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Peter Wachler

CSU 09.04.2025 Sitzungen 19/48

Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schuberl, vielen Dank für die Klarstellung. Ich gebe Ihnen recht: Genau so war es, das muss man hier tatsächlich klarstellen. Ich gebe der linken Seite nicht oft recht, (Florian Köhler (AfD): Na ja!) aber in diesem Fall muss man doch ganz klar sagen, was richtig ist. Fangen wir aber erst einmal damit an, was wir denn überhaupt damit bezwecken. Als ehemaliger Bürgermeister aus dem ländlichen Raum weiß ich aus eigener kommunalpolitischer Erfahrung, wie wichtig es ist, gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu schaffen. Maßnahmen wie die gezielte Verlagerung staatlicher Behörden können hierfür ein ganz wirkungsvolles Instrument sein. Lassen Sie uns kurz ins Jahr 2013 zurückschauen. Im September 2013, kurz bevor ich als Bürgermeister gewählt wurde, hat sich die bayerische Bevölkerung in einem Volksentscheid mit wirklich überwältigender Mehrheit genau dafür ausgesprochen: gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Freistaat, festgeschrieben in der Bayerischen Verfassung. Dass sich Bayern so klar zu diesem Ziel bekennt, ist keine Selbstverständlichkeit. Weltweit ist das inzwischen die Ausnahme. Wir alle wissen: Der Trend geht eindeutig zur Verstädterung. 1950 lebten etwa 70 % der Weltbevölkerung auf dem Land. Seit 2008 ist es umgekehrt: Zum ersten Mal lebten mehr Menschen in den Städten als auf dem Land. Dieser Trend hält bis heute an: Bis 2050 werden laut UN-Prognosen rund 70 % der Menschen in Städten wohnen; das muss man sich einmal vorstellen. Auch in Deutschland ist dieser Trend ganz stark ausgeprägt. Aber: Bayern sticht hier wieder einmal ganz positiv hervor. Bei uns leben immer noch rund 7,5 Millionen Menschen, also mehr als 56 % der Bevölkerung, im ländlichen Raum. Dieser ländliche Raum macht etwa 90 % der Fläche des Freistaats Bayern aus. Das ist beachtlich, sowohl im bundesweiten als auch im europäischen Vergleich. Es zeigt: In Bayern haben wir in den letzten Jahrzehnten vieles richtig gemacht. Wir haben alle Regionen mitgenommen. Dazu gehört nicht nur eine gute Infrastruktur vor Ort, sondern es geht auch um attraktive Arbeitsplätze gerade im ländlichen Raum. Der Freistaat Bayern leistet dazu einen ganz wichtigen Beitrag. Jetzt aufgepasst, Frau Ebner-Steiner: Unser Konzept heißt "Behördenverlagerung Bayern 2030". Das ist deutlich älter als Ihr Antrag, den Sie damals im Verfassungsausschuss eingebracht haben! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Doch warum tun wir das? Warum verlagern wir bewusst staatliche Behörden und Einrichtungen aus den Ballungsräumen in den ländlichen Raum? – Solche Schritte bringen immer konkrete, spürbare Vorteile für die Regionen, für die Menschen und letztlich auch für die öffentliche Hand. Behörden vor Ort bedeuten auch Perspektiven vor Ort. Wer in seiner Heimat eine attraktive berufliche Zukunft sieht, der muss nicht in die Stadt ziehen. Damit stärken wir das Leben auf dem Land. Wir halten junge Menschen in der Region, und wir schaffen echte Alternativen zur Abwanderung. Gleichzeitig eröffnen wir auch Rückkehrern eine echte Chance. Viele, die zum Studium oder für den Beruf in die Stadt gegangen sind – so war das auch bei mir damals –, wünschen sich eigentlich nichts sehnlicher, als wieder in die Heimat zurückkehren zu können – vorausgesetzt, dass die beruflichen Rahmenbedingungen stimmen. Behördenverlagerungen schaffen genau solche Chancen. Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Punkt ist die Lebensqualität. Wir haben kürzere Arbeitswege. Das bedeutet mehr Zeit für Familien, für das Ehrenamt und auch für das eigene Leben. Gerade in ländlichen Regionen lassen sich Beruf und Privatleben oft noch viel besser miteinander vereinbaren als in den überfüllten Großstädten mit ihren langen Pendelzeiten. Zu guter Letzt gibt es noch einen Punkt, der in vielen Städten inzwischen zu einem echten Problem geworden ist. Das ist der Wohnraum, meine sehr geehrten Damen und Herren. Während junge Familien in München, Nürnberg oder Augsburg oft an den explodierenden Mieten scheitern, bietet der ländliche Raum Platz, und das zu Preisen, die sich normale Menschen in der heutigen Zeit noch leisten können. Nicht zuletzt senden wir mit jeder erfolgreichen Verlagerung ein wichtiges Signal an die Wirtschaft: Der ländliche Raum ist attraktiv. Behördenstandorte schätzen ausreichend Flächen, bezahlbare Mieten und hohe Lebensqualität. Das gilt auch für Unternehmen. Die Herausforderungen, mit denen Firmen in den Großstädten derzeit kämpfen – sei es Wohnraummangel für die Mitarbeiter, seien es hohe Standort- und Mietkosten oder sei es zunehmender Verkehr –, gibt es auf dem Land oft nicht. Genau darin liegt die Chance, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jetzt passen Sie auf. Ich kriege gleich die Kurve. – Behördenverlagerung ist deshalb nicht nur Verwaltungspolitik. Sie ist auch Strukturpolitik, und sie ist ein Bekenntnis zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht nur als theoretisches Ziel, sondern als ganz spürbare Realität. Jetzt komme ich zum Punkt: Niederbayern ist der einzige Regierungsbezirk in Bayern, der bisher kein eigenes Verwaltungsgericht hat. Das Verwaltungsgericht Regensburg ist derzeit sowohl für die Oberpfalz als auch für Niederbayern zuständig mit insgesamt 15 Kammern. Das ist schon eine Hausnummer. Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse halten wir es deshalb für absolut richtig, auch Niederbayern ein eigenes Verwaltungsgericht zu geben, und zwar mit Sitz in Plattling. Herr Staatsminister hat es bereits gesagt: Plattling ist mit rund 13.000 Einwohnern nicht nur zentral im Gäuboden gelegen, sondern auch verkehrstechnisch ganz hervorragend angebunden. Wir haben dort die A92 und einen Bahnhof, einen wichtigen Knotenpunkt im östlichen Niederbayern. Die Voraussetzungen sind wirklich gut. Das alles spricht für Plattling. Wir sind zuversichtlich, dass wir dort ausreichend qualifiziertes Personal finden, um das neue Verwaltungsgericht auch personell sehr gut aufzustellen. Wichtig ist: So eine Behördenverlagerung ist ein ganz sensibler Prozess. Deshalb wird es wie auch bei früheren Verlagerungen keine Zwangsversetzungen geben. Die Veränderungen für die Beschäftigten sollen auf alle Fälle sozialverträglich durchgeführt werden. Darum lautet der Grundsatz Freiwilligkeit. Bis zur geplanten Aufnahme des Gerichtsbetriebs am 1. Juli 2028 muss noch einiges vorbereitet werden. Wir brauchen nicht nur geeignete Räumlichkeiten, sondern auch Personal. Wir rechnen hierbei mit etwa sieben Kammern und rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Drei Jahre haben wir für diese Vorbereitungen eingeplant. Wenn es schneller geht, umso besser. Dann kann man den Starttermin gesetzlich vernünftig einsteuern. Mir war es heute wichtig, so deutlich über den ländlichen Raum zu sprechen, weil genau dort die Weichen für die Zukunft gestellt werden müssen. Wenn wir "gleichwertige Lebensverhältnisse" wirklich ernst meinen, dann müssen wir auch dort investieren, wo es bisher an Strukturen fehlt. Die Errichtung eines Verwaltungsgerichts in Plattling ist deshalb weit mehr als eine verwaltungsorganisatorische Maßnahme. Sie ist ein klares Signal: Wir trauen dem ländlichen Raum etwas zu, und wir handeln danach. Ich bin überzeugt: Das neue Verwaltungsgericht wird ein Gewinn sein für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für den Freistaat Bayern und vor allem für die Region. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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