Roswitha Toso
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Grundbedürfnisse haben Menschen, um ihre Existenz zu bestreiten? – Sie stimmen mir bestimmt zu, dass die Unterkunft zu diesen Bedürfnissen gehört. Aber was ist, wenn sie aufgrund einer Behinderung besondere Bedürfnisse beim Wohnen haben? – Dieser Frage wollen wir uns heute widmen. Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben. Dieses Recht dürfen wir nicht durch finanzielle Hürden einschränken; doch genau das passiert aktuell. Die Kosten für Unterkunft und Heizung in besonderen Wohnformen werden nur bis zu einer Grenze von 125 % der angemessenen Warmmiete für Einzelpersonenhaushalte aus der Grundsicherung gedeckt. Was darüber hinausgeht, muss aus der Eingliederungshilfe finanziert werden. Das ist schlichtweg nicht systemgerecht. Warum nicht? – Weil es sich hier nicht um eine Fachleistung handelt, sondern um ein Grundbedürfnis, das Dach über dem Kopf. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sind Bestandteile der Existenzsicherung und gehören daher vollständig in die Grundsicherung. Besondere Wohnformen sind kein Luxus. Sie sind für viele Menschen mit Behinderung die einzige Möglichkeit, ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu führen. Diese Wohnangebote integrieren nicht nur Betreuung und Assistenz, sondern schaffen auch Sicherheit, Teilhabe und Lebensqualität. Dennoch werden Bewohnerinnen und Bewohner solcher Einrichtungen finanziell benachteiligt. Während pflegebedürftige Menschen mit Behinderung, die nicht in einer besonderen Wohnform leben, ambulante Pflegeversicherungsleistungen von bis zu 2.200 Euro monatlich erhalten, gibt es für denselben Personenkreis in besonderen Wohnformen nur maximal 266 Euro. Die Differenz muss aus der Eingliederungshilfe finanziert werden. Das bedeutet eine erhebliche Mehrbelastung für die Bezirke. Die Bezirke fordern deshalb schon länger eine Neuregelung der Finanzierung dieser Pflegeleistungen, und wir als FREIE WÄHLER setzen uns genau dafür ein. Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene dafür starkzumachen, dass die Unterkunftskosten in besonderen Wohnformen vollständig in die Grundsicherung aufgenommen werden; denn es geht um Gerechtigkeit für die Menschen mit Behinderung und um eine nachhaltige Entlastung der Bezirke. Wir sprechen hier nicht von einer abstrakten Reform, sondern von der Lebenswirklichkeit Tausender Menschen. Diese Menschen sind auf ein System angewiesen, das ihre Bedürfnisse versteht und entsprechend handelt. Wir als Politik müssen Verantwortung übernehmen und dafür sorgen, dass diese Existenzgrundlagen gesichert sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderung Kompromisse bei ihrer Wohnsituation eingehen müssen, weil die staatliche Unterstützung nicht ausreicht. Barrierefreie und betreute Wohnformen sind keine Sonderleistung. Sie sind notwendig, um Teilhabe und Chancengleichheit sicherzustellen. Auch die Träger der Einrichtungen stehen unter großem Druck. Die Finanzierungslücken bedeuten Unsicherheiten, häufige Neuberechnungen und nicht selten auch finanzielle Engpässe. All das könnte verhindert werden, wenn wir den Schritt gehen und diese Kosten in die Grundsicherung überführen. Wir müssen anerkennen, dass Menschen mit Behinderung gerade beim Wohnen spezielle Bedürfnisse haben. Dieser Tatsache müssen auch die Gesetze Rechnung tragen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Unser Sozialstaat muss für alle verlässlich sein. Lassen Sie uns gemeinsam eine gerechtere und sozial ausgewogene Regelung schaffen. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Toso. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmid für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
