bayern.landtag.de ↗

Christoph Maier

AfD 13.05.2025 Sitzungen 19/50

Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz der abgewählten Ampel-Regierung vom Juni 2024 wurden nicht nur die Einbürgerungen erheblich erleichtert – wir haben heute einen Fall davon gehört –, sondern es wurde auch der Grundsatz der Vermeidung von Doppelstaatsangehörigkeit als Leitprinzip des Staatsangehörigkeitsrechts der BRD aufgegeben. Bereits nach drei Jahren Aufenthalt kann demnach die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt werden. Nach dieser Turboeinbürgerung müssen diese neuen "Turbo-Deutschen" dann noch nicht einmal ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen, sondern können sogenannte Doppel- oder Mehrfachstaatler werden. Wir als Alternative für Deutschland lehnen diese Turboeinbürgerung und die massenhafte doppelte Staatsangehörigkeit ab. (Beifall bei der AfD) Der jetzige Bundeskanzler Merz hat im Bundestagswahlkampf noch großspurig angekündigt, man werde dieses neue Staatsangehörigkeitsrecht, dem die Union im Übrigen auch nicht zustimmte, wieder rückabwickeln. Merz wollte es nicht nur rückabwickeln, er wollte sogar noch darüber hinausgehen. Er wollte neue Tatbestände schaffen, die zur Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit führen sollten. Stichwort in diesem Zusammenhang sind sogenannte antisemitische Straftaten anlässlich des Nahost-Konfliktes. Doch lesen wir jetzt mal nach, was im Koalitionsvertrag aus all diesen Ankündigungen geworden ist. Dem Staatsangehörigkeitsrecht ist dort ein sehr kurzer Absatz gewidmet; genauer gesagt die Überschrift "Staatsangehörigkeitsrecht" und die beiden folgenden Sätze, die ich wörtlich zitiere: "Wir schaffen die Turboeinbürgerung nach drei Jahren ab. Darüber hinaus halten wir an der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts fest." Während Merz also im Wahlkampf großspurig verkündet hat, das Ganze wieder rückabzuwickeln, steht im Koalitionsvertrag genau das Festhalten an der bisherigen Regelung drin. Denn nach Schuldenbremse und Grenzschutz sind die Unionsparteien auch in diesem Fall in ihrer Gefängnismauer und bekommen nicht mit, dass die Bürgerinnen und Bürger hier eine Revision des Rechts sehen wollen. Als Alternative für Deutschland fordern wir mit unserem Antrag also nichts anderes als das, was die Union den Wählerinnen und Wählern immer versprochen hat; nämlich erstens die Vermeidung von doppelter und mehrfacher Staatsangehörigkeit und zweitens die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit. Denn als um die Jahrtausendwende herum das in den Grundzügen noch im Deutschen Kaiserreich wurzelnde Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913 geändert wurde, waren es die Unionsparteien, die damals mit einer fulminanten Unterschriftenaktion fünf Millionen Unterzeichner für die Nichteinführung der doppelten Staatsangehörigkeit mobilisieren konnten. Der damalige Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber, sicherlich der letzte große bayerische Politiker, bezeichnete dieses rot-grüne Vorhaben als den "gefährlichsten Anschlag auf den Rechtsstaat seit der RAF". Ja, in der Tat ist die doppelte Staatsangehörigkeit demokratietheoretisch, rechtspraktisch und auch gesellschaftlich nur als Ausnahmekonstellation vertretbar und darf nicht zum Regelfall werden. Doch die Entwicklung in Deutschland ist eine ganz andere. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt die Zahl der Doppelstaatler bei etwa 5,8 Millionen Menschen. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Die millionenfache illegale Massenzuwanderung seit 2015 hat den Ausländeranteil in Deutschland von 10 % auf über 15 % ansteigen lassen. Dies führt durch Masseneinbürgerungen auch zu einer signifikanten Zunahme der Doppelstaatler. Genaue Zahlen liegen selbstverständlich nicht vor. Denn weder Türken noch Syrer noch Afghanen legen ihre alte Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung ab. Der deutsche Staat weiß noch nicht einmal, wer in Deutschland alles doppelter Staatsangehöriger ist. Denn die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit geschieht insbesondere aufgrund der Vorgaben des jeweiligen Herkunftslandes und wird von der Bundesrepublik Deutschland nicht überprüft. Hieraus entstehen zahlreiche Konfliktpotenziale und Ungerechtigkeiten. Denn ein Doppelstaatler kann sich je nach Interessenlage mal auf die eine und mal auf die andere Staatsangehörigkeit berufen. Diese Rechtskollisionen treten bei der Wehrpflicht, bei diplomatischem Schutz sowie im Steuer-, Straf- und Erbrecht auf und können wiederum nur durch entsprechende Regelung aufgelöst werden. Ja, die doppelte Staatsangehörigkeit verhindert auch die vollständige Integration hier in Deutschland und sie begünstigt selbstverständlich Parallelgesellschaften. Denn wer nach seiner Einbürgerung hier in Deutschland weiterhin an seiner originären Staatsangehörigkeit festhält, der möchte sich auch die Rückkehr in sein Herkunftsland offenhalten. Dass eine doppelte Staatsangehörigkeit im Ernstfall unweigerlich auch zu Loyalitätskonflikten führen kann, steht außer Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 21.10.1987, dem sogenannten Teso-Beschluss festgestellt, dass das Grundgesetz die verfassungsrechtliche Pflicht enthält, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten und die Einheit des deutschen Volkes als Träger des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts nach Möglichkeit zukunftsgerichtet zu bewahren. Dies ist klarer Verfassungsauftrag.

Alle Reden von Christoph Maier Protokoll ↗