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Roswitha Toso

FREIE WÄHLER 19.03.2025 Sitzungen 19/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Diskriminierung hat in Bayern keinen Platz. Das ist nicht nur unsere klare Haltung, sondern ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. Die Bayerische Verfassung, das Grundgesetz sowie bestehende Landes- und Bundesgesetze bieten heute bereits einen umfassenden Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung. Jeder Mensch in unserem Land hat einen Anspruch auf Respekt, Würde und auf gleiche Teilhabe, und das unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung oder sozialem Status. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Genau vor diesem Hintergrund sehen wir den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein eigenständiges Bayerisches Antidiskriminierungsgesetz auch kritisch; nicht deswegen, weil wir die Zielsetzung infrage stellen, sondern weil wir die Wirksamkeit, die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit des Gesetzes bezweifeln. Erstens erfüllt der Freistaat Bayern seine Verpflichtungen im Bereich des Diskriminierungsschutzes bereits jetzt in vollem Umfang. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Wo denn?) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes gilt selbstverständlich auch in Bayern. Ergänzt wird das AGG durch landesspezifische Gesetze wie das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz oder das Bayerische Gleichstellungsgesetz. Die öffentliche Verwaltung ist bereits umfassend rechtlich wie praktisch eingebunden. Zweitens ist die Bayerische Verfassung in ihrer Klarheit eindeutig. In Artikel 118 heißt es: "Vor dem Gesetz sind alle gleich." In Artikel 118a heißt es: "Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden." – Diese Aussagen sind keine leeren Formeln. Sie binden Gesetzgeber, Verwaltung und die Rechtsprechung gleichermaßen. Eine zusätzliche gesetzliche Parallelstruktur schafft aus unserer Sicht keinen Mehrwert, sondern Unsicherheit. Drittens überschreitet der vorgelegte Gesetzentwurf aus unserer Sicht das Maß des Notwendigen. Er sieht umfangreiche neue Strukturen vor, darunter eine zentrale Landesantidiskriminierungsstelle mit Regionalstellen in allen Regierungsbezirken, verbunden mit geschätzten jährlichen Kosten in Höhe von über 10 Millionen Euro. Auch wenn jetzt erhebliche Mittel beschlossen worden sind, so bleibt es doch unsere Aufgabe, klar zu priorisieren und sicherzustellen, dass diese Gelder in echte Investitionen fließen und nicht in neue bürokratische Strukturen. Hinzu kommt, dass die Einführung eigener Beweiserleichterungen, ein eigenständiges Verbandsklagerecht sowie der Aufbau zusätzlicher Kontrollmechanismen ein Klima des Misstrauens gegenüber unserer öffentlichen Verwaltung schaffen. Dabei ist gerade die öffentliche Verwaltung in vielen Bereichen ein Vorbild für Vielfalt und Gleichbehandlung. Wir benötigen keine Doppelstrukturen, sondern einen gezielten Ausbau vorhandener Instrumente: praxisnah, rechtsklar und effizient. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle sind uns einig im Ziel, Diskriminierung konsequent zu bekämpfen, aber der Weg dahin muss differenziert, verhältnismäßig und anschlussfähig an das bestehende Recht sein. Wir brauchen kein weiteres bürokratisch überfrachtetes Gesetz, das viele Versprechen macht, aber in der Praxis vor allem Unsicherheiten erzeugt. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf in dieser Form ab. Gleichzeitig sind wir jedoch bereit, konstruktiv darüber zu diskutieren, wie bestehende Maßnahmen weiterentwickelt und gezielt gestärkt werden können, aber im Dialog mit der Zivilgesellschaft, den Behörden und den Betroffenen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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