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Alexander Flierl

CSU 13.05.2025 Sitzungen 19/50

Geschätzte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat brauchen wir in Staat und Gesellschaft neuen Schwung. Wir brauchen als Grundsatz staatlichen Handelns das Bauen auf mehr Eigenverantwortung der Menschen, das Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger und ganz klar auch weniger Bürokratie. Deswegen ist es gut und richtig, dass die landesrechtlichen Vorschriften durchforstet wurden, um einmal zu sehen, wo wir denn Handlungsspielraum haben, um bürokratische Hürden und Vorgaben zu reduzieren, ohne das Wesentliche, ohne die großen Schutzgüter aus dem Auge zu verlieren. Ich glaube, es ist gerade jetzt unverzichtbar, dass wir das angehen. Man muss mehr Zeit für das Wesentliche haben, weil gerade in der Wirtschaft Zeit Geld ist, aber auch, weil die Menschen, die mit bürokratischen Vorgängen betraut sind, ihre Zeit damit verbringen sollen, ins Tun zu kommen, und nicht damit, sich mit zusätzlichem Papierkram, weiteren Formularen, Anträgen usw. abzugeben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir müssen den Menschen mehr zutrauen. Vertrauen, glaube ich, ist das Schlüsselwort in diesem Zusammenhang; denn die Menschen verdienen dieses Vertrauen. Schnellere Verfahren führen klar zu mehr Akzeptanz für entsprechende Vorgaben. Nicht zuletzt müssen wir natürlich auch festhalten, dass es durch weniger Bürokratie sowohl auf der privaten als auch auf der öffentlichen Seite zu einer Entlastung von Kosten kommt. Deswegen werden wir die Vorschläge in diesem Gesetzentwurf positiv aufgreifen. Die Bayerische Staatsregierung handelt hier und geht konkret voran. Sie bleibt eben nicht wie mein Vorredner von der AfD im Unklaren und bei Allgemeinplätzen. Jawohl, wir alle wollen weniger Bürokratie. Wir müssen aber auch sagen, wo wir ansetzen, wo wir anpacken und was wir lösen wollen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich denke, die Bayerische Staatsregierung und die Regierungsfraktionen, die die Staatsregierung tragen, packen hier an, wie beim Ersten und beim Zweiten Modernisierungsgesetz. Selbstverständlich werden wir auch beim Dritten Modernisierungsgesetz zustimmen, weil hier die richtigen Weichen gestellt werden. Ich darf ein paar Punkte herausgreifen, zum Beispiel das Kostenrecht und gerade die Fragen des Zuwendungsrechts. Natürlich ist es richtig und ein Ausdruck des Vertrauens gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch zum Beispiel gegenüber den Kommunen und Gemeindeverbänden, dass wir unter bestimmten Voraussetzungen auf Verwendungsnachweise verzichten. Der Grundsatz muss immer sein, dass wir den Menschen vertrauen. Wir dürfen nicht die Ausnahme zur Regel machen. Das ist das ganz Entscheidende. Deswegen ist es klug und richtig, dass wir bis zu einer bestimmten Höhe auf zusätzliche Verwendungsnachweise automatisch verzichten und dass wir das zu gegebener Zeit, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist und sobald es in Anwendung gekommen ist, evaluieren werden. Vielleicht sollte man nach einem gewissen Zeitraum auch schon überlegen, ob wir die Schwellen anpassen, wenn es gut funktioniert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich glaube, wie die Kostenreduzierung ist auch ein ganz entscheidender Punkt, der mit diesem Gesetzesentwurf angegangen wird, dass man auf ein digitalisiertes oder automatisiertes Verfahren setzt. Auch dies ist der richtige Weg. Ich möchte aber insbesondere auf den Punkt des Anpassens der Schwellenwerte bei der Umweltverträglichkeitsprüfung eingehen. Für mich als Vorsitzenden des Umweltausschusses ist das natürlich ein zentrales Thema, das wir hier und im Ausschuss diskutieren werden. (Johannes Becher (GRÜNE): Hoffentlich kritisch!) – Ich glaube, da werden wir immer kritisch diskutieren, Kollege Becher. – Aber wir müssen uns immer eines vor Augen halten: Wenn wir über die Anpassung von Schwellenwerten reden, müssen wir auch die berechtigte Frage stellen, warum bei uns die Schwellenwerte niedriger als in unseren Nachbarländern sind, obwohl dort dieselben europarechtlichen Vorgaben gelten. Diese Frage müssen wir beantworten. Die Antwort kann letztendlich nur sein, dass wir auch Schwellenwerte anheben müssen, um im wohlverstandenen Wettbewerb mit unseren Nachbarländern bestehen zu können. Ich möchte mit einem Irrglauben aufräumen: Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist kein eigenständiges Genehmigungsverfahren, sondern ein Teil des Genehmigungsverfahrens. Das heißt, die Umweltverträglichkeitsprüfung ersetzt eben nicht andere rechtliche Genehmigungen oder Prüfungsschritte. Auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung müssen im Genehmigungsverfahren die entsprechenden Standards sowie die Auswirkungen auf Umwelt und Natur berücksichtigt werden. Diese Punkte werden im Genehmigungsverfahren weiterhin Eingang finden. Erst ab einer gewissen Schwelle braucht man eine vertiefte, dezidiertere Prüfung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Das heißt also ganz klar, dass alle fachlichen Vorgaben auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung geprüft werden müssen. Der Artenschutz, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach dem Naturschutzrecht, die wasserrechtlichen Prüfungen, der Bodenschutz, der Lärmschutz, der Immissionsschutz und auch die FFH-Verträglichkeit müssen in entsprechenden Gebieten weiterhin Berücksichtigung finden. Deswegen ist ganz klar: Umwelt und Natur sind für uns wesentliche Schutzgüter, auch die Überprüfung der Auswirkungen auf Boden, Luft, Wasser und Menschen bleibt wesentlich. Dass wir diese Punkte nie aus den Augen verlieren, ist für uns klar. Die Gleichung, keine Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutet auch keine Umweltprüfung, ist falsch. Wir behalten das sehr wohl im Auge. Umwelt- und Naturschutzstandards werden keinesfalls ausgehöhlt, sondern finden weiterhin Berücksichtigung. (Johannes Becher (GRÜNE): Wird das auch überprüft?) Dieses Credo werden wir weiter abgeben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist auch an der Zeit, die Baumaschinenverordnung anzupassen. In diesem Bereich sind die technischen Entwicklungen so weit fortgeschritten, dass man diese Regelungen eigentlich gar nicht braucht und streichen kann. Für uns gehört dazu, technologieoffen in die Zukunft zu schauen und Regelungen anzupassen. Genauso machen wir im Bereich des Brandschutzes Vorgaben mit Augenmaß und lassen keinesfalls die Sicherheit der Menschen, von hohen Gütern, von Sachwerten, aber auch der Umwelt außer Acht. Aber dort, wo es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, wo ein Standardfall vorliegt, passen wir die Standards so an, dass sie verträglich und unbürokratisch sind, aber trotzdem die Sicherheit der Menschen gewährleisten. Das ist auch richtig. Genauso ist auch richtig, dass wir einfacher und schneller Wohnraum schaffen, indem wir zum Beispiel große Wohnungen teilen können und das Bauordnungsrecht entsprechend anpassen. Ich darf zusammenfassen: Wir gehen die richtigen Schritte auf einem Weg weiter zu weniger bürokratischen Vorgaben und streichen Regeln, die eindeutig verzichtbar sind, ohne die wichtigen Schutzgüter aus dem Auge zu verlieren. Wir gehen die richtigen Schritte auf dem Weg zu mehr Eigenverantwortung und zu mehr Vertrauen in unsere Bürgerinnen und Bürger; denn Vertrauen schafft Verantwortung. Wer jemandem etwas zutraut, bekommt Engagement, Mitdenken, entsprechenden Einsatz und Kooperationsbereitschaft zurück. Wir müssen uns immer wieder vor Augen halten, dass die Mehrheit korrekt handelt. Ich wiederhole mich: Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden. Wir brauchen Grundvertrauen in die Bürgerinnen und Bürger anstatt Misstrauen. Das ist richtig verstandene Bürgernähe. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen werden wir die Gesetzesinitiative selbstverständlich wohlwollend und positiv begleiten und können jetzt schon unsere Zustimmung zusichern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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