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Alexander Flierl

CSU 19.03.2025 Sitzungen 19/45

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf der AfD wurde gerade als großer Wurf gegen Bürokratie und für das Unternehmertum dargestellt. Ich muss ganz ehrlich sagen: Dieser Gesetzentwurf ist insoweit kümmerlich und eindeutig lächerlich. Sie haben nicht einmal verstanden, worum es in Ihrem eigenen Gesetzentwurf geht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie greifen eine Bestimmung des geänderten Bayerischen Naturschutzgesetzes heraus, nämlich den Punkt, mit dem wir uns dafür einsetzen, dass auf 10 % der Grünlandfläche nicht vor dem 15. Juni gemäht werden soll. Diese eine Bestimmung in Artikel 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6 wollen Sie streichen, nicht mehr und nicht weniger. Das ist Ihr großer Wurf. Dies würde dazu beitragen, sarkastisch gesagt, die Verbote in der Landwirtschaft zu streichen. Sie vergessen aber, bis zum Satz 4 weiterzulesen. Der steht im gleichen Absatz; das ist nicht einmal so schwer. Die Sätze sind in der Veröffentlichung sogar durchnummeriert. In diesem Satz steht, dass wir dieses Schutzziel durch vertragliche Vereinbarungen und durch die Inanspruchnahme von Förderprogrammen erreichen wollen. Dieses Ziel haben wir auch erreicht. Seit wir im Jahr 2019 die Änderungen vorgenommen haben, haben wir dieses Ziel bereits übererfüllt, genauso wie viele andere Maßnahmen, die wir mit dem Volksbegehren, insbesondere aber mit dem Volksbegehren Plus, auf den Weg gebracht haben. Dort wurden 140 Maßnahmen festgelegt. Über 90 % dieser Maßnahmen sind schon erfüllt. Sie bleiben auch heute die Antwort auf die Frage schuldig, wo denn die Probleme, die Konflikte und die Schwierigkeiten mit dieser Norm bestehen, dass 10 % der Grünlandfläche erst nach dem 15. Juni gemäht werden sollen. Hier gibt es keine Konflikte. Hier gibt es auch keine Schwierigkeiten und auch keine großen Herausforderungen. Im Gegenteil: Wir haben Herausforderungen durch den Verlust von Biodiversität und durch den Artenschwund. Ihr Gebaren und Ihr Vorschlag heute zeigen wieder einmal eindeutig, dass Sie nichts aus der Ersten Lesung und aus den Ausschussberatungen gelernt haben. Sie haben nichts verstanden. Insbesondere sind Sie Argumenten und auch der tatsächlichen Rechtslage überhaupt nicht zugänglich. Besonders bedauerlich ist, dass eigentlich Sie diejenigen sind, die ideologisch verblendet sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich habe es angesprochen: Wir stehen vor gravierenden Herausforderungen aufgrund des Verlustes von Biodiversität und wegen des Artenschwundes. Wir müssen unsere Ökosysteme stabilisieren und unsere Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser und Luft sichern. Dazu brauchen wir Artenvielfalt und Biodiversität, wir brauchen sie insbesondere aber auch, um beim Klimaschutz voranzukommen. Deswegen ist vom Volksbegehren und vor allem von unserem Versöhnungsgesetz das entscheidende und wichtige Signal ausgesandt worden, dass wir diese Herausforderungen annehmen und angehen. Wir werden als Bundesland dazu eigene Regelungen schaffen und damit unseren Beitrag leisten. Dies geschieht aber nicht einfach nur durch ein Gesetz oder durch Verbote, wie Sie das fälschlicherweise behaupten. Nein, wir tun dies zusammen mit unseren Bäuerinnen, mit unseren Bauern, mit den Landwirten, indem wir die besten und pragmatischsten Lösungen mit ihnen zusammen entwickeln. Das haben wir auch in diesem Fall getan. Ich kann Ihnen ganz klar versichern: Die CSU-Fraktion wird weiterhin auf das Prinzip "Schützen und nützen" setzen. Wir werden auch beim Ordnungsrecht weiterhin auf Freiwilligkeit setzen. Dafür brauchen wir diese Bestimmung. Wir werden weiterhin unser Kulturlandschaftsprogramm und unser Vertragsnaturschutzprogramm finanziell gut ausstatten, um diese und noch andere Ziele zu erreichen. Wir werden damit die Biodiversität im Freistaat stärken und dem Artenschwund Einhalt gebieten. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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