung hätte längst ein Transparenzgesetz auf den Weg gebracht. Wenn es um Transparenz und Veröffentlichung geht, dann sehe ich eher, dass diese Regierung dann besonders von sich überzeugt ist, wenn der Ministerpräsident auf Instagram in die nächste Bratwurstsemmel beißt. Aber keine Sorge: Auch mit unserem Gesetz wird nicht jeder Bissen im Netz zur Veröffentlichungspflicht gebracht werden. Kolleginnen und Kollegen, wir bieten Ihnen heute an, ein Transparenzgesetz zu verabschieden, das einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger, einen Mehrwert für die Demokratie sowie einen Mehrwert für die freie Presse bringt und gleichzeitig den Weg zu Digitalisierung und Bürokratieabbau ebnet, wie er dringend bei uns nötig ist. Das ist unser Ansatz: Demokratieaufbau und Bürokratieabbau in einem. (Beifall bei den GRÜNEN – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Mit einem Transparenzgesetz Bürokratie abbauen? Das ist total lächerlich!)
