Florian Siekmann
Herr Kollege, natürlich bewegen wir uns mit unseren nachrichtendienstlichen Möglichkeiten in dem Rahmen, den das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung abstecken. Ich will nur einen Punkt noch einmal klarstellen: Es scheitert selten an den rechtlichen Voraussetzungen im Bereich der Nachrichtendienste, sondern sehr oft an den technischen Fähigkeiten. Wir haben in unserem Verfassungsschutzgesetz Quellen-TKÜ, normale TKÜ und Online-Durchsuchungen. Es ist alles enthalten, genauso in der Strafprozessordnung. Sehe ich mir im letzten Berichtszeitraum an, wie oft in Bayern davon Gebrauch gemacht worden ist und wie oft man Quellen-TKÜ repressiv eingesetzt hat, stelle ich fest, man hat es vier Mal beantragt und null Mal eingesetzt. Dies ist das Ergebnis mangelnder technischer Fähigkeiten, nicht fehlender Rechtsgrundlagen. Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz hat auf die Frage des Kollegen Grob in der letzten Sitzung, welche rechtlichen Befugnisse denn noch fehlen, ja auch sehr zurückhaltend reagiert. Ich glaube, wir müssen jetzt erst einmal in die notwendigen technischen und personellen Fähigkeiten investieren und werden dann sicher auch noch verfassungskonforme rechtliche Grundlagen dort ergänzen, wo sie wirklich notwendig sind. (Holger Dremel (CSU): Deshalb wolltet ihr auch VeRA im PAG verhindern!)
