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Gülseren Demirel

GRÜNE 13.05.2025 Sitzungen 19/50

Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Antrag, mit dem wir uns schon im März im Verfassungsausschuss beschäftigt haben. Deshalb verstehe ich nicht, warum wir ihn wieder hier in der Vollversammlung haben. Damals im Ausschuss haben wir gesagt: Es gibt keinen Namen dieser Frau. Wir wissen nicht, wann die Einbürgerung stattgefunden hat. Es ist ein absolut anonymer Fall. Das Einzige, was wir wissen, ist, dass die AfD das als TikTok-Video gesehen hat. Aber sei‘s drum. Trotzdem kläre ich Sie auf: Zum einen haben Sie als Abgeordnete die Möglichkeit, die Einbürgerungsbehörde in Nürnberg anzuschreiben und nachzufragen. Wenn es Sie so intensiv interessiert, was vorgefallen ist, wäre das eine Möglichkeit, die jeder Abgeordnete hat, anstatt hier über 200 Abgeordnete damit zu beschäftigen. Zum anderen gibt es bei der Einbürgerung ganz klare Regeln, damit nicht dieser Mythos, mit dem sie immer wieder gerne arbeiten, entsteht, dass Einbürgerungen ohne eine Grundlage vergeben werden. Fakt ist: Für eine Einbürgerung muss man in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Man darf keinen Cent vom Staat erhalten. Diese 93-jährige Frau muss eine ausreichende Rente gehabt haben, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat. Zu einer Einbürgerung muss man auch einen Deutschtest absolvieren. (Widerspruch bei der AfD) Zuhören bildet. Vielleicht lernen Sie. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Zulassung zur Einbürgerung, wenn man sich in Deutsch nicht schriftlich verständigen kann, gilt nur für die erste Generation. Mein Vater ist vor 50 Jahren eingewandert. Damals hat es keine Integrationsmaßnahmen gegeben. Was man damals erwartet hat, war, dass diese Menschen in den Fabriken, denen sie zugeteilt wurden, fleißig arbeiten. Die Angehörigen dieser Generation, die damals nicht die Chance bekommen hat, Sprachkurse zu besuchen, hatten das Privileg, ohne einen schriftlichen Test die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, wenn sie ausreichend Rente hatten, sich selbst versorgen und sich sprachlich verständigen konnten. Sie mussten sich nicht schriftlich, aber sprachlich verständigen können. Diese Gruppe war eine Ausnahme. Ansonsten gelten alle genannten Regeln bei der Einbürgerung. Und noch eine Information für die AfD-Fraktion: Ein Einbürgerungsprozess ist sehr lang. Wir erhalten zig Petitionen, in denen die Leute berichten, sie würden schon seit zwei Jahren auf die Einbürgerung warten. Anzunehmen, dass ein Olaf Scholz eine Einbürgerung so planen könnte, dass er dafür einen Termin für seine Teilnahme im Vorfeld festlegen könnte, zeigt: Sie sind einfach paranoid. (Widerspruch bei der AfD) Mehr kann ich dazu nicht sagen. Es ist wirklich keine Glanzleistung, hier über einen anonymen Fall zu diskutieren und in Verschwörungstheorien zu verfallen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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