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Rene Dierkes

AfD 27.02.2025 Sitzungen 19/43

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die immer noch aktuellen Vorwürfe gegen die Justizvollzugsanstalt Gablingen sind wahrlich ein schwerer Schlag gegen das Vertrauen in diese konkrete Strafvollzugsinstitution. Man kann aber nicht von einem generellen Folterskandal in bayerischen Gefängnissen sprechen, wie es die GRÜNEN zu insinuieren versuchen. Wir können den Strafvollzug nicht komplett infrage stellen. Grundsätzlich funktionieren nämlich die Kontrollinstrumente. Problematisch sind die Versuche der GRÜNEN, aus ideologischen Gründen wieder einmal zu weit zu gehen und einen Kuschelstrafvollzug zu etablieren. (Beifall bei der AfD) Bereits in der Sitzung am 13. November des letzten Jahres haben die GRÜNEN den Landtag mit einem ähnlichen Antragskonvolut beschäftigt, das ebenso ideologisch statt inhaltlich vernünftig war. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Rechtsstaat durch falsches Verständnis von liberaler Humanität untergraben wird. Haft muss immer noch Sanktion und keine Wohlfühloase sein, in der verurteilte Straftäter sich so einrichten können, wie es ihnen passt. Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag steht für Recht und Ordnung, für Sicherheit und Konsequenz. Wir wissen, es gibt keine Gesellschaft ohne klare Regeln und ohne deren Durchsetzung. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Während die GRÜNEN sich in ihren Träumereien von einem Utopia verlieren, in welchem Kriminelle verhätschelt werden, stehen wir fest auf dem Boden der Realität und fordern, dass bestehende Regeln und die bestehende Ordnung gewahrt werden. Bevor wir uns in blindem Aktionismus in das andere Extrem stürzen und am bestehenden System Änderungen vornehmen, müssen die laufenden Ermittlungen zu Gablingen erst einmal aufklären, was konkret geschehen ist. Statt unnötiger Bürokratie, die die GRÜNEN so lieben, brauchen wir durchdachte und effektive Maßnahmen. Wir schlagen daher vor, dass die Ausbildung und Bezahlung der Justizvollzugsbeamten verbessert wird. Dieser Appell geht insbesondere auch an die Kollegen der CSU; denn mit einem bloßen Dank ist es nicht geschehen. Es geht nämlich auch um die Menschen, die in diesen Einrichtungen arbeiten, also um das Personal. Nur so können wir ein sicheres Umfeld schaffen, und zwar auch für die Häftlinge. Lassen wir uns nicht täuschen. Die Vorschläge der GRÜNEN führen letztendlich zu nichts anderem als zu einer Aufweichung unserer Sicherheitsstandards und einem Anstieg der Kriminalität innerhalb der Gefängnisse. Es kann nicht der richtige Weg sein, Kriminalität mit bürokratischen Maßnahmen zu bekämpfen, die den Handlungsspielraum des Strafvollzugs einschränken. Unsere Position ist daher: Umsetzung sinnvoller und praktikabler Maßnahmen, um dem Zweck des Strafvollzugs, nämlich Resozialisierung bei gleichzeitiger Wahrung der Sicherheit und des Sühne-Gedankens, gerecht zu werden. Wir müssen uns auf das Wesentliche konzentrieren und die vorhandenen Gesetze und Instrumente optimal nutzen, statt den Strafvollzug durch ideologisch motivierte Vorschläge unnötig zu belasten. Wir lehnen daher sämtliche Anträge der GRÜNEN ab. Sofern sich die Anträge etwa auf die Überprüfung der Sicherungs-, Zwangs- und Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug oder auf die Dokumentation von Grundrechtseingriffen beziehen, gehen sie zu weit. Damit wird der Strafvollzug insgesamt infrage gestellt. Außerdem ist das Ganze bereits gesetzlich geregelt, sodass es der Anträge der GRÜNEN nicht bedarf. Außerdem wurde ein Richtervorbehalt für die Anordnung der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen beantragt. Die Einholung eines solchen Beschlusses dauert jedoch zu lang; denn meistens liegt in der Praxis Gefahr im Verzug vor. Außerdem verkennen die GRÜNEN den Sinn und Zweck der Unterbringung in solchen Hafträumen. Sinn und Zweck ist nicht die Sanktion, sondern die Gefahrprävention. Die Häftlinge sollen dadurch vor sich selber geschützt werden und auch keine Gefahr mehr für andere darstellen. Außerdem sind auch die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen solche Unterbringungen ausschöpfend im Bayerischen Strafvollzugsgesetz geregelt. Mehr psychotherapeutische Maßnahmen ändern auch nichts. Diese gibt es nämlich bereits. Sie können aus einem Pädophilen, einem Vergewaltiger und einem Mörder nicht ein Blumenkind machen, wenn Sie noch mehr Seelsorger bestellen. Zusammengefasst: Statt mehr Bürokratie und Kuschelstrafvollzug müssen Ordnung und Sicherheit in den bayerischen Gefängnissen Priorität haben. Lassen wir uns nicht blenden durch grüne Verwirrungen und kulturmarxistische Vorstellungen. Wir lehnen daher die Anträge ab. (Beifall bei der AfD)

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