bayern.landtag.de ↗

Helmut Schnotz

CSU 27.02.2025 Sitzungen 19/43

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2017 trat unter der Regierungsbeteiligung der Unionsfraktion und der SPD bekanntermaßen die erste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. In erster Linie sollte und soll hiermit die UN-Behindertenrechtskonvention eine zeitgemäße Gestaltung mit besserer Nutzerorientierung und Zugänglichkeit sowie eine höhere Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe erfahren. Raus aus der Fürsorge, damit Menschen mit Handicap eigenständig leben können und möglichst wenig Abhängigkeit erfahren müssen. Es geht um mehr Eigenständigkeit. Wir möchten dafür sorgen, dass alle Menschen so gut wie möglich am Leben teilhaben können, damit sie ihr Leben möglichst unabhängig und selbstbestimmt gestalten können. Ich kann diesen Antrag unterstützen, weil Menschen mit Handicap täglich kämpfen müssen, barrierefreie Teilhabe am Leben zu erfahren. Damit ergeht für mich ein klarer Auftrag an die Politik, dass die immer weiter steigenden Wohnkosten nicht von der Eingliederungshilfe – in Bayern von den Bezirken – getragen werden, sondern vom Bund. Herr Schmid, Sie haben gesagt: Wer anschafft, muss zahlen. – Genau das drückt dieser Antrag aus. Wohnen ist ein Grundrecht; daher muss der Bund die Kosten im Rahmen der Grundsicherung vergleichbar der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung auch hier zu 100 % übernehmen. Häufig übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, Heizung etc. insbesondere bei diesen Wohnformen die Grenze, ab der die Träger der Wiedereingliederungshilfe einspringen müssen. Allgemeine Kostenfaktoren wie Baukosten, Energie und Inflation spielen eine deutlich größere Rolle als die Mehrkosten für das an die speziellen Bedürfnisse der Bewohner angepasste Wohnen. Außerdem entspricht es nicht dem Grundsatz des Bundesteilhabegesetzes, dass die Kosten wieder der Kommune, eben unseren Bezirken, zur Last gelegt werden. Niemand bestreitet, dass die Finanzlage vieler Kommunen und Länder kritisch ist. In den letzten Jahren hatten wir – wie Sie alle wissen – eher ein Ausgabenproblem. Die Steuereinnahmen waren zuverlässig, und wirtschaftlich ging es uns noch besser. Inzwischen haben wir ein Einnahmenproblem. Unsere wirtschaftliche Entwicklung ist inzwischen auf einer Talfahrt, und wir befinden uns aufgrund des Handelns der zurückgetretenen Ampel-Regierung im dritten Jahr einer Rezession. Vor allem deshalb haben es die Menschen mit Handicap nun verdient, dass gestiegene Kosten für ihre Wohnung, ihren Lebens- und Rückzugsraum Teil der Grundsicherung werden. Die Unterstützung im Bereich der Grundsicherung auf Bundesebene bewahrt die Betroffenen dann auch vor zusätzlicher Bürokratie. Werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, die Verlagerung der Wohnkosten von Menschen mit Handicap, die in entsprechenden Wohnformen leben, in die Eingliederungshilfe ist nicht systemgerecht. Sie durchbrechen die mit dem Bundesteilhabegesetz eigentlich zu vollziehende Trennung von Kosten des Lebensunterhalts, die von der Grundsicherung zu übernehmen sind, und den Fachleistungskosten, die von den Trägern der Eingliederungshilfe zu tragen sind. Die Träger der Eingliederungshilfe in Bayern, die Bezirke, werden damit entgegen des Ansatzes des Bundesteilhabegesetzes zusätzlich belastet. Deshalb ist es notwendig, den Wohnbedarf auch für Menschen mit Handicap möglichst umfassend durch die Grundsicherung nach dem SGB XII zu decken. Hierfür ist eine Änderung der aktuell geltenden Regelungen in den §§ 42a und 45a des SGB XII erforderlich. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Schnotz. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Kerstin Celina.

Alle Reden von Helmut Schnotz Protokoll ↗