Benjamin Nolte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Beim Antrag der SPD-Fraktion "Gute Arbeitsbedingungen für studentische Beschäftigte schaffen" geht es im Wesentlichen um Folgendes: Zum einen wird unter dem ersten Spiegelstrich ein eigener Tarifvertrag TV-Stud zur Vergütung von studentischen Beschäftigten in nicht-wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern gefordert. Unter dem zweiten Spiegelstrich wird eine Gleichbehandlung von studentischen Hilfskräften im nicht-wissenschaftlichen Bereich mit anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch Eingruppierung in den TV-L gefordert. Der dritte Punkt betrifft dann die Vermeidung rechtlicher Grauzonen. Schon die ersten beiden Punkte stellen einen Widerspruch dar. Zunächst muss man bei den studentischen Beschäftigten – das hat der Kollege Oetzinger auch gerade angesprochen, aber es ist ein Zeichen dafür, dass wir uns bei unseren Reden zumindest nicht abgesprochen haben – zwischen den studentischen Hilfskräften und den studentischen Mitarbeitern in nicht-wissenschaftlichen Tätigkeitsfeldern unterscheiden. Die studentischen Hilfskräfte sind die, die im wissenschaftlichen Bereich arbeiten, zum Beispiel an Lehrstühlen. Studentische Mitarbeiter sind diejenigen, die zum Beispiel in der Verwaltung, in der IT oder in den Bibliotheken unterstützend tätig sind. Für die Letzteren, also für die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich, gilt bereits jetzt der Tarifvertrag der Länder, TV-L. Den TV-Stud, der in diesem Antrag gefordert wird, gibt es bisher in einem einzigen Bundesland, nämlich in Berlin. In Berlin gilt dieser TV-Stud jedoch nur für die studentischen Hilfskräfte und nicht für die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich. Man kann sich jetzt generell fragen, ob man sich Berlin zum Vorbild nehmen sollte. Das ist nämlich in der Regel keine gute Idee. Aber hier ist der Antrag schon widersprüchlich. Soll jetzt für die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich ein neuer Tarifvertrag TV-Stud geschaffen werden, der in Berlin nur für Mitarbeiter im wissenschaftlichen Bereich gilt? Oder sollen die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich unter den TV-L fallen? – Von Ersterem hätten die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich genau gar nichts, und Zweiteres ist bereits der Fall, und somit wäre der Antrag obsolet. Da die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich schon unter den TV-L fallen, gibt es auch keine tarifrechtlichen Grauzonen. Hintergrund dieses Antrages sind, wie die Kollegin Weitzel erläutert hatte, Presseberichte, laut denen die Universität Passau die studentischen Mitarbeiter im nichtwissenschaftlichen Bereich nicht gemäß dem geltenden Tarifvertrag TV-L bezahlt hat. Es gab dazu seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine AzP. Da muss ich gestehen, dass die Antwort der Staatsregierung eher unbefriedigend war, was vermutlich auch der Grund ist, weswegen man den Antrag jetzt hochgezogen hat. Im Juni 2024 ist die Universitätsleitung mit den studentischen Vertretungen und dem Personalrat übereingekommen, die Verträge der studentischen Mitarbeiter zu prüfen und anzupassen. Hierfür wurde ein Umstellungszeitraum von sechs bis neun Monaten vereinbart, was deutlich zu lange ist. Ob es allerdings schneller geht, wenn man jetzt einen neuen Tarifvertrag einführt, darf bezweifelt werden. Ich kürze das Ganze einmal ab: Für die studentischen Mitarbeiter im nicht-wissenschaftlichen Bereich gibt es bereits einen gültigen Tarifvertrag, nämlich den TV-L. Wenn sich einzelne Universitäten nicht an diesen Tarifvertrag halten, besteht die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und dagegen vorzugehen. Aber es ist nur eine Universität, an der solche Fälle bekannt sind. Also kann man hier von einem Einzelfall sprechen, vielleicht nicht in Bezug auf die Mitarbeiter, aber in Bezug auf die Universität. Hier aufgrund dieses Einzelfalles einen neuen Tarifvertrag einzuführen, ist deutlich über das Ziel hinausgeschossen, zumal man nicht weiß, wenn man jetzt einen neuen Tarifvertrag einführt, ob die Universität, die sich schon nicht an den alten Tarifvertrag hält, sich dann an den neuen Tarifvertrag hält. Die SPD schreibt in ihrer Antragsbegründung noch, dass sie sich um die teilweise prekäre Lage der Studenten in Bayern sorge. Da muss man sich fragen, woher die prekäre Lage mit den zu hohen Lebenshaltungskosten kommt. Ich habe eine Vermutung, woran das liegen könnte: zu wenig Wohnraum für Studenten. Auch hierfür hätten wir eine Lösung. Das muss ich aber hier nicht noch einmal erörtern. An zu wenigen Tarifverträgen liegt es sicherlich nicht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der AfD)
