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Christoph Maier

AfD 11.03.2025 Sitzungen 19/44

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! "Kriminelle Ausländer raus" – das forderte 1997 der damalige Kanzlerkandidat Gerhard Schröder und gewann bekanntlich die Wahl gegen Helmut Kohl. Mit markigen Sprüchen nach demselben Muster machen die Vertreter der Kartellparteien auch heute noch gerne Wahlkampf, so auch Friedrich Merz, der mit seinem Fünf-Punkte-Plan für sichere Grenzen und das Ende der illegalen Migration vor der letzten Bundestagswahl um Wählerstimmen warb, um dann, nur wenige Stunden nach der Wahl, zu betonen, dass er nicht willens sei, die deutsche Staatsgrenze zu kontrollieren und die illegale Migration zu stoppen. Die Wahlkampflügen der Kartellparteien sind Legion. Doch im Gegensatz zu 1997 gibt es heute mit der Alternative für Deutschland eine Partei, die eine glaubwürdige Politik vertritt, die auch Taten folgen lässt. (Beifall bei der AfD) Immer mehr Landsleute kommen zu der felsenfesten Erkenntnis, dass nur die Alternative für Deutschland die Probleme in unserem Land offen anspricht und die richtigen Lösungen anbietet. Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, den § 54 des Aufenthaltsgesetzes zu ändern. Zweck ist es, die Abschiebung von straffälligen Ausländern zu erleichtern und Straftätern die Anerkennung als Flüchtling zu versagen. Dazu müssen die Voraussetzungen für das sogenannte Ausweisungsinteresse neu formuliert werden. Ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse soll vorliegen, wenn Ausländer wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt werden. Ein besonders schweres Ausweisungsinteresse soll gegeben sein, wenn ein Ausländer, unabhängig vom Delikt und den Tatmodalitäten, rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe von mindestens 91 Tagessätzen verurteilt wurde. Diese drei alternativen Voraussetzungen, vorsätzliche Straftat oder Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von 91 Tagessätzen, sind stringent, aber gerecht. Dabei soll die Ermessensentscheidung des Gerichts, die eine Art Gefahrenprognose darstellt, durch eine Regelentscheidung ersetzt werden; denn der Gesetzgeber muss endlich klar formulieren, dass die Abschiebung von Straftätern politischer Wille ist. Remigration ist machbar und das Gebot der Stunde. (Beifall bei der AfD) Wie dringend notwendig diese Gesetzesänderung ist, zeigen zwei Beispielfälle. In Oelde im schönen Münsterland sollte der Verurteilte IS-Terrorist Mukhammadsaid S. vor wenigen Tagen von der Polizei nach Verbüßung seiner mehrjährigen Haftstrafe in Abschiebehaft genommen werden. Er widersetzte sich der Festnahme, randalierte auf der Polizeiwache und hantierte dort mit einem Messer. Jeder Mensch, der halbwegs bei Verstand ist, kommt nach diesen Informationen ohne fachliche Vorbildung sofort zu der lebensnahen Betrachtung, dass dieser Mensch eine Gefährdung für die Allgemeinheit ist. Doch was macht das Oberverwaltungsgericht Münster? – Es entschied, dass er in Deutschland bleiben darf. Die Begründung: Ihm könnte in seiner Heimat Gefahr drohen. Ja, Sie haben richtig gehört. Dem Terroristen könnte in seiner Heimat Gefahr drohen. Daher befindet er sich nach wie vor in Deutschland und sogar wieder auf freiem Fuß. Ein ähnlich gelagerter Fall hat sich in Tirschenreuth in der Oberpfalz zugetragen. Dort lebte über zwei Jahre ein syrischer IS-Anhänger in einer Gemeinschaftsunterkunft und konnte nicht abgeschoben werden. Er wollte muslimische Fanatiker in Syrien zu Selbstmordanschlägen animieren und wurde dafür zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, die er auch verbüßt hatte. Seine geplante Abschiebung scheiterte dann, weil ihm in Syrien angeblich Gefahr für Leib und Leben drohte. Ja, die gesetzlichen Vorgaben machen es unseren Gerichten unnötig schwer, Terroristen und kriminelle Ausländer außer Landes zu schaffen. Doch die Bürgerinnen und Bürger trauen es Ihnen, den Kartellparteien, nicht mehr zu, die Sicherheit in unserem Land wiederherzustellen. Der Terror auf unseren Straßen und die Gefährdung für Leib und Leben werden billigend in Kauf genommen, um die lebensgefährlichen Anwandlungen des gutmenschlich verweichlichten Weltbürgertums nachzuahmen. Wenn die Alternative für Deutschland am Ruder ist, wird wieder der Satz gelten: Unsere Sicherheit zuerst! (Beifall bei der AfD) Dann wird es keine Terroristen mehr auf freiem Fuß geben, dann werden keine straffälligen Asylbewerber mehr auf unseren Straßen herumlungern. Wer unser Gastrecht missbraucht, der muss raus, und zwar schnell. Remigration ist machbar. Es ist höchste Zeit dafür. (Beifall bei der AfD)

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