Alex Dorow
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir können uns, wenn es heute um die öffentlich-rechtlichen Medien geht, in Definitionen der AfD ergehen über Objektivität und Neutralität, Kollege Mang, über die Schlangenlinien Ihrer Partei, mal Steuerfinanzierung, mal Beitragsfinanzierung. Eine gerade Linie ist da nicht zu erkennen, außer dass ein Haufen Beschimpfungen dabei sind. All das bringt uns nicht weiter. Das ist heute auch nicht das Thema. Das würde auch den Rahmen hier heute Abend sprengen. Wir sprechen nämlich eigentlich über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei geht es vor allem um die Strukturen und um die Kosten, nicht um Definitionen der AfD. Wir sind mitten in einem großen Reformprozess. Wir setzen uns maßgeblich dafür ein, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhalten bleiben kann und dafür entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Aber anstatt die ersten Schritte der Reform mitzugehen und die Einsparmöglichkeiten zu nutzen und umzusetzen, wollen einige – diese Kritik muss in der Tat erlaubt sein – mit der Brechstange eine Beitragserhöhung durchsetzen. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist zunächst einmal das gute verfassungsgemäße Recht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Aber ich betone auch: Es ist ein falsches Signal in Zeiten, in denen unser Land in einer Krise steckt und in denen alle maßhalten müssen. Nach Jahren der fortwährenden Ausdehnung öffentlich-rechtlicher Angebote und nach Finanzskandalen wie beim RBB würden die Bürgerinnen und Bürger vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk eigentlich erwarten, dass zunächst die notwendigen Reformen entschlossen umgesetzt und weitere Sparanstrengungen unternommen werden. Nur zur Verdeutlichung: Im vergangenen Jahr hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio erstmals Mittel in Höhe von über 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Zum Vergleich: Die größte private Mediengruppe RTL Deutschland verzeichnete 2023 einen Umsatz von circa 2,62 Milliarden Euro, die BBC – absolut vergleichbar – hatte 2023 ein Budget von 6,4 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund ist es für mich schwer nachzuvollziehen, dass die finanzielle Sicherheit und journalistische Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet sein soll, wenn die vorliegende Empfehlung der KEF für einen höheren Rundfunkbeitrag nicht sofort eins zu eins umgesetzt wird. Der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben die Intendanten aus meiner Sicht keinen Gefallen getan, wenn sie auf dem Rechtsweg etwas erzwingen wollen, wofür es politisch derzeit offensichtlich keine Mehrheiten mehr gibt. Umso wichtiger wären aber Änderungen an der Finanzierungssystematik, um einen stetig wiederkehrenden Dauerkonflikt zwischen Politik und Anstalten über die Beitragshöhe zu vermeiden. Aus diesem Grund haben Bayern und Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Protokollerklärung festgehalten, dass sie den Staatsvertragsentwurf zur Reform der Beitragsfestsetzung erst dann paraphieren und den Landtagen zur Verfügung stellen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerden zurücknehmen. Da es derzeit keine Anzeichen für eine Rücknahme der Verfassungsbeschwerden gibt, ist die Zukunft eines geänderten Finanzierungsmodells in der Tat völlig offen. Grundlegende Entscheidungen über den Rundfunkbeitrag muss aber auch künftig der demokratisch legitimierte Gesetzgeber treffen. Das sind nun einmal die Landtage. Als Abgeordnete tragen wir die politische Verantwortung und sind den Bürgerinnen und Bürgern auch Rechenschaft schuldig. Jedes künftige Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss daher hinreichende Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Landesparlamente als Gesetzgeber vorsehen. Ein Verfahren, bei dem der Rundfunkbeitrag durch Indexierung Jahr für Jahr automatisch steigen würde, ohne dass die Landtage noch ihre Stimme erheben könnten, lehnen wir ab. Ich möchte daran erinnern, dass es ein solches Modell Ende der Siebzigerjahre schon einmal in Italien bei der öffentlich-rechtlichen Senderkette Rai gab. Das Ergebnis waren eine nach rund zehn Jahren völlig ausufernde Finanzierung, die nicht mehr zu bezahlen war, und eine völlig erlahmte Neigung zu zukunftsweisenden Reformen. So ärgerlich die aktuelle Situation und Unstimmigkeit in dieser Thematik gerade ist, so erfreulich sind aus unserer Sicht die Fortschritte, die bezüglich der Reform erzielt werden konnten. Mit dem Entwurf des Reformstaatsvertrags haben sich die politisch sehr unterschiedlich besetzten Spitzen der Länder nach langen und intensiven Diskussionen auf wichtige und grundlegende Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, was wir begrüßen. Wie oft haben wir schon über notwendige Reformen diskutiert und immer wieder auf den Reformprozess verwiesen? Ich muss sagen, dass sich der Entwurf des Reformstaatsvertrags aus unserer Sicht sehen lassen kann. Dieser muss jetzt aber auch zügig verabschiedet und umgesetzt werden. Die Anstalten sollten konstruktiv an der Umsetzung mitarbeiten, damit der Prozess erfolgreich sein kann; denn diese Reformen sind mehr als notwendig. Auch der Kritik an Defiziten bei Qualität, Ausgewogenheit und breiter Meinungsvielfalt in den Programmangeboten können wir nur mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht gegen ihn begegnen. Bereits mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, Kolleginnen und Kollegen, wurden vor über einem Jahr weniger Fernsehprogramme in linearer Verbreitung gesetzlich beauftragt und die Möglichkeit geschaffen, Programme einzustellen oder in Onlineformate zu überführen, damit die Anstalten eigenverantwortlich Neuerungen schaffen und Ressourcen einsparen können. Keinen einzigen linearen Spartensender haben die Anstalten bisher jedoch eingestellt oder ins Netz überführt. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen verfassungsrechtlichen Auftrag so interpretiert, dass jede Anstalt möglichst alle Angebote für alle Zielgruppen auf allen Verbreitungswegen abdecken muss, werden die Mittel aus dem Rundfunkbeitrag niemals ausreichen, egal, um wie viel wir sie erhöhen. Deshalb brauchen wir heute und in Zukunft einen leistungsfähigen, unabhängigen, beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dessen Bestand, Entwicklung und Finanzierung stehen zu Recht unter besonderem Schutz des Grundgesetzes. Das resultiert letztlich aus den historischen Erfahrungen unserer Vergangenheit. Natürlich gibt es auch heute wichtige aktuelle Gründe für seine Daseinsberechtigung. Diese möchte ich an dieser Stelle gerne noch einmal betonen. Beitragsfinanzierung soll sicherstellen, dass sich das Programm an anderen Kriterien als an Einschaltquoten und Werbeaufträgen orientiert. Digitalisierung und soziale Medien führen für sich allein noch keine Qualität und Vielfalt der Informationsangebote herbei, vor allem wenn in erster Linie Reichweite und Klickzahlen zählen. Fake News und Rückzug in digitale Filterblasen – das wissen wir alle – schaden sogar dem für die Demokratie notwendigen gesellschaftlichen Diskurs. Aus diesem Grund können wir in aller Einfachheit sagen: Wir lehnen den Antrag der AfD, der das leider nicht berücksichtigt, ab. Dem Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER stimmen wir zu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
