bayern.landtag.de ↗

Jörg Baumann

AfD 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Erstentwurf des Bayerischen Feuerwehrgesetzes vor. Was der Herr Innenminister vergessen hat zu sagen: Es gab ein kleines Vorspiel zu dem Ganzen, und zwar ein nicht allzu langes, dafür aber umso heftigeres und kurzes Hin und Her mit den Feuerwehrverbänden. Es hat eine Zeit lang gedauert, bis dieser Entwurf fertiggestellt werden konnte. Man hat natürlich den Feuerwehrverband schon lange Zeit vorher mit eingebunden. Dieser Feuerwehrverband hat auch eine Antwort geschrieben, die ich Ihnen hier nicht vorenthalten möchte – Zitat –: Leider müssen wir nun mit großer Sorge und Unverständnis feststellen, dass sich nahezu keiner unserer Punkte im Gesetzentwurf wiederfindet. – Da muss ich mich schon fragen: Warum geht man nicht gleich den Weg und bespricht ein so wichtiges Gesetz ordentlich mit den Verbänden? – Das hätte doch etwas weniger Zeit in Anspruch genommen. Worum geht es in diesem Gesetz, das übrigens ein sehr gutes Gesetz ist, dem sich die AfD auch anschließt? – Zunächst einmal geht es um die Beibehaltung der vier Jahre Mindestdienstzeit für Kommandanten. Jeder, der in der Blaulichtfamilie zu Hause ist, weiß, dass nichts über praktische Erfahrung geht. Diese praktische Erfahrung sollte auch jeder Kommandant haben, der seine Mannen in eine Gefahrensituation schickt, der soll auch wissen, was er zu tun hat. Ein heiß diskutierter Punkt, den der Herr Innenminister gerade angesprochen hat, ist natürlich die Altersgrenze, die Erhöhung auf 67 Jahre. Wir von der AfD haben hier im Plenum auch schon gesagt, dass wir bei dieser Erhöhung selbstverständlich mitgehen. Ein wichtiger Punkt ist aber, dass es eben keine freiwillige Verlängerung gibt. Dies war auch der Vorschlag des Landesfeuerwehrverbandes. Ob es an der Basis genauso gesehen wird, dazu habe ich unterschiedliche Mitteilungen bekommen. Natürlich gibt es immer wieder einige Feuerwehrleute, die das gerne länger machen würden, aber so ist das gesetzlich verankert, und ich denke, alle können mit dieser Regelung leben. Ein wichtiger Punkt, der in diesem Gesetz angesprochen wird, ist die Stärkung der Feuerwehrvereine. Schließlich ist eine Feuerwehr nicht nur zum Retten, Löschen, Bergen und Schützen da. Nein, gerade im ländlichen Bereich ist die Feuerwehr ein wichtiger Bestandteil der Ortsgemeinschaft. Dieses Gesetz trägt dem Ganzen auch Rechnung. Es gibt weiterhin Ehren- und Altersabteilungen. Eine Feuerwehr hat nicht nur eine Unterstützungsfunktion für die Gemeinden, sondern sie ist eine tragende Säule. (Beifall bei der AfD) Ein weiterer Punkt ist: Die Gemeinde kann jetzt selbstständig festlegen, wie viele stellvertretende Kommandanten es bei der zuständigen Feuerwehr gibt – natürlich in Rücksprache mit der Feuerwehr selbst. Das ist insofern wichtig, als sich doch alle Kommunen stark voneinander unterscheiden. Man kann die Kommunen nicht miteinander vergleichen. Sie können selbst entscheiden, wie viele stellvertretende Kommandanten das Richtige für sie sind. Wir halten diese Entscheidung für sehr gut. Das Ganze war möglich, indem man einfach den Passus "im Ausnahmefall" gestrichen hat. Zum Schluss bleibt noch ein Wunsch übrig, den uns der Feuerwehrverband mit auf den Weg gegeben hat; und zwar wünscht er sich nichts mehr, als dass dieses Gesetz so schnell wie möglich verabschiedet wird. Ich denke, dass wir mit unseren Beratungen in den Ausschüssen sehr schnell vorankommen werden. Wir könnten auch die Zweite und die Dritte Lesung zusammenlegen; denn ich denke, an diesem Gesetz gibt es relativ wenig auszusetzen. Von unserer Seite besteht hier Einverständnis, und wir stimmen dem Ganzen selbstverständlich zu. (Beifall bei der AfD)

Alle Reden von Jörg Baumann Protokoll ↗