Gülseren Demirel
Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Ich habe meine Rede total umgeschmissen. Ich versuche, auf die Punkte einzugehen, die während der Debatte genannt worden sind. Zuallererst – das möchte ich noch einmal deutlich machen – handelt es sich bei unserem Gesetz um ein Antidiskriminierungsgesetz. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz auch eine Landesstelle für Antidiskriminierung gefordert, weil wir fest der Meinung sind, dass gerade der öffentliche Dienst, die öffentliche Verwaltung eine besondere Vorbildfunktion hat. Ich verwehre mich auch gegen die Kritik – wir hören sie in den politischen Debatten jedes Mal –, dass wir unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kritisieren. Dagegen will ich mich sehr deutlich verwehren. Wir wissen, dass es in vielen Verwaltungen Fortbildungsmaßnahmen gibt. Es gibt Fortbildungen zu den Themen Gender und Antirassismus. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Heißt das dann, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Rassismus oder Frauenfeindlichkeit unterstellt? – Damit würde ich Ihre Kritik gleichsetzen. Das streite ich mit großer Vehemenz ab. Hier war auch immer wieder Thema, dass die Antidiskriminierung und der Antirassismus in der Verfassung und in der Gesetzgebung festgelegt sind, sodass es überhaupt keinen Anlass dafür gebe, aktiv zu werden. Schauen wir uns einmal die Zahlen in Bayern an. Sechs Beratungsstellen von den Wohlfahrtsverbänden und vom Bayerischen Jugendring leisten diese Arbeit in den Kommunen. Im Jahr 2022 hat es 142 Rassismusvorwürfe gegeben, zwei Jahre später waren es 228. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Herr Kollege Arnold und Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ist das eine Arbeit, die sie nicht leisten sollten? (Beifall bei den GRÜNEN) Ich weiß nicht, warum Sie mit diesen Argumenten kommen und damit auch noch versuchen, die Betroffenen zu unterstützen. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, dass wir in dieser Woche die Antirassismus-Wochen haben, deren Ausrichtung die Europäische Union den Nationalstaaten empfohlen hat. In diesen Antirassismus-Wochen finden sehr viele Veranstaltungen zu diesem Thema statt. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Wenn Sie zu einigen dieser Veranstaltungen gehen, werden Sie immer wieder erleben, wie viele betroffene Menschen dort sitzen. Durch den Austausch mit den sechs Beratungsstellen haben wir auch erfahren, dass sie sich als Landesarbeitsgemeinschaft zusammenschließen wollen. Das heißt: Wir haben ein Problem in Bayern, das heißt Rassismus. Wir haben ein Problem in Bayern, das heißt Diskriminierung – ob es uns gefällt oder nicht. In einer idealen Welt würden wir nicht darüber reden. Zwar gefällt es uns nicht, aber es findet statt. Daher stellt sich für mich die Frage: Welchen Schutzauftrag will die Staatsregierung, will das bayerische Parlament heute senden? Wie wollen wir die Botschaft senden? Sie lautet: Die Menschen, die davon betroffen sind, lassen wir nicht allein. Wir tragen Sorge dafür, dass diese Menschen nicht ohne Begleitung, ohne Beratung und ohne Unterstützung dastehen. Diese Frage stellt sich heute. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie der Weg dahin gegangen wird, darüber können wir reden und diskutieren. Wichtig ist, dass wir diesen Menschen eine Lösung anbieten und ihnen zeigen, dass wir nicht nur Sonntagsreden gegen Rassismus halten, sondern innerhalb der Strukturen darüber nachdenken, ihnen diesen Schutz anzubieten und sie nicht alleinzulassen. Diese Botschaft habe ich bisher weder von den FREIEN WÄHLERN noch von den Kolleginnen und Kollegen der CSU gehört. (Beifall bei den GRÜNEN) Das andere ist – –
