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Martin Böhm

AfD 01.04.2025 Sitzungen 19/47

Sehr geehrter Herr Kollege Arnold, Sie haben jetzt vieles von dem, was ich in meinen Ausführungen gesagt habe, noch einmal bestätigt und in anderen Worten zusammengefasst. Speziell ging es darum, dass diese Richtlinie, über die wir reden, vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages so beurteilt worden ist, dass an und für sich in unserer Strafprozessordnung fast nichts geändert werden muss. Jetzt sagen Sie: Aber wir müssen wesentlich strengere Maßnahmen fordern. – Insinuieren Sie damit, dass Sie meinen, dass die Rechtsetzung bei uns noch weit über diese Richtlinie hinaus verschärft werden muss? Oder wie haben Sie das gemeint? – Erklären Sie mir das bitte einmal.

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