Martina Gießübel
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist schon ein starkes Stück, wenn man hört, dass man zu wenig für die Inklusion tut. Erst kürzlich saßen in meiner Bürgersprechstunde zwei Mütter, die sich um die Beschäftigung ihrer behinderten Söhne Sorgen machen: Nils ist 21 und Autist. Er hat sich selbst das Klavierspielen beigebracht. Mittlerweile gibt er Konzerte in seinem Heimatort und in Altenheimen. Er würde das gerne weiter ausbauen und dort auch gerne einfache Arbeiten erledigen. Der Sohn der zweiten Mutter, Louis, 17 Jahre, mit Trisomie, hat ein Problem mit Schmutz. Er kann also keinen Schmutz an den Händen ertragen. Er würde gerne in einem Café bedienen. Die Eltern haben mich um Unterstützung bei der Arbeitssuche gebeten. Diese Begegnung verdeutlicht mir, wie zentral die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt für unsere Gesellschaft ist. Unser erklärtes Ziel im Freistaat Bayern und unserer Staatsregierung ist es, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken. Es geht uns nicht nur darum, soziale Gerechtigkeit zu fördern, sondern auch um die wertvollen Beiträge, die Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt einbringen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Für die betroffenen Personen bedeutet ein Arbeitsplatz weit mehr als nur ein Einkommen. Er bedeutet soziale Teilhabe, Selbstbestimmung und auch Anerkennung. Für die Eltern bedeutet er natürlich auch ein Stück Entlastung. Primäres Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu stärken. Ich möchte hier jetzt auch gezielt auf ein paar Sachen eingehen, die es gibt, die geschaffen wurden: 2019 wurde im Arbeitsmarktfonds ein eigener Förderschwerpunkt für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Seitdem wurden Projekte mit einer Fördersumme von 1,7 Millionen Euro bewilligt, was wesentlich zu neuen Möglichkeiten und Verbesserungen in der beruflichen Teilhabe beigetragen hat. Im Jahr 2023 wurden mehr als 90 Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe, Frau Roon, zur Förderung der Ausbildung, Beschäftigung und beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderung bereitgestellt. Dies umfasst diverse Förderprogramme, darunter auch das Budget für Arbeit, das Arbeitsentgelte monatlich mit bis zu 75 % fördert und die erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz erstattet. Bayern gewährt bereits seit mehreren Jahren über das Programm "Initiative Inklusion" Arbeitgebern, die neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, Prämien bis zu 10.000 Euro für jeden neuen Ausbildungs- und Arbeitsplatz. Elf Berufsbildungswerke und vier Berufsförderungswerke in Bayern spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Mit ihren bedarfsgerechten Angeboten zur Erstausbildung und beruflichen Qualifizierung leisten sie hier auch ganz wichtige Unterstützung. Dann gibt es noch das Programm "Übergang Förderschule-Beruf"; es unterstützt den Übergang von der Förderschule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Seit dem Programmstart wurden 975 geistig behinderte Förderschülerinnen und Förderschüler erfolgreich vermittelt. Diese Maßnahme wurde jetzt bis zum Jahr 2028 verlängert. Seit 2005 zeichnet der Preis "JobErfolg – Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz" besonders verdiente private und auch öffentliche Arbeitgeber aus, die Menschen mit Behinderung beschäftigen. Ich möchte jetzt noch ganz speziell auf ein Projekt hinweisen, von dem ich mir vor Ort schon ein Bild gemacht habe, und zwar das Förderprogramm EAA – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber. Das gibt es seit 2022, speziell hier in Bayern. Damit werden Arbeitgeber für Menschen mit Behinderung gesucht. Man screent die Menschen und schaut, was sie können, und nicht, was sie nicht können. Das wäre nämlich ein falscher Ansatz. Wir müssen schauen, wo wir diese Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren können, mit ihren Stärken, die sie mitbringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bringt das alles etwas, Frau Roon? – Ja, es bringt eine leichte Wirkung. Die Zahlen steigen kontinuierlich. Aber man kann natürlich schon sagen, dass es mehr sein könnte. Doch letzten Endes gibt es durch alles, was ich Ihnen aufgezählt habe, wirklich alle Mittel und Wege für Arbeitgeber, um Menschen mit Behinderung einzustellen und zu unterstützen. Wir haben gerade in Bezug auf den öffentlichen Dienst – ich bin im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes – immer die Diskussionen, wie wir in diesem Bereich die Zahl nach oben bringen können, und lassen uns dazu die Auswertungen vorlegen. Ich kann Ihnen versichern: Gerade im öffentlichen Dienst, in unseren Ministerien, wird darauf geschaut, wie man Menschen mit Behinderung beschäftigen kann. Ich habe eben bewusst die vielen Förderprogramme aufgezählt, um auch begreiflich zu machen, wie viel vom Freistaat Bayern gemacht wird, um Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen zu lassen. Sicher ist aber natürlich auch das persönliche Engagement der Familien weiterhin gefordert, das ist ganz klar. Ich selbst bin schon mit Arbeitgebern in Kontakt, damit Nils und Louis eine berufliche Perspektive bekommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sobald ich den Hörer in die Hand nehme, stoße ich auf offene Ohren. Aber wir müssen jetzt schauen, wie wir es organisieren. Ich gebe Ihnen ein bisschen recht: Die Bürokratie ist sehr hoch. Auch da müssen wir überlegen, wie wir sie ein bisschen abrüsten. Insgesamt ist wirklich zu sagen: Der Freistaat Bayern tut wirklich ganz, ganz viel. Dass man jetzt sagt, es werde hier überhaupt nichts gemacht, ist schlichtweg falsch. Hierfür zusätzlich ein Bonussystem zu schaffen, hilft uns meiner Ansicht nach nicht weiter; es braucht eine weitere Sensibilisierung, aber auch Mut der Arbeitgeber, sich darauf einzulassen. Es braucht auch Mut in der Gesellschaft, das Ganze mitzutragen. Das schaffen wir nicht mit Geld, sondern mit Worten und Taten. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
