Ulrike Scharf
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist wirklich ein guter Tag für Bayern und ein guter Tag für den Arbeitnehmerschutz. Das Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz. Es ist ein guter Tag für die Nahversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Land in ganz Bayern. Es ist ein guter Tag für den Handel und für mehr unternehmerische Freiheit. Es ist auch ein guter Tag für unsere Kommunen; denn wir stärken das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Wir schaffen Flexibilität und reduzieren Bürokratie. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Bayern bekommt ein echtes Chancengesetz. Wir lösen damit ein weiteres Versprechen unseres Koalitionsvertrags ein. Was mir in der Debatte und vielen Austauschrunden wichtig war: Die Balance der verschiedenen Interessen und der wichtige Schutzgedanke des Gesetzes bleiben gewahrt. Das ist ein modernes Ladenschlussgesetz, maßgeschneidert für Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben diskutiert, angehört und auch mit Erfolg verhandelt. Ich danke allen sehr herzlich für diese konstruktive Debatte, die im Vorfeld stattgefunden hat. Das Ergebnis ist klar: ein Gesetz, das alle mitnimmt und von allen Seiten breite Zustimmung findet. Warum ist das so? – Weil unser Gesetz allen zugutekommt. Die Unternehmerinnen und Unternehmer bekommen mehr Spielraum. Sie bekommen mehr Freiheit. Die Gemeinden gewinnen an Attraktivität und an Selbstbestimmung. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einer besseren Nahversorgung. Der Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel – ich betone noch einmal, das ist mir ganz besonders wichtig – bleibt oberstes Gebot. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb starten wir in das parlamentarische Verfahren. Ich freue mich sehr, wenn auch hier aus dem Parlament bald grünes Licht für unser Bayerisches Ladenschlussgesetz kommt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Was bedeutet unser Ladenschlussgesetz konkret? – Erstens. In Zukunft gibt es pro Gemeinde bis zu acht verkaufsoffene Nächte an Werktagen. Wann, wie und wo, das entscheiden die Kommunen selbst. Sie können es so gestalten, wie es ihnen vor Ort am besten passt. Zusätzlich gibt es bis zu vier verkaufsoffene Nächte, die für jeden Händler frei wählbar sind. Das gibt maximale Freiheit bei minimalen Vorgaben. Die einzige Bedingung ist, dies zwei Wochen vorher anzuzeigen. Das hat nichts mit Bürokratie zu tun, sondern es sind drei Klicks, mit denen man beispielsweise festlegen kann: Am 3. Mai von 20 bis 24 Uhr habe ich eine verkaufsoffene Nacht, eine Lesenacht usw. Damit ist für die Gemeinde klar: Bei einem Einzelhändler findet eine Aktion, ein Event statt. Mehr dazu braucht es nicht. Zweitens. Die digitalen Kleinstsupermärkte dürfen auch an Sonn- und Feiertagen durchgehend öffnen. Für sie gelten aber klare Voraussetzungen: Zum einen dürfen sie maximal 150 m² Verkaufsfläche haben, zum anderen aber kein Personal. Das ist ganz entscheidend. Für mich steht der Schutz von Sonn- und Feiertag im Mittelpunkt. Wir sichern aber auch Fairness im Wettbewerb. Es gibt keine Wettbewerbsverzerrung zum kommerziellen Handel. Drittens. Mehr Freiheit und vor allen Dingen auch mehr Klarheit für die Tourismusorte. Der Warenverkauf ist klar geregelt, die Kriterien für Tourismusorte sind klar und eindeutig definiert, und das Sortiment für den Tourismusbedarf ist praxisnah, präzise und vor allen Dingen auch rechtssicher überarbeitet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Grundpfeiler des Ladenschlussgesetzes bleiben gültig. Das heißt, Öffnungszeiten bleiben an Werktagen wie bisher von 6 bis 20 Uhr bestehen, der Sonn- und Feiertagsschutz steht, und zwar verlässlich mit seiner besonderen Bedeutung und als unverrückbarer Wert. Der Arbeitnehmerschutz ist gültig, und zwar auch unverändert und unantastbar, und der faire Wettbewerb ist garantiert: keine Nachteile für kleine Händler, keine Schieflage für den Einzelhandel. Wir bewahren, was zählt, und wir modernisieren, wo es nötig ist, und natürlich reduzieren wir auch Bürokratie. Wir stärken die Selbstverwaltung der Kommunen, wir verbessern die Nahversorgung für die Menschen im Land, und wir schaffen Klarheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist modern, es ist fair, es ist durchdacht, und vor allen Dingen atmet es große Verantwortung. Es ist ein Gesetz mit Augenmaß, ein Gesetz mit Zukunft und ein Gesetz für Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben die Verbändeanhörung durchgeführt. Verbände, Wirtschaft und Kommunen sagen Ja; jetzt sind wir im Parlament dran. Die parlamentarische Debatte für Fortschritt, für Flexibilität, für Chancen, für Schutz, aber auch für Bayern kann jetzt beginnen. Ein Ja zu einem ausgewogenen Kompromiss, das wünsche ich mir am Ende dieser Debatte, die wir heute starten. (Beifall bei der CSU)
