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Bernhard Pohl

FREIE WÄHLER 11.03.2025 Sitzungen 19/44

Herr Präsident, meine Damen und Herren Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich vor zwei Wochen zum gleichen Thema hier gesprochen habe, habe ich mir nicht vorstellen können, dass ich zwei Wochen später erneut mit dieser Thematik befasst sein würde. Warum? – Weil die sich formierende neue Koalition in Berlin zumindest teilweise in Sachen Schuldenbremse einen Salto mortale hingelegt hat und das, was bisher gegolten hat, jetzt nicht mehr gelten soll. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Was liegt auf dem Tisch? – Eine Verfassungsänderung, die im Wesentlichen aus drei Punkten besteht: Erstens. Die Verteidigungsausgaben sollen, unabhängig von der Schuldenbremse, pro Jahr um 1 % des Bruttoinlandsprodukts zusätzlich steigen können. (Toni Schuberl (GRÜNE): Unbegrenzt!) Zweitens. Die Länder sollen, analog der Regelung des Bundes, ebenfalls einen gewissen Spielraum für Neuverschuldungen bekommen. Der dritte Punkt ist ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen. Hier muss man differenzieren. Zu den Verteidigungsausgaben kann ich klar und deutlich sagen, dass deren Notwendigkeit vor einem halben oder vor einem Dreivierteljahr nicht vorhersehbar waren. Frau Kollegin Schulze, Sie haben recht, dass der Angriff Putins auf die Ukraine schon länger zurückliegt und dass man wegen des amerikanischen Präsidenten Donald Trump gewisse Sorgen haben musste. Herr Kollege Zellmeier hat aber vorhin richtigerweise gesagt, dass man es sich nicht vorstellen konnte, dass er einen ukrainischen Präsidenten, der sich einem schwerwiegenden und existenziellen Angriffskrieg ausgesetzt sieht, in dieser Weise demütigen würde. Ich glaube schon, dass dies zu einer Neubewertung führen muss. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, das Zwei-Prozent-Ziel der NATO gibt es schon lange. Und ja, wir haben hier in der Vergangenheit auch Fehler gemacht und sind weit hinter dem zurückgeblieben, was wir hätten leisten müssen. Deswegen sind wir jetzt in dieser prekären Lage. Dass sich die Situation aber so zuspitzt, war nicht zu erwarten. Deswegen ist es wichtig, dass die Schuldenbremse für die Landes- und Bündnisverteidigung geöffnet wird. Ich bin aber schon der Meinung, dass wir dann das Zwei-Prozent-Ziel der NATO in die Verfassung aufnehmen sollten, und zwar als Bestandteil der regulären Haushalte. 2 % im regulären Haushalt plus das, was uns im Wege der Verfassungsänderung noch möglich ist, das wäre aus meiner Sicht realistisch und auch geboten. Ich wundere mich, dass Frau Kollegin Schulze das nicht angesprochen hat. Die GRÜNEN haben jetzt den Vorschlag auf den Tisch gelegt, nicht 1 %, sondern 1,5 % vorzusehen und das Ganze auf den Katastrophenschutz und ähnliche Dinge auszuweiten. Ich denke, darüber müssen wir diskutieren. Diesen Vorschlag sollten wir nicht von vornherein vom Tisch wischen. Er ist diskutabel und sollte in den nächsten Tagen Eingang in die Verhandlungen und die Gespräche finden. Egal, was herauskommt, dieser Vorschlag ist mindestens diskutabel. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und den GRÜNEN) Jetzt kommen wir zu den 500 Milliarden Euro. Eines vorweg: Die Schuldenbremse steht, auch wenn wir uns in der Fraktion noch abschließend zu der Verfassungsänderung positionieren müssen und werden. Die Schuldenbremse steht nicht zur Diskussion, egal, welche Verfassungsänderungen wir beschließen werden. Die Schuldenbremse muss bleiben. (Lebhafter Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Denn das Signal der Abkehr von der Schuldenbremse würde bedeuten: Wir haben bisher eine Party gefeiert und jetzt festgestellt, dass wir uns diese Party nicht mehr leisten können. Was ist die Konsequenz? – Wir legen noch einen oben drauf, feiern noch kräftiger und geben noch mehr Geld aus. Das kann es nicht sein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Diese Koalition ist wirtschafts- und finanzpolitischer Verantwortung verpflichtet, allen voran Finanzminister Albert Füracker, dem ich für seine engagierte Arbeit und für sein ständiges Mahnen, dass wir maßhalten müssen, ganz herzlich danke. Das ist ein ganz wichtiges Signal. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Jetzt soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Dinge aufgenommen werden, die eigentlich bekannt waren. Natürlich können wir sagen: Wir reparieren mit diesem Geld marode Infrastruktur und schaffen dadurch Vermögen. Damit sind das eigentlich keine neuen Schulden; denn wir wechseln nur Investitionsschulden in Geldschulden. Diese Argumentation kommt häufig von der SPD; und da ist durchaus etwas dran. Aber wenn man das machen will, muss man sich schon auf die Investitionen beschränken. Ich habe vor zwei Wochen gesagt: Ich kann mir eine Aufweichung der Schuldenbremse für unabweisbare, nicht vorhersehbare Investitionen durchaus vorstellen. Ob dies hier zutrifft, wird zu diskutieren sein. Aber eines ist auch klar: Egal, zu welchem Ergebnis wir kommen, wenn es am Ende dazu kommen sollte, dass die Bayerische Staatsregierung zustimmt, dann möchte ich schon, dass wir auch den Länderfinanzausgleich mitverhandeln. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Es kann nicht sein – ich denke, darin bin ich mir mit den Kollegen der CSU einig –, dass wir eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erwägen und dann nicht die Chance ergreifen, die Verfassung wegen der Schuldenbremse zu ändern, wenn die Türe für eine Verfassungsänderung offen ist. (Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich will Ihnen sagen, was mir vorschwebt: Ich denke, es ist nicht so schwer, die Schuldenbremse zu reformieren. Wir müssen sie nur um eine Obergrenze bei der Lastenverteilung pro Bundesland ergänzen, indem jedes Land maximal 0,5 % des jeweils auf das Bundesland entfallenden Bruttoinlandsprodukts bezahlen muss. Das wären in Bayern etwa 3,5 bis 4 Milliarden Euro. Damit könnten wir gut leben. Das wäre fair. Damit wären wir solidarisch gegenüber anderen, hätten aber auch gezeigt, dass wir nicht die Melkkuh dieser Republik sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir müssen noch zwei weitere Dinge einfordern: Erstens. Die Kommunen sind diejenigen, die das Geld am nötigsten brauchen, und nicht der Bund, um irgendwelche Prestigeprojekte zu finanzieren. Wir müssen schon etwas deutlicher machen, dass es am Ende des Tages, wenn es Änderungen gibt, Änderungen zugunsten der Kommunen gibt. Zweitens. Wenn ich mir den Vorschlag zur Grundgesetzänderung anschaue, möchte ich sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht ernsthaft sein, dass, wenn sich die Länder neu verschulden dürfen, der Bundesgesetzgeber festlegt, welches Land dies darf und welches nicht. Die 0,35 % müssen sich schon am Bruttoinlandsprodukt jedes einzelnen Landes orientieren und dann auch jedem einzelnen Land zustehen, ohne dass dafür ein Bundesgesetz nötig ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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