Johannes Meier
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Damen und Herren! Ich selbst habe fast 15 Jahre meines Berufslebens im Einzelhandel verbracht, zuletzt in der Position eines Regionalverkaufsleiters, und dabei Personalverantwortung für fast 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen. Es gab hier immer zwei Worte, die bei jedem Bewerbungsgespräch nahezu zu hundert Prozent fielen: Das war einmal "Gehalt" und das war "Arbeitszeiten". Mein Verkaufsgebiet war direkt an der baden-württembergischen Grenze, und es war keine Seltenheit, dass viele meiner Mitarbeiter in Baden-Württemberg wohnhaft waren, dort gelebt, aber in Bayern gearbeitet haben. Das hatte auch einen guten Grund: Das war tatsächlich wegen der arbeitnehmerfreundlicheren Öffnungszeiten im bayerischen Einzelhandel. Dass diese Ladenschlusszeiten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beibehalten werden, begrüße ich nicht nur persönlich, das begrüßt auch meine Fraktion und das begrüßen sicherlich auch die meisten der Beschäftigten im Einzelhandel sehr. Wir haben in Deutschland weit über drei Millionen Beschäftigte im Einzelhandel. In Bayern haben wir einen nicht unerheblichen, großen Anteil an fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die jeden Tag Großes leisten. Der Einzelhandel ist ein Berufsfeld, das oftmals sehr belastend sein kann. Diese Leistung wird im schnelllebigen Alltag, wie wir ihn erleben, oftmals gar nicht mehr ausreichend wertgeschätzt, gesehen und oftmals als selbstverständlich betrachtet. Deswegen möchte ich diese Gelegenheit nutzen und mich im Namen der AfD-Fraktion bei allen Tätigen im Einzelhandel für diesen täglichen Einsatz ganz, ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der AfD) Eine zentrale Neuerung im Bayerischen Ladenschlussgesetz sind die automatisierten digitalen Kleinstsupermärkte. Wir als AfD sehen hier zweifelsfrei eine große Chance und einen positiven Ansatz, um Versorgungslücken zu schließen, aber auch als passende Antwort auf die technologische Entwicklung und die gesellschaftlichen Anforderungen unserer Zeit. Dennoch möchte ich hier ein paar Anmerkungen ausführen, was wir kritisch sehen. Diese werden wir als Änderungsanträge beibringen. Erstens. Es gibt schlichtweg keine ausreichende Datengrundlage. Ich hatte bereits im März des Jahres 2024 eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Darin ging es um die Anzahl und die Entwicklung von Kleinstsupermärkten in Bayern. Diese Anfrage blieb unbeantwortet, weil der Staatsregierung keine Daten vorliegen; aber für uns ist es elementar wichtig und notwendig, zunächst eine umfassende Erhebung über die Verbreitung und Struktur von Kleinstsupermärkten durchzuführen, um dann eine sinnvolle gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. Der zweite Punkt – das ist vorhin angesprochen worden – ist dieser hybride Betrieb, nämlich die Flächenerweiterung auf bis zu 150 m² außerhalb der Ladenschlusszeiten. Was bedeutet mehr Fläche auch außerhalb der Ladenschlusszeiten? – Das bedeutet ein größeres Angebot. Das bedeutet gegebenenfalls einen größeren Druck auf Mitbewerber. Mit diesem Druck auf Mitbewerber sehen wir die Gefahr, dass regionale und kleinere Anbieter langfristig verdrängt werden. Bei der Industrie- und Handelskammer können Sie schon einsehen, welche Formen von Kleinstsupermärkten es aktuell gibt. Es sind oftmals Betreiber mit 50 m² Fläche, teilweise auch darunter, die jetzt schon wirtschaftlich erfolgreich arbeiten. Daher würden wir es begrüßen, wenn wir wie bisher bei den 100 m² blieben. Ein dritter Punkt wäre für uns der Jugendschutz. Natürlich waren wir alle jung und haben alle unsere Dummheiten gemacht, gar keine Frage. Wir wissen alle: Ich kann mir beim Papa den Personalausweis holen und kann damit zum Zigarettenautomat um die Ecke gehen. Darum geht es uns aber nicht. Jemand, der den Jugendschutz umgehen möchte, der schafft es, egal auf welchem Weg; aber bei diesen Kleinstsupermärkten möchten wir ein generelles Verkaufsverbot für Alkohol, für Tabakwaren und für Liquids, die aktuell überall angeboten werden, da wir es in der Politik als unsere Verantwortung sehen, die Rahmenbedingungen des Jugendschutzes gleich vorweg so zu gestalten, dass diese sehr, sehr schwer bis gar nicht umgangen werden können. (Beifall bei der AfD) Zusammenfassend können wir sagen: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung enthält zweifelsfrei viele Punkte, welche als unserer Zeit und den gesellschaftlichen Anforderungen angemessen gelten können. Die Ladenschlusszeiten, aber auch die größere Flexibilität für Gemeinden bei der Gestaltung von verkaufsoffenen Sonntagen können Schlüssel zur Belebung der Innenstädte sein. Das steht außer Frage. Uns fehlt es bei den kleinen Supermärkten und den digitalen Kleinstsupermärkten an manchen Stellen oft an den Sicherheiten, die wir uns gewünscht hätten, und an der Datengrundlage. Deswegen wäre unser Vorschlag eine Befristung des Gesetzes mit einer verpflichtenden Evaluation vor dem Ablauf der Frist, um die praktischen Erfahrungen ansehen, verarbeiten, reflektieren und sinnstiftend einarbeiten zu können; denn wir alle möchten eines: Wir möchten den Einzelhandel ergänzen. Wir möchten natürlich die Versorgungslücken schließen; aber wir möchten eines nicht: In Zukunft möchten wir keine Gesamtsituation eines Handels haben, der ohne Personal auskommt. (Beifall bei der AfD)
