bayern.landtag.de ↗

Rene Dierkes

AfD 13.05.2025 Sitzungen 19/50

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden, mahnte einst Heinrich Böll in einem Essay. In diesem Sinne diskutieren wir heute nicht nur das Für und Wider einer bestimmten Strafnorm. Nein, heute geht es um ein fundamentales Prinzip der Demokratie, nämlich um die Meinungsfreiheit. Der § 188 des Strafgesetzbuches, dessen Abschaffung wir mit dem vorliegenden Antrag begehren, stellt Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegenüber Politikern unter Strafe. Auf den ersten Blick mag diese Strafnorm einem vernünftigen Zweck dienen, doch in Wahrheit und in der gelebten Praxis ist sie ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung und ein Werkzeug, das vor allem die Regierenden über die Bürger erhebt. Gerade vor dem Hintergrund einer immer übergriffigeren bayerischen Justiz gewinnt die Debatte über diesen sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen an Brisanz. Ein aktuelles und bekanntes Beispiel. Ein Rentner aus Unterfranken hat im Juni letzten Jahres ein Meme geteilt, auf dem Habeck zu sehen war, daneben die Aufschrift "Schwachkopf PROFESSIONAL". – Das Resultat: Die Wohnung des Rentners und dessen an Trisomie 21 leidender Tochter wurde frühmorgens gestürmt und sämtliche elektronischen Geräte beschlagnahmt – und das alles nur, weil er in satirischer Weise über einen Minister geschrieben hat. Niemand wurde bedroht, niemand wurde beleidigt. (Michael Hofmann (CSU): Nein! Stimmt nicht! Ist falsch, was Sie sagen! Sie lügen!) Meine Damen und Herren, das ist keine Strafverfolgung mehr, das ist Machtdemonstration und Einschüchterung der Bürger. (Beifall bei der AfD) Die Straftatbestände von Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützen bereits alle Bürger, auch uns Politiker, hinreichend vor Angriffen auf die Ehre. Wieso braucht es also ein Sondergesetz, das in einer seiner Tatvarianten auch noch zwingend Freiheitsstrafe vorsieht und damit Satiriker auf eine Stufe mit Vergewaltigern und Dieben stellt? Die Beleidigung eines Politikers wird also härter bestraft als die Beleidigung einer Hausfrau, eines Lehrers, eines Handwerkers oder eines Arztes. Und warum? – Weil angeblich die Funktionsfähigkeit des demokratischen Gemeinwesens geschützt werden müsse. So heißt es in der Kommentarliteratur. Erschüttert jedoch eine satirische Bildmontage oder ein bissiger Kommentar in den sozialen Medien tatsächlich das Fundament der Demokratie? Sollten wir den Bürgern und auch dem demokratischen System insoweit nicht vertrauen, dass wir sie nicht gängeln müssen? Die Unklarheit seiner Formulierung führt noch zusätzlich zu einer Rechtsunsicherheit und lädt dazu ein, den Paragrafen als politisches Werkzeug zu missbrauchen. Regierende könnten das nutzen, um kritische Stimmen einzuschüchtern – ein Szenario, das Friedrich Schiller mit "Die Freiheit ist das höchste Gut" im Sinne hatte, als er vor Bevormundung warnte. Lassen Sie mich Ihnen ein weiteres bekanntes Beispiel nennen. Die ehemalige Innenministerin Faeser hat Strafantrag gegen David Bendels, den Chefredakteur des kritischen Medienportals "Deutschland-Kurier", gestellt, weil dieser ihr in einer Bildmontage das Schild "Ich hasse die Meinungsfreiheit" in die Hand montierte. – Ergebnis: Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Das kommt faktisch einem Berufsverbot für freie Journalisten gleich. § 188 StGB hat somit auch sogenannte Chilling-Effects. Das heißt, Bürger und Journalisten könnten sich aus Angst vor Strafverfolgung daran gehindert sehen, ihre Meinung in zulässiger Weise zu äußern, weil die Grenzziehung zum Strafbaren im Hinblick auf die Willkür der Gerichte für den Einzelnen unvorhersehbar ist. Der politische Diskurs lebt von überspitzter, auch von unangenehmer Kritik. Wer das nicht aushält, wer sich von einem satirischen Bild auf Twitter in seiner politischen Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt fühlt, der hat im politischen Leben nichts verloren. (Beifall bei der AfD) Auf der diesjährigen Münchner Sicherheitskonferenz hat US-Vizepräsident J.D. Vance eine klare Botschaft gesendet: Meinungsfreiheit ist das Fundament der Demokratie. Er kritisierte scharf, dass Europa, insbesondere Deutschland, diesen Grundwert durch übermäßige Regulierung und politische Brandmauern untergräbt. Vance forderte zu Recht, die Stimmen des Volkes zu respektieren. Seine Worte waren ein Weckruf. Demokratien leben von offener Debatte und nicht von Zensur. Doch Deutschland scheint sich unter der Führung der aktuell regierenden Kaste immer weiter zu isolieren. Wir als AfD-Fraktion fordern daher die ersatzlose Streichung des § 188 StGB nicht nur aus rechtsstaatlichen Gründen, sondern auch deshalb, weil wir davon überzeugt sind, dass sich Politiker der öffentlichen Meinung stellen können, auch und gerade wenn diese unangenehm ist. Die Strafjustiz darf nicht länger zur Durchsetzung der politischen Befindlichkeiten Einzelner missbraucht werden. Sie gehört den Bürgern und nicht der Regierung. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist der Kollege Martin Stock für die CSU-Fraktion.

Alle Reden von Rene Dierkes Protokoll ↗