bayern.landtag.de ↗

Florian Siekmann

GRÜNE 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich dem Dank an die Kamerad:innen natürlich an. Es hat schon eine gewisse Tragweite, wenn wir heute über ein Gesetz sprechen, das am Ende rund 330.000 Feuerwehrdienstleistende in Bayern betreffen wird. Das sind also nicht wenige Menschen, die tagtäglich dazu bereit sind, ihre Gesundheit dafür einzusetzen, zu löschen, andere zu retten, zu bergen und zu schützen. Dieser Dank verpflichtet uns, für den Einsatz bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen. Ich will das kurz an drei Punkten im Gesetz festmachen. Der erste Punkt betrifft die Feuerwehrdienstleistenden selbst. Die größte Frage war hier natürlich, was aus der Altersgrenze wird. Vorneweg gesagt bin ich Fan der Regelung, die man jetzt trifft: eine feste Grenze, gekoppelt an das Renteneintrittsalter. Wir sind der Überzeugung, dass die Menschen bis zu diesem Alter grundsätzlich sehr gut Feuerwehrdienst leisten können. Gleichzeitig wird damit aber nicht den Kommandantinnen und Kommandanten die jeweilige Verantwortung im Einzelfall für ewige Verlängerungsanträge übertragen. Es war aber schon – das gehört an dieser Stelle zur Ehrlichkeit dazu – ein ganz schöner Eiertanz, bis man jetzt zu dieser Regelung gekommen ist. Ich erinnere an den Gesetzentwurf der SPD. Wir hatten dazu am 05.12. eine gute Ausschussdebatte, in der es eigentlich eine breite Einigkeit darüber gab, eher eine feste Grenze zu präferieren. Dann kam am 10.12. eine Pressemitteilung des Innenministeriums, wir machen 65 Jahre plus einen Antrag um jeweils dreijährige Verlängerung, solange man möchte. Das war also gerade das Gegenteil. Dann musste der Landesfeuerwehrverband intervenieren, um das Ganze wieder zurückzuholen und heute zu der Regel zu kommen, bei der wir eigentlich am 05.12. zumindest in der Ausschussmehrheit schon angelangt waren; zuvor hatte diese Pressemitteilung an die 7.500 Kommandantinnen und Kommandanten in Bayern in Aufruhr versetzt. Das spricht nicht für den Prozess, immerhin ist am Ende das richtige Ergebnis herausgekommen. Gut ist, dass die Erfahrung für die Kommandantinnen und Kommandanten bleibt. Auch gut ist, dass die Feuerwehrvereine mit den Alters- und Ehrenabteilungen ihre Rolle spielen; dadurch wird die Möglichkeit gegeben, dass Menschen weiterhin nicht nur dabei sind, sondern wirklich auch Funktionen übernehmen können, die für die Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehr entscheidend sind. Das ist schon angesprochen worden. Der zweite große Punkt betrifft die Ausbildung. Wir wissen, dass einfach das Problem besteht, dass das Interesse an den Lehrgängen der Staatlichen Feuerwehrschulen deutlich größer ist, als Lehrgangsplätze Jahr für Jahr zur Verfügung stehen. Wir haben das für 2023 abgefragt. Fast 60 % der Interessierten müssen am Ende abgewiesen werden. Von 36.000 Interessebekundungen kommen am Ende also nur 15.000 zum Zug und erhalten dann wirklich einen Platz an der Feuerwehrschule. Bei manchen Lehrgängen ist das ärgerlich, bei anderen ist es ein echtes Problem. Weniger als die Hälfte derjenigen, die Jugendwart werden wollen, kriegen einen Platz. Weniger als die Hälfte derjenigen, die Ausbilderin oder Ausbilder in der Feuerwehr werden wollen, kriegen einen Platz. Das sind die Leute, die wir dringend brauchen, um den Nachwuchs auszubilden. Deswegen ist es überfällig, dass die Feuerwehrausbildung auch im Gesetz den notwendigen hohen Stellenwert bekommt. (Beifall bei den GRÜNEN) Wo soll das gemacht werden, wenn man die Feuerwehrschulen nicht immer größer machen will? – In den Landkreisen. Da hätte man mutiger sein können. Ja, man ermöglicht – vorher war das nicht möglich –, den Ausbilder:innen auf Kreisebene eine Entschädigung zu zahlen. Ich hätte mir aber schon gewünscht, dass man im Gesetz statt dem Können zu einem Sollen gekommen wäre, um den Städten, den Gemeinden und Landkreisen klarzumachen, dass das einfach eine Funktion ist, die fürs Überleben der örtlichen Feuerwehren unabdingbar ist. Genauso wichtig wäre es auch gewesen – das wird jetzt über die Zuwendungsrichtlinie gemacht –, gesetzlich zu normieren, dass die Zuwendungen des Freistaats an die Landkreise und die Gemeinden auch dazu gedacht sind und explizit dafür bereitgestellt werden, die Ausbildungsmöglichkeiten auszubauen. Eine einsatznahe und einsatzorientierte Ausbildung erfordert natürlich auch Liegenschaften wie zum Beispiel ein Übungshaus, in dem man wirklich am Objekt so üben kann, wie man es im Einsatz am Ende erwartet. Ich wäre damit beim letzten Punkt: bei den Gemeinden und Landkreisen. Kostenersatz ist hier sicherlich der richtige Weg. Das betrifft insbesondere auch die Berufsfeuerwehren und damit große Städte wie München. Es ist auch gut, dass die Kreisbrandrät:innen besser eingebunden werden sollen. Man hätte sich da auch noch mehr vorstellen können, sie also standardmäßig zu den Leiterinnen und Leitern der Brandschutzdienststellen zu machen, um im Landratsamt Personalsynergie zu nutzen. Ich komme zum Schluss. Insgesamt ist das ein ganz solider Entwurf mit ein paar Potenzialen, wo vielleicht mehr gegangen wäre. Wir wünschen uns eine schnelle Beratung, weil der Weg hierher tatsächlich etwas lang war. Zumindest bei der Altersgrenze war es ein echter Eiertanz. Ich hoffe, dass wir das jetzt im Ausschuss zügig über die Bühne bringen. (Beifall bei den GRÜNEN)

Alle Reden von Florian Siekmann Protokoll ↗