Christian Hierneis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der geschätzte Herr Kollege Flierl hat schon sehr viel Richtiges gesagt, sodass ich mich kurzfassen kann. – Noch einmal zur Erklärung: Kein einziger Grünlandbetrieb und kein einziger Landwirt wird durch das bestehende Gesetz gezwungen, irgendwelche Vorgaben zur Mahd umzusetzen oder zu irgendeinem Zeitpunkt zu mähen oder nicht zu mähen. Im Gegenteil: Unsere Landwirte tun das freiwillig, und zwar auf einer größeren Fläche als den genannten 10 %, die das Gesetz fordert; denn unsere bayerischen Bauern schützen freiwillig die Artenvielfalt, die Natur und damit unser schönes Bayern. Die Landwirte bekommen für diese freiwillige Leistung sogar Geld. Freiwillig ist diese Leistung deshalb, weil sie nicht bis zum 15. Juni bis zur ersten Mahd warten müssen. Wer das jedoch tut und mit der ersten Mahd bis zum 15. Juni oder sogar noch länger wartet, bekommt zwischen 325 und 470 Euro pro Hektar. Dieses Geld können unsere Bauern in der aktuellen Situation, in der sich unsere Landwirtschaft befindet, sehr gut brauchen. Das Gesetz, das Sie ändern wollen, sichert gerade die Förderung nach dem Vertragsnaturschutzprogramm; denn mit diesem Gesetz kann die Staatsregierung die Förderung nicht einfach streichen, wie das kürzlich mit der Maßnahme K33 im KULAP geschehen ist. Ihr Gesetzentwurf bringt null Komma null Verbesserungen für die bayerische Landwirtschaft, im Gegenteil, er gefährdet die Förderung. Wir lehnen deswegen Ihren sinnlosen und für unsere bayerischen Bauern kontraproduktiven Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den GRÜNEN)
