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Susann Enders

FREIE WÄHLER 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Sehr geehrtes Präsidium, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Krankenhausgesetzes soll die Situation der Krankenhäuser im Freistaat verbessert werden, planungssicherer und finanziell stabiler gemacht werden. Dass hier gehandelt werden muss und dieses Gesetz der richtige Weg ist, zeigen uns jetzt auch die Reaktionen nach der Einbindung von Verbänden und Experten vor Ort deutlich. Schon heute stellen die Kliniken einen Großteil der ambulanten Notfallversorgung. Aus diesem Grund – das teilt auch die Bayerische Krankenhausgesellschaft mit – ist es hilfreich, wenn mittelfristig alle Krankenhausleistungen, die den Kliniken nach dem SGB V zugewiesen werden, auch förderunschädlich werden. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft begrüßt ebenfalls dieses Gesetz. Es soll weniger bürokratische Hürden und mehr finanzielle Erleichterungen bringen. Das Gesundheitswesen verändert sich nachhaltig, die Rahmenbedingungen dafür ändern sich ebenfalls. Ambulante Behandlungen nehmen zu und flexibilisieren sich. Die Verweildauer der Patientinnen und Patienten wird kürzer und volatiler. Die mangelnde Refinanzierung der gestiegenen Betriebskosten und der Fachkräftemangel belasten unsere Krankenhäuser. Die Lage verschärft sich weiterhin durch die Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes. Daher ist es nicht nur richtig, sondern unbedingt nötig, dass Bayern hier auch selbst aktiv wird. Das sieht die Bayerische Krankenhausgesellschaft ebenso. Warum betone ich das immer wieder? – Wir machen hier keine theoretischen Gesetze, die uns schön vorkommen, die sich nett anhören oder nette Überschriften tragen; sondern wir machen Gesetze, die von den Akteuren vor Ort in vorheriger Abstimmung auch für gut befunden werden. Aufgrund ständiger Bewegungen und Veränderungen im Gesundheitswesen steht die Krankenhauslandschaft unter erheblichem Anpassungs- und Umstrukturierungsdruck. Zugunsten der von einer vollständigen oder teilweisen Schließung ihres Krankenhauses betroffenen Krankenhausträger sollen mit dem neuen Gesetz mehr Möglichkeiten geschaffen werden, auf den Widerruf von Förderbescheiden zu verzichten. Das ist ein ganz essenzieller Teil, gerade in Umstrukturierungsprozessen. Dies ist auch Teil des von der Staatsregierung im Oktober 2024 beschlossenen Maßnahmenpakets zur Unterstützung der Krankenhäuser bei anstehenden Umstrukturierungen. Krankenhausträger sollen bei Einzelvorhaben, die eine über einem bestimmten Schwellenwert liegende Kostensteigerung erfahren, künftig bereits vor Erlass des Abschlussbescheids Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Indexfortschreibung erhalten können. Kollege Winhart, Sie tun das alles so ab. Für die Krankenhausträger ist das ein entscheidender Punkt, ein Punkt von mehreren. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) In Abstimmung mit der Prüfung des Finanzministeriums soll eine Erweiterung der Möglichkeiten zum Rückforderungsverzicht bei Schließung oder Teilschließung von Krankenhäusern ermöglicht werden. Weitere förderrechtliche Erleichterungen und Vereinfachungen sind ebenso möglich. Ein Krankenhausträger darf früher förderunschädlich mit einer Maßnahme beginnen, nämlich sobald ihm das Prüfungsergebnis über das fachliche Prüfungsverfahren vorliegt. Möglich ist auch die Abschaffung der verwaltungsaufwendigen nachträglichen Abrechnung früherer Darlehensförderungen, die bislang bei Vollschließung eines Krankenhauses vorgenommen werden mussten. In Härtefällen besteht die Möglichkeit des Verzichts auf Verzinsung von zurückgezahlten Erlösen. Eine Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung ist absolut ratsam; denn das Bayerische Krankenhausgesetz sieht in der aktuellen Fassung Möglichkeiten vor, um Krankenhausträger, die ihre Krankenhäuser in Abstimmung mit der Krankenhausplanungsbehörde ganz oder teilweise schließen, finanziell nicht durch Fördermittelrückforderungen zu überfordern. Aktuell befindet sich die Bayerische Krankenhauslandschaft aufgrund sich stetig verändernder bundesrechtlicher Rahmenbedingungen in einem Prozess der Anpassung und Umstrukturierung. Diese Situation erhält im Zuge der Anpassung der Krankenhausstrukturen an die durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes bewirkten Rechtsänderungen einen weiteren Schub. Im Zuge der Gesetzesänderung sind zudem weitere Erleichterungen und Verwaltungsvereinfachungen vorgesehen, die die Krankenhausträger und die Förderbehörden zusätzlich entlasten. Das war nur ein kurzer Ausschnitt aus den Verbesserungen. Ich bitte Sie um Zustimmung.

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