Wolfgang Hauber
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Innenausschuss hat sich in den letzten Monaten intensiv mit Islamismus bzw. islamistischem Terrorismus beschäftigt. Am 5. Dezember letzten Jahres hatten wir hierzu eine Expertenanhörung, aus der wir wichtige Erkenntnisse gewinnen konnten. Aus diesen Erkenntnissen, Anregungen und Hinweisen resultieren sowohl ein Antragspaket der Regierungskoalition aus CSU und FREIEN WÄHLERN mit sechs Anträgen als auch ein Antragspaket von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit vier Anträgen und ein Antrag der SPD-Fraktion. Auch die AfD stellte einen Antrag, der aber zum Teil im klaren Gegensatz zur Meinung der anerkannten Experten formuliert oder mit dem Grundgesetz nicht vereinbar war, weshalb der Antrag selbstverständlich abzulehnen war. Wir haben alle Anträge am 26. Februar im Innenausschuss behandelt und intensivst diskutiert. Auch bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes im Innenausschuss letzte Woche spielte der Islamismus wieder eine Rolle. Wenn ich nochmals kurz zusammenfassen darf, welche Zielrichtung die Anträge von CSU und FREIEN WÄHLERN haben: Antrag eins beinhaltet die Forderung nach der Aufstellung eines Bund-Länder-Aktionsplans zur Bekämpfung des Islamismus nach Vorbild des Aktionsplans gegen Rechtsradikalismus, also ein strategisches Konzept für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern sowie von Justiz und Sicherheitsbehörden. Antrag zwei steht unter der Überschrift "Auslandsfinanzierung" mit der Aufforderung an den Bund, eine gesetzliche Regelung für die notwendige Transparenz über die Unterstützung und Beeinflussung von Moschee-Vereinen und anderen Organisationen vor allem aus dem Ausland zu schaffen mit dem Ziel einer Reduktion ausländischer Einflüsse und dem Sicherstellen, dass diese Einrichtungen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Antrag drei ist ein Prüfantrag. Es soll geprüft werden, ob eine Dokumentationsstelle zum Islamismus nach österreichischem Vorbild eingerichtet werden sollte. Antrag vier beschäftigt sich mit Prävention, vor allem mit dem Ausbau der Präventionsarbeit in den sozialen Medien und dem Einsatz dafür, auf Bundesebene die nötigen Rechtsgrundlagen für den Kampf gegen Islamisten im Netz zu schaffen. Manpower allein ist hier nicht ausreichend; eine Speicherung der IP-Adressen ist dringend erforderlich. In Antrag fünf geht es um den Schutz von Mädchen und Frauen vor Zwangsheirat. Hier sollen die Strukturen gestärkt werden, zum Beispiel durch die Etablierung einer Melde- und Koordinationsstelle. Sie soll dem Opferschutz dienen. Antrag sechs schließlich befasst sich mit Versammlungen. Organisationen, die auf der EU-Terrorliste geführt werden, sollen von der Versammlungsfreiheit ausgenommen werden, das heißt, sie sollen keine Versammlungen mehr anmelden dürfen. Videoüberwachung an Hotspots soll ausgebaut werden und möglichst Gesichtserkennungssoftware auch auf Großveranstaltungen eingesetzt werden können. Die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten wird befürwortet und sollte ausgebaut werden. Zusammenfassend bleibt zu sagen: Seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 beobachten wir eine erneute Zunahme terroristischer Aktivitäten in Deutschland und Europa. Besonders beunruhigend ist für uns dabei, dass es sich in Bezug auf die Tätterprofile in zunehmendem Maße um junge Einzeltäter handelt, oft mit psychischen Auffälligkeiten, die sich vor allem über die sozialen Netzwerke radikalisieren, oft in kürzester Zeit. Die Koalitionsfraktionen setzen sich deshalb dafür ein, dass die Präventionsarbeit gerade im Bereich der sozialen Medien weiter ausgebaut wird, während gleichzeitig Extremisten auch virtuell effektiver bekämpft werden müssen, etwa über die Speicherung von IP-Adressen bei der Gefahrenabwehr. Der vom EuGH eingeräumte Spielraum muss endlich genutzt werden. Ich hoffe, dass die neue Bundesregierung hier rasch tätig wird. Insgesamt benötigen wir einen gesamtheitlichen Lösungsansatz, um in Deutschland der Problematik entgegentreten zu können. Wir setzen uns deshalb für einen Bund-Länder-Aktionsplan gegen Islamismus ein, der die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, der Justiz sowie der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bundesweit weiter verbessert und strategisch bündelt. Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER steht grundsätzlich fest: Jede Form von Extremismus, die eine Gefahr für die Demokratie und die Gesellschaft darstellt, muss entschlossen bekämpft werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wir werden alle Mittel, die der Rechtsstaat bietet, einsetzen, um die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft zu gewährleisten. Dafür stehen wir. Ich möchte meinen Wortbeitrag mit einem Dank beenden: Ein herzlicher Dank geht stellvertretend für alle Mitarbeiter in den Ministerien, den nachgeordneten Behörden und Ämtern an die Staatsminister, die heute leider nicht anwesend sind, an die Staatsminister, in deren Ressorts Extremismusprävention in herausragender Weise betrieben wird: an Staatsminister Joachim Herrmann für das Innenministerium, stellvertretend an Herrn Staatssekretär Sandro Kirchner, an Staatsminister Georg Eisenreich für das Justizministerium, aber auch an Staatsministerin Ulrike Scharf für das Sozialministerium, an Anna Stolz für das Kultusministerium und an Fabian Mehring für das Digitalministerium, (Toni Schuberl (GRÜNE): Wo ist eigentlich die Staatsregierung?) die insbesondere in diesem Bereich tätig sind. – Vielen herzlichen Dank! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Alexander Hold (FREIE WÄHLER): Besser kann man es nicht sagen!)
