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Patrick Grossmann

CSU 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Halleluja! Wir widmen uns jetzt der Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes. Die Krankenhausreform des Bundes wurde noch vor der Bundestagswahl aufs Gleis gesetzt. Auch wenn der CSU-Fraktion, unabhängig von der grundsätzlichen Notwendigkeit dieser Reform, einige Inhalte nicht gefallen, müssen wir als Freistaat Bayern dieser Realität ins Auge blicken und notwendige Gesetzesänderungen für das Bayerische Krankenhausgesetz vornehmen, wie das zum Beispiel heute der Fall ist. Nachdem die CSU in Kürze wieder Regierungsverantwortung in Berlin übernehmen wird, setzen wir uns im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und der Regierungsbildung, die jetzt ansteht, für eine Reform der Reform ein, um eine praxistaugliche Krankenhauslandschaft für Flächenländer, wie für Bayern, zu erreichen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Die Koalitionsverhandlungen sind schon vorbei!) Deshalb werde ich mich zunächst dem Plan der CSU auf Berliner Ebene widmen; denn es ist schon vereinbart, dass es zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung der Menschen, besonders im ländlichen Raum, erweiterte Kooperationsmöglichkeiten und Ausnahmen für Krankenhäuser geben soll. Die Definition der Fachkrankenhäuser wird mit dem Ziel überarbeitet, dass die für die Versorgung relevanten Fachkliniken erhalten bleiben können. Um die finanzielle Stabilität der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser zu sichern, soll die inflationsbedingte Lücke bei der Betriebskostenfinanzierung aus den Jahren 2022 und 2023 geschlossen werden. Zwischenfristen zur Umsetzung der Reformen werden angepasst. Die Konvergenzphase wird von zwei auf drei Jahre verlängert. Das Jahr 2027 wird dabei für alle Krankenhäuser erlösneutral ausgestaltet, um die neuen Vergütungsregeln und die Wirkung der neuen Vorhaltefinanzierung transparent aufzuzeigen und gegebenenfalls mit Änderungen nachzujustieren. Ein wichtiges Ziel der CSU sind Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze. Wir müssen die Beitragssätze zur Sozialversicherung unbedingt unter die 40-%- Marke bringen. Dafür – darüber wird aktuell noch diskutiert – sollen die bisher nicht kostendeckenden Beiträge für die Bürgergeldempfänger in Höhe von circa 10 Milliarden Euro aus den Steuermitteln finanziert werden. Außerdem soll der bisher für die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehene Anteil des Transformationsfonds für die Krankenhäuser aus dem Sondervermögen Infrastruktur finanziert werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das alles zeigt: Die CSU steht für eine flächendeckende medizinische Versorgung. (Beifall bei der CSU) Trotz der positiven Änderungen bei der Krankenhausreform muss der Freistaat Bayern auf die geltenden gesetzlichen Regelungen reagieren. Zur Unterstützung der bayerischen Krankenhäuser hat der Ministerrat deshalb einen 7-Punkte-Plan beschlossen. Für einen dieser sieben Punkte ist nun die Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes notwendig. Dabei werden für den Freistaat die Möglichkeiten zum Rückforderungsverzicht bei Schließungen oder Teilschließungen von Krankenhäusern erweitert. Zudem wird es weitere förderrechtliche Erleichterungen und Vereinfachungen geben. Dabei kommt die Bayerische Staatsregierung den betroffenen Häusern unter Beachtung des EU-Beihilferechts weitgehend entgegen, was wir als CSU-Fraktion absolut unterstützen. Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ist mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bayerischen Krankenhausgesellschaft einvernehmlich abgestimmt worden. Grundsätzlich setzen wir für die Krankenhausbauinvestitionen, für die die Länder zuständig sind, Steuergelder ein, wovon über den kommunalen Finanzausgleich 50 % aus den Kommunen, genauer gesagt aus den Landkreisen, kommen. Aus diesem Grund müssen wir die Verwendung von Veräußerungserlösen regeln. Klar ist aber auch, dass es für Zwangslagen, wie eine Schließung oder eine Teilschließung, großzügige Anwendungen geben muss. Was ändert sich jetzt also? – Die Nachnutzungsmöglichkeiten werden deutlich erweitert. Ob als Verwaltungsgebäude oder als Gesundheitsamt – alle Nutzungen für kommunale Zwecke sind zukünftig möglich. Das gilt sogar für schulische Einrichtungen. Gesundheitsnahe Nutzungen, wie zum Beispiel Pflegeeinrichtungen, waren bereits bisher als Nachnutzung möglich. Für den Fall erbrachter Eigeninvestitionen von Trägern ohne Fördermittel bei grundsätzlich gegebener Förderfähigkeit werden diese mit gelaufenen Zuwendungen in anderen Teilbereichen eines Hauses verrechnet. Im Falle von Teilschließungen werden keine Rückzahlungen von Veräußerungserlösungen für umsetzbare Anlagegüter, zum Beispiel medizinische Geräte, fällig. Diese Mittel können künftig den eigenen pauschalen Fördermitteln zugeführt werden. Wie erwähnt, gibt es noch zusätzliche förderrechtliche Erleichterungen, zum Beispiel geringere förderrechtliche Auflagen bei Auftragsvergaben, die Abschaffung der bisher verwaltungsaufwendigen Abrechnungen früherer Darlehensförderungen bei einer Schließung eines Krankenhauses, die Möglichkeit des Verzichts von Verzinsung auf zurückgezahlte Fördermittel und frühere Maßnahmenbeginne, die förderunschädlich möglich sind, sowie vorzeitige Abschlusszahlungen auf Indexfortschreibungen. Für uns als CSU gilt: Schließungen von Krankenhäusern, insbesondere im ländlichen Raum, müssen vermieden werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sofern Konsolidierungsmaßnahmen unvermeidlich sind, geben wir den Trägern mit den Änderungen des Bayerischen Krankenhausgesetzes mehr Luft zum Atmen. Mit der Reform der Reform auf Bundesebene geben wir den Krankenhäusern mehr Zeit und vor allem mehr Geld; denn die Gesundheitsversorgung ist eines unserer wichtigsten Güter. Deshalb prophezeie ich: Bei einem Unfall oder einer schwerwiegenden Erkrankung, der oder die einen deutschen Staatsbürger im Ausland ereilt, gilt nach wie vor, dass er schnellstmöglich zurück in ein deutsches, am besten in ein bayerisches Krankenhaus möchte. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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