Alexander Dietrich
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon wirklich erstaunlich, mit welcher Theatralik man zu so einer späten Stunde hier im Hause so einen Antrag vortragen kann. Wir haben ein gutes Verfassungsgericht in Bayern. Ich glaube, unser Verfassungsgerichtshof leistet insgesamt hervorragende Arbeit und wir können stolz sein auf dieses Verfassungsgericht. Wir sind durchaus auch der Meinung, dass man das Verfassungsgericht auch mit wissenschaftlichen Mitarbeitern verstärken kann. Deswegen vielen Dank an das Innenministerium, dass diese zwei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter abgeordnet worden sind. Gleichwohl werden wir diesen Antrag heute ablehnen, und zwar nicht, weil wir gegen zusätzliche Verstärkung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wären, sondern weil wir es grundsätzlich ablehnen, über einzelne Stellenforderungen außerhalb des Haushaltsverfahrens zu diskutieren. Wir haben ein Haushaltsverfahren, in dem wir neue Stellen, Stellenmehrungen beschließen oder auch nicht beschließen. Wir können über neue Stellen im Staatshaushalt nur dann entscheiden, wenn wir wissen, wie viele Stellen insgesamt gefordert werden und wie viele wir uns auch leisten können. Jetzt einzelne politische Vorfestlegungen auf den Haushalt zu treffen, wäre der falsche Weg. Das machen wir grundsätzlich nicht, und das hat auch mit vernünftiger Haushaltspolitik gar nichts zu tun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben – das möchte ich an dieser Stelle auch erwähnen – die Justiz im aktuellen Doppelhaushalt großzügig mit neuen Stellen bedacht. Allein 140 Stellen wurden für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingerichtet. Das zeigt, wir nehmen die Anliegen der Justiz sehr, sehr ernst und wollen auch eine wirklich starke Justiz in Bayern haben. Wenn wir jetzt daran denken, eine Ad-hoc-Verstärkung vorzunehmen, wäre es, glaube ich, auch nicht zielführend, hier als Landtag der Justiz Vorgaben zu machen, wie viele Personen aus einem Bereich in den anderen weitergeleitet oder versetzt werden sollen. Sechs Mitarbeitende scheinen uns zu viel. Das ginge zulasten der anderen Bereiche der Justiz. Wir haben auch lange Strafverfahren, wir haben lange Zivilverfahren. Wenn wir aus anderen Bereichen abordnen, dauern dort die Verfahren länger. Keiner kann besser beurteilen, was innerhalb der Justiz vertretbar ist, als der Präsident des Verfassungsgerichts, der nämlich zugleich auch Präsident des Oberlandesgerichts München ist. Er kann am besten entscheiden, was die allgemeine Gerichtsbarkeit vertreten und was sie nicht vertreten kann. Deswegen wollen wir dem Präsidenten die Entscheidung überlassen, ob und gegebenenfalls wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter er an das Gericht abordnet. Deshalb insgesamt keine Zustimmung zu dem Antrag. Wir werden diesen ablehnen. Alles Weitere zu dem Thema können wir dann im Haushaltsverfahren diskutieren, wo es hingehört. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
