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Ilse Aigner

19.02.2025 Sitzungen 19/42

Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, das Abkommen dem Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das scheinen alle Fraktionen des Hauses zu sein. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und - betreuungsgesetzes (Drs. 19/3816) - Zweite Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/3816 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf der Drucksache 19/4821. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass im Vollzitat die Wörter "Gesetz vom 10. August 2023 (GVBl. Seite 499)" durch die Wörter "§ 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. Seite 579)" ersetzt werden und in den Platzhalter von § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. März 2025" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/4821. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, können wir auch gleich zur Schlussabstimmung kommen. Wer dem Gesetz in der soeben beschlossenen Fassung zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist dieselbe Formation. Alle Fraktionen stimmen zu. Vielen herzlichen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Das sehe ich auch nicht. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes". Bevor ich Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, möchte ich noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 wieder Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Deswegen bitte ich Sie, die Stimmkartentaschen abzuholen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Aufnahmegesetzes - Bayerisches Asylnotstandsgesetz (Drs. 19/3866) - Zweite Lesung - Für die Gesamtredezeit wurden 29 Minuten vereinbart. – Ich eröffne die Aussprache, und als erster Redner hat Kollege Christoph Maier für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)

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