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Ilse Aigner

13.05.2025 Sitzungen 19/50

Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Ich sehe keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass im Rahmen der Tagesordnungspunkte 4 und 5 zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden werden. Bitte denken Sie an Ihre Stimmkartentasche, die im Vorraum ausliegt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Drittes Modernisierungsgesetz Bayern (Drs. 19/6494) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute bringe ich für die Staatsregierung den Entwurf des Dritten Modernisierungsgesetzes Bayern ein. Ziel dieses Gesetzes ist die Entbürokratisierung. Das Erste und das Zweite Modernisierungsgesetz sind bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Auch das weitere Gesetz zur Entbürokratisierung im Bereich des Ehrenamtes ist in Kraft. Mit dem Entwurf des Dritten Modernisierungsgesetzes führen wir diesen Weg erfolgreich weiter. Ich denke, ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass das Vierte Modernisierungsgesetz bereits in Vorbereitung ist. Wir haben uns ganz bewusst für den Weg entschieden, diese Gesetzesvorhaben paketweise umzusetzen. Die Alternative wäre gewesen, alle Gesetzesvorhaben abzuschließen und sie dann alle zusammen in den Landtag einzubringen. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass dieses Verfahren nicht sinnvoll ist, weil das Gesetzesvorhaben dann nie fertig geworden wäre; denn es ist immer etwas zu ändern. Manche Punkte können darüber hinaus schneller erledigt werden und müssen nicht intensiv mit den Verbänden, den Fraktionen und all denen, die damit zu tun haben, abgestimmt werden. Deshalb ist es hier sinnvoll, Schritt für Schritt vorzugehen. Genau das tun wir mit diesem Gesetz. Das Dritte Modernisierungsgesetz ist natürlich von dem gleichen Gedanken und dem gleichen Spirit der Entbürokratisierung geprägt, in diesem Falle von dem Geist der Normendisziplin. Es soll von vornherein weniger reguliert werden. Ein Gesetz, das nicht gemacht werden muss, darf auch nicht gemacht werden. Das ist der grundsätzliche Spirit, der hinter diesem Gesetz steht. Die Kernaufgabe des Staates ist es, für die innere und die äußere Sicherheit zu sorgen und für die Schwachen da zu sein. Deshalb muss der Staat stark sein. Das setzt voraus, dass er auch schlank ist. Nur dann kann er seine Aufgaben erfüllen. Im Übrigen soll der Staat die Unternehmen und die Leute in Ruhe lassen. Dieser Grundgeist steckt auch in dem Dritten Modernisierungsgesetz. Das ist eine Abkehr von den bisherigen Vorstellungen darüber, wie der Staat sein soll. Wir haben geglaubt, der Staat müsse alles machen und sich um alles kümmern. Er müsse neben jeden Kontrolleur einen zweiten stellen, der prüft, ob richtig überwacht wurde. Dieser Gedanke ist verkehrt. Wir haben gesehen, dass wir damit gegen eine Wand laufen. Diese Vorstellung hat dazu geführt, dass die Bürger und die Unternehmer Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Staates bekommen haben. Auch bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um ein Sammelgesetz. Wir haben in diesen Gesetzentwurf Themen aufgenommen, die momentan spruchreif sind, zum Beispiel das Zuwendungsrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Immissionsschutz, Brandschutz und, zum wiederholten Male, das Bauordnungsrecht sowie kleinere Anpassungen und Rechtsbereinigungen. Aus meiner Sicht ist das Zuwendungsrecht besonders wichtig; denn dort sollen spürbare Deregulierungen erreicht werden, und zwar dadurch, dass nicht mehr für jede Förderung automatisch ein Verwendungsnachweis erbracht werden muss. Das ist besonders bei Kleinförderungen sehr schwierig. Deshalb werden Kleinförderungen bis zu 10.000 Euro künftig ohne einen Verwendungsnachweis vergeben. Bei den Kommunen sind es Förderungen bis zu 100.000 Euro. Selbstverständlich wird es auch in der Zukunft immer wieder Kontrollen bedürfen; denn hier handelt es sich nach wie vor um öffentliches Geld, das nach Recht, Gesetz und den Förderrichtlinien verwendet werden muss. Wir werden aber nicht mehr eine Vollkontrolle über alle Förderbescheide ausüben, sondern nur noch in 10 % der Fälle eine stichprobenartige Kontrolle durchführen. Denjenigen, die vorhaben, nicht sauber vorzugehen, ist davon abzuraten, das zu probieren; denn dabei kann man erwischt werden. Wir wollen aber nicht mehr ein allgemeines Misstrauen über alle ausbreiten, sondern den Kommunen, Vereinen und Privatleuten, die eine Förderung bekommen, mit Vertrauen gegenübertreten. In Fällen, in denen jemand das Vertrauen missbraucht, wird diese Person die Konsequenzen tragen müssen. Das ist aber in einem Rechtsstaat ganz normal. Bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen werden die Schwellenwerte erhöht. Das ist zum Beispiel in den Alpen bei Beschneiungsanlagen, Skipisten, Biotopen und Seilbahnen vorgesehen. Mir persönlich ist der Brandschutz und dabei die Feuerbeschau sehr wichtig. Diese soll nur noch für Sonderbauten automatisch vorgeschrieben werden. Auch hier ist der Geist erkennbar, dass nicht mehr Schema F für alles gelten soll. Dort, wo im Vorfeld der Baumaßnahme vernünftigerweise eine Feuerbeschau durchgeführt wird, soll dies auch weiterhin der Fall sein. Die Feuerbeschau wird nicht etwa verboten oder abgeschafft. Sie wird aber auf Bereiche reduziert, wo sie mit dem Sachverstand der Kommunen und der Landratsämter vernünftig durchgeführt werden kann. Der letzte Punkt ist das Baurecht. Dort sollen bestimmte Verfahren freigestellt werden, zum Beispiel der Bau von Geräteschuppen im Außenbereich bis zu einer bestimmten Größe. Die Kommunen haben rückgemeldet, dass sie die Änderung insgesamt eigentlich für gut halten. Der Aufwand der Kommunen bei der Repression wird aber vermutlich steigen, weil sich bestimmte Leute nicht an die Grenzen halten werden. In diesen Fällen muss die Bauaufsicht eingreifen. Allerdings steckt hinter dieser gesetzlichen Regelung ein neuer Spirit, nämlich nicht mehr das Misstrauen gegen jeden, sondern nur gegen diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten und im Außenbereich eine viel zu große Hütte errichten. In diesen Fällen müssen die Kommunen repressiv einschreiten. Allerdings sollte nicht im Vorfeld von jedem Einzelnen ein Genehmigungsverfahren verlangt werden. Das ist der neue Ansatz, den wir verfolgen. Ich habe ihn an einigen Beispielen exemplarisch erläutert. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bitte schon jetzt um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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