Ulrike Scharf
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Bayern haben rund 2 Millionen Menschen eine Behinderung. Das ist etwa jeder Siebte. Davon ist mehr als jeder Zweite schwerbehindert. In absoluten Zahlen sind das rund 1,25 Millionen Menschen. Unser Zentrum Bayern Familie und Soziales, das ZBFS, beobachtet eine steigende Nachfrage nach Schwerbehindertenausweisen. Ich deute das als Zeichen der Zeit. Wir sind mittendrin im demografischen Wandel. Wir alle werden älter. Umso wichtiger sind mir Barrierefreiheit und die Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Das ist mir ein echtes Herzensanliegen, weil ich davon überzeugt bin, dass wir am Ende alle davon profitieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Dringlichkeitsantrag bietet die Chance, das Licht auf die Barrierefreiheit in Bayern zu lenken. Ich will erstens zunächst einmal die Barrierefreiheit im Alltag feststellen. Bayern geht voran. Unser Ziel ist klar. Wir wollen Bayern barrierefrei machen, und zwar im gesamten öffentlichen Raum, im ÖPNV und auch im digitalen Raum. Wir haben in den letzten zehn Jahren für das Programm "Bayern barrierefrei" über eine Milliarde Euro in die Hand genommen. Zusätzlich haben wir allein in diesem Doppelhaushalt 2024/2025 über 300 Millionen für Inklusion in die Hand genommen. Inklusion ist unser Anspruch, für den wir einstehen. Zweitens. Es braucht Vorbilder für Barrierefreiheit. Erst in der letzten Woche konnte ich mit Staatsminister Markus Blume das Signet "Bayern barrierefrei" in der Archäologischen Staatssammlung verleihen. Vom Parkplatz bis hin zur Dachterrasse ist alles barrierefrei erreichbar. Mein Fazit ist: Die Archäologische Staatssammlung ist ein Highlight für die Archäologie und gleichzeitig ein Musterbeispiel für Barrierefreiheit, genauso wie unsere Vielzahl von Signets für Barrierefreiheit, die wir in Bayern schon verliehen haben. Drittens. Wir müssen für Menschen mit Behinderung Chancen schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir investieren massiv in die berufliche Inklusion. Allein 2024 haben wir über 119 Millionen Euro für Ausbildung, für die Beschäftigung, für die berufliche Reha investiert. Unser Modellprojekt "BÜWA" hat sich bewährt. "BÜWA" heißt: Begleiteter Übergang von der Werkstätte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. "BÜWA" ist ein Erfolg, über den ich mich sehr freue; denn rund 33 % der Menschen finden eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. Das Schöne ist, dass dieser Erfolg nachhaltig ist; denn über 80 % bleiben langfristig bei ihrem Arbeitgeber. Dieses Projekt bestärkt mich auf unserem Weg. Werkstätten öffnen nämlich Türen zu echter Teilhabe. Der vierte Punkt, den ich ganz gerne erwähnen möchte, ist: Teilhabe beginnt mit der richtigen Einstellung. Meine Erfahrung ist, dass Teilhabe sehr stark von der Haltung abhängt, eine Frage der Haltung ist. Auch hier sind wir heute sehr viel weiter als noch vor zehn Jahren. Ich erlebe das gerade in diesen Tagen im Gespräch mit den Jugendlichen. Erst vor zwei Tagen waren die Bayerischen Jugendpolitiktage, diesmal gemeinsam mit Staatsminister Christian Bernreiter zum Thema Wohnen und Mobilität. Ich war wirklich beeindruckt, als wir über eineinhalb Stunden mit den Jugendlichen im Austausch waren. Die Barrierefreiheit hat einen hohen Stellenwert bei den jungen Menschen, und unsere jungen Leute denken nicht nur an sich, sondern auch an andere. Wenn sich diese Haltung bei den Menschen immer mehr durchsetzt, dann sind wir auf einem sehr richtigen Weg. Als letzten Punkt möchte ich das Thema Wohnkostenhürde für Menschen mit Behinderung ansprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Wohnkostenhürde muss wirklich Schluss sein. Der Bund hätte längst handeln müssen. Menschen mit Behinderung sollten ihre Wohnkosten nicht über die Eingliederungshilfe finanzieren müssen. Das widerspricht ganz klar dem Bundesteilhabegesetz; denn eigentlich sollte die Grundsicherung die Wohnkosten übernehmen, so wie auch bei allen anderen Menschen. Aber die aktuelle Regelung deckelt die Kostenübernahme – wir haben es heute schon mehrfach gehört – auf 125 % der Durchschnittsmiete von Einzelpersonenhaushalten, und das reicht oft einfach nicht aus. Die Eingliederungshilfe muss dann einspringen, und das ist weder fair noch logisch. Die hohen Wohnkosten entstehen ja nicht aufgrund der Behinderung, sondern durch andere Kosten wie Bauen und Energie beispielsweise. Deshalb müssen wir die Regelung im SGB XII anpassen, das heißt, weg von der Wohnkostenhürde. Wohnkosten gehören ganz klar und eindeutig in die Grundsicherung. Ich habe mich hier mit den Bundesländern schon lange auf den Weg gemacht und auch Lösungen auf den Tisch gelegt; doch die bisherige Bundesregierung hat ganz klar geblockt – man könnte schlichtweg vermuten, um Kosten zu sparen. Das Ganze geschieht auf dem Rücken der Menschen mit Behinderung, die dadurch schwerer einen Platz in einer besonderen Wohnform finden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundesteilhabegesetz sieht ganz zentral die Trennung von Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII vor. Die aktuelle Regelung ist einfach nicht systemgerecht, und ich werde mich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Unterkunftskosten in besonderen Wohnformen von der Grundsicherung übernommen werden. Wir werden dem Antrag auch zustimmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin, Frau Ministerin Scharf. – Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Kerstin Celina, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
