Martin Böhm
Sehr verehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus! Wer die Übergriffigkeit der EU unter dem Brennglas sehen will, beschäftigt sich mit der Richtlinie 2024/1260. Es gibt kaum einen besseren Beweis, warum es so wichtig ist, der alles durchdringenden EU-Bürokratie Einhalt zu gebieten und sich auf einen neuen, auf einen besseren Weg zu machen; auf den Weg hin zu einer soliden, schlanken und damit zukunftsfähigen Wirtschaftsgemeinschaft eines Europas befreundeter Vaterländer. (Beifall bei der AfD) Für dieses Ziel, für solch ein Europa streiten wir gemeinsam mit unserer ESN-Fraktion in Brüssel. Ein nahezu gleichlautender Antrag, wie wir ihn heute hier behandeln, wurde auf Bundestagsdrucksache 20/13799 von unserer Fraktion im Bundestag gestellt und – o Wunder! – mehrfach von dem Kartell der alten Ampel von der Tagesordnung des Rechtsausschusses gestrichen. Damit es in Berlin mit der Demokratie künftig besser funktioniert, hat das Volk die Zahl unserer Abgeordneten verdoppelt, und die Reise, liebe Kollegen, ist noch lange nicht zu Ende, was man sieht, wenn man heute die Umfrageergebnisse analysiert. (Beifall bei der AfD) Jeder, der in Berlin glaubt, die Gängelungen aus Brüssel vor den Bürgern verstecken zu können, hat die Rechnung ohne die bayerischen Oppositionsführer gemacht. Licht ins Dickicht der Richtlinie kam mit der Antwort auf die Anfrage unserer Bundestagsfraktion auf Drucksache 20/12361. Auch dadurch war die damalige CDU/ CSU-Opposition gezwungen, einen Antrag zur präzisen Umsetzung der Richtlinie zu stellen. Dies ist nachzulesen auf der Bundestagsdrucksache 20/14014. Seien Sie versichert, dass wir als Alternative für Deutschland die Gebotenheit vieler Inhalte der benannten EU-Richtlinie durchaus mittragen. Natürlich ist in den Bereichen Menschenhandel, Kinderpornografie, Drogenhandel, Geldfälschung und besonders bei dem Tatkomplex der Beihilfe zur unerlaubten Einreise die Abschöpfung von Vermögenswerten das allerschärfste Schwert. Allerdings ist das alles in Deutschland bereits bestens geregelt, so auch der Tenor des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Er subsumiert unter WD 7 – 036/24 –, ich zitiere, "dass ein zwingender Umsetzungsbedarf wohl nur punktuell gegeben sein dürfte und grundlegendere Umgestaltungen des einschlägigen nationalen Rechts nicht erforderlich sind". Nicht eingegangen wird dabei auf die in der Richtlinie geforderte Einrichtung von Vermögensabschöpfungsstellen, die unbeschränkten Zugang zu allen finanziellen Informationen aller Bürger haben sollen. Wer besagte Richtlinie und dort besonders die Erwägungsgründe genau gelesen hat, der ist gewiss kein Schelm, wenn er manch Schlechtes dabei denkt. Wir alle wissen, dass die Fangarme des EU-Kraken nicht mehr loslassen, wenn sie einmal Beute greifen. Uns muss klar sein, mit welch erheblicher Kompetenz die Vermögensabschöpfungsstellen ausgestattet werden sollen. Die Organisation solch umfangreicher Durchleuchtung von Vermögensverhältnissen wird absehbar die Begierde wecken, dies auch auf unbescholtene Bürger auszudehnen, um all diese Daten in einem Vermögensregister zusammenzufassen – wie praktisch. Egal, ob die Bürger mit künftiger EU-Steuer an den Kosten von Kriegstreiberei oder eventuell mit Vermögensabgaben an der Tilgung der Merz-Billion beteiligt werden sollen – Vermögensabschöpfungsstellen können ganz vielfältig wirken. Um zu verstehen, wie nah Orwell ist, genügt wiederum der Blick nach Berlin. Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit liegen dort seit März auf dem schwarz-roten Altar darnieder. Deswegen unser Antrag hier und heute. Bayern muss sich auf allen Ebenen dafür einsetzen, die Grundrechte und die Freiheit unser Bürger und speziell unserer bayerischen Bürger zu wahren. Stimmen Sie diesem Antrag zu! (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Peter Wachler für die CSU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der CSU)
