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Ruth Waldmann

SPD 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Dass wir hier in Bayern endlich eine echte Krankenhausplanung brauchen, für die die Staatsregierung zuständig ist, haben Sie von mir jetzt schon ziemlich oft gehört. Aber leider wollen Sie irgendwie nicht recht hören. Deswegen habe ich Ihnen das heute einmal aus anderem Mund mitgebracht. Ich habe Ihnen den wortwörtlichen einstimmigen Beschluss des Bayerischen Landkreistages von Ende Januar dieses Jahres mitgebracht, der praktisch haargenau das formuliert, was ich Ihnen die ganze Zeit versuche nahezubringen. Da ich die Hoffnung habe, dass Sie darauf vielleicht etwas mehr hören, möchte ich Ihnen die wichtigsten Passagen einmal vortragen, auch in Bezug auf diesen 7-Punkte-Plan übrigens. Hier wird gesagt: "Staatsministerin Judith Gerlach hat […] die Umsetzung des 7-Punkte-Plans der Staatsregierung erläutert. Das Vorgehen erscheint aus der Perspektive der Landkreise weiterhin nicht ausreichend als krankenhausplanerische Antwort auf das KHVVG als Vergütungsreform. Aufgrund der hohen politischen Bedeutung der Krankenhausreform erwarten die Landrätinnen und Landräte eine Verantwortungsübernahme durch die Krankenhausplanungsbehörde, die Vorstellung eines Zielbilds für die Krankenhausstruktur im Freistaat Bayern sowie die Verantwortung der Organisation und Durchführung der geplanten Regionalkonferenzen. [...] Das StMGP hat die politische Letztverantwortung für die strukturelle Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft in Bayern. Die Planungsbehörde muss daher eine aktive Verantwortung übernehmen, wozu der 7-Punkte-Plan nur bedingt geeignet ist. Gegenüber den Entscheidungsverantwortlichen vor Ort sowie den Bürgerinnen und Bürgern sind Kriterien für ein klares – und realistisches – bayernweites Zielbild (Krankenhausplan) vom Freistaat öffentlich vorzustellen, wobei insbesondere im ländlichen Raum sowohl die Herausforderungen als auch die Chancen […] zu betonen sind. Die Verantwortung für die Regionalkonferenzen […] kann nicht einem (kleineren) Krankenhausträger oder einer Gruppe von Kliniken übertragen werden." Das wird dann in einzelnen Punkten noch aufgeschlüsselt. Dann geht es darum, wer etwas macht und wer welche medizinischen Leistungen anbietet: "Die Planungsbehörde muss bei der Anerkennung von Leistungsgruppen im Sinne des […] genannten Zielbilds eine aktive ‚Schiedsrichterrolle‘ übernehmen und eine aktive Auswahlentscheidung treffen. Das ist insbesondere erforderlich, wenn das geplante Leistungsangebot […] nicht mit dem erwartbaren Patientenaufkommen […] in einer Versorgungsregion zusammenpasst und daher Unter- oder Überversorgung bzw. ein zerstörerischer Wettbewerb um knappe Fachkräfte-Ressourcen droht. Bei der Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser muss das StMGP darstellen, wie ein Windhundrennen um attraktive Leistungsgruppen vermieden werden kann, ansonsten droht in verschiedenen Regionen eine Überversorgung. Gleichzeitig muss die Planungsbehörde Vorschläge erarbeiten, wie in sicherstellungsrelevanten Leistungsbereichen mit einer Unterversorgung aufgrund der Nichterfüllung der Qualitätskriterien […] umgegangen werden soll. Die Kliniken benötigen für die Antragstellung von Leistungsgruppen vor allem Planungssicherheit." (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Das schreiben Ihnen Ihre Landrätinnen und Landräte, die zu einem überwiegenden Teil von CSU und FREIEN WÄHLERN im Freistaat gestellt werden. Das schreiben sie Ihnen ins Stammbuch. Die können nicht mehr abwarten. Die wissen nicht, wie sie so weiterarbeiten sollen. Die erinnern Sie an Ihre Verantwortung. Damit meinen sie auch Sie alle hier im Haus. So geht es nicht weiter. Man kann sich da nicht wegducken. Mir war einfach wichtig, Ihnen das einmal vorzutragen. Das sind alles nicht meine Forderungen, sondern die Forderungen der Landrätinnen und Landräte. Sie sind aber wortwörtlich eigentlich das, was ich Ihnen schon seit Jahr und Tag nahezubringen versuche. Noch kurz zu den beiden Anträgen von GRÜNEN und CSU: Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, obwohl die Rechtsgrundlage für eine aktive Krankenhausplanung schon seit Jahr und Tag besteht. Da reicht ein Blick ins Gesetz. Die Staatsregierung kommt ihrer Pflicht an dieser Stelle halt nicht nach. Was den Dringlichkeitsantrag der CSU angeht: Da geht es um diesen 7-Punkte-Plan, der ja auch von den Landräten noch einmal als unzureichend charakterisiert wurde. Außerdem gibt es noch die Forderung eines Berichts über den Sachstand und die Umsetzung dieses 7-Punkte-Plans. Das brauchen wir nicht; denn der Gesundheitsausschuss hat schon im November auf meinen Antrag hin einen einstimmigen Beschluss gefasst – den haben wir gemeinsam gefasst –, dass wir einen Bericht darüber haben möchten. (Beifall bei der SPD) Ich sehe schon, ich kriege noch ein bisschen Zeit dazu.

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