Stefan Meyer
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Qualität der medizinischen und pharmazeutischen Ausbildung ist für die zukünftige Gesundheitsversorgung von entscheidender Bedeutung. Der Freistaat Bayern hat deshalb darauf ein besonderes Augenmerk gerichtet. Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger haben eine höhere Lebenserwartung, die sich auf die medizinischen Fachkräfte, die Ärzte, das Pflegepersonal und die Therapeuten durchschlägt. Auch die Ärztinnen und Ärzte werden älter. Deshalb müssen für viele fachärztliche Praxen Nachfolger gefunden werden, insbesondere in den ländlichen Regionen. Bei mir zu Hause könnte in wenigen Jahren eine Gefährdung der flächendeckenden medizinischen Versorgung drohen. Der Freistaat Bayern steuert dieser Entwicklung mit der Landarztquote und mehr Studienplätzen entgegen. In meiner Heimatregion Niederbayern haben wir zum Beispiel einen Medizincampus eingerichtet und gehen damit in der Gesundheitspolitik Bayerns voran. Bayern ist im Übrigen Reha-Land Nummer eins. Jetzt sind aber auch andere Bundesländer gefordert, bei den Medizinstudienplätzen Gas zu geben. Es kann einfach nicht sein, dass es immer noch Länder wie Bremen oder Brandenburg gibt, wo die Studenten nicht in der Humanmedizin ausgebildet werden können. Deswegen appelliere ich an die anderen Länder, dem guten Beispiel Bayerns zu folgen. Das oberste Ziel der Gesundheitspolitik muss es immer sein, wohnortnah und patientenorientiert medizinische Versorgung sicherzustellen. Für das, was wir fordern, benötigen wir in vielen Bereichen, in denen die Qualität normiert, garantiert und geprüft wird, bundeseinheitliche Ausbildungen. Eine zentrale und bundesübergreifende Institution, die diese Qualität durch standardisierte Prüfungen sichert, ist das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, IMPP, in Mainz. Dieses Institut wurde im Jahre 1972 durch einen Staatsvertrag gegründet. Jedes Land entsendet einen Vertreter in den Verwaltungsrat dieses Instituts. Dieser Verwaltungsrat ist das Aufsichtsgremium des IMPP und zugleich Dienstherr für die dort tätigen Mitarbeiter. Dieses Institut ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung, die für die Erstellung, die Durchführung und die Auswertung der bundeseinheitlichen Prüfungen verantwortlich ist. Es stellt zudem sicher, dass die Prüfungsinhalte nicht nur fachlich fundiert, sondern auch praxisnah und auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand sind. Das Institut arbeitet dabei mit den Universitäten, den Fachgesellschaften, mit den Landesprüfungsämtern und vielen Akteuren im Gesundheitswesen eng zusammen. Neben der Prüfungsgestaltung widmet sich das IMPP der Weiterentwicklung der Prüfungsformate und der medizinischen Bildungsforschung. Ziel ist es, die Prüfungen kontinuierlich an die Anforderungen der modernen Medizin und Pharmazie anzupassen, um so eine bestmögliche Ausbildung der Fachkräfte von morgen zu gewährleisten. Der vorliegende Antrag mit dem Titel "Zustimmung zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen" kann als notwendige und alternativlose Anpassung des Staatsvertrags an die heutige Zeit angesehen werden. Damit werden die Aufgaben des Instituts genauer definiert und erweitert. Den grundsätzlichen Willen zur Änderung dieses Abkommens bekundeten die Länder bereits auf der 93. Gesundheitsministerkonferenz im Jahre 2020. Ich weise darauf hin, dass dieses Institut nicht in Bayern liegt, sondern in Rheinland-Pfalz. Dem Staatsvertrag müssen die Bundesländer mit ihren unterschiedlichen Regierungskoalitionen zustimmen. Der Vertrag wurde zuletzt im Jahr 2001 angepasst. Was muss jetzt geändert werden? – Im Jahr 2021 traten die Änderungen der zahnärztlichen Approbationsordnung in Kraft. Darin eingeschlossen sind Änderungen von staatlichen Prüfungen innerhalb der Ausbildung. Die Länder sollen sich einer Einrichtung bedienen, die die Prüfungsfragen vorbereitet. Genau hier kommt das IMPP ins Spiel. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der zahnärztlichen Prüfung sind ursprünglich nicht vorgesehen gewesen. Deshalb muss der Staatsvertrag um diese Kompetenz ergänzt werden. Das Gleiche gilt für die Approbationsordnung in der Psychotherapie. Auch hier muss das geänderte Aufgabenfeld berücksichtigt werden. Dadurch wollen wir Praktikabilität und Rechtssicherheit schaffen. Ich muss nicht weiter begründen, dass in dieser Zeit sowohl die Zahnärzte als auch die Psychotherapeuten zu den Grundpfeilern der Gesundheitsinfrastruktur gehören. Diese wichtigen Felder benötigen auch Rechtssicherheit. Dies wird mit der jetzt vorgenommenen und zugegebenermaßen etwas sperrigen Anpassung des Staatsvertrags gewährleistet. Bezüglich der Finanzierung darf ich anmerken, dass das erweiterte Aufgabenspektrum des Instituts bereits in die Haushaltsaufstellungen der Jahre 2020 bis 2022 eingeflossen ist. Für die Zukunft sind keine schwerwiegenden finanziellen Auswirkungen abzusehen. Der Königsteiner Schlüssel wurde bei dieser Änderung implementiert. Zu den weiteren Änderungen gehören auch zeitgerechte Möglichkeiten, zum Beispiel dass der Verwaltungsrat Onlinesitzungen durchführen kann. Gleichzeitig sollen Regelungen für den innerbetrieblichen Dienst geschaffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatsregierung erhielt im Dezember die Mitteilung, dass alle Länder den Änderungsstaatsvertrag unterzeichnet hätten. Jetzt ist nur noch eine formelle Zustimmung des Bayerischen Landtags gemäß Artikel 72 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung erforderlich. Innerhalb der Frist gingen keine Stellungnahmen der Fraktionen ein. Kurzum: Die Anpassungen sind allesamt sinnvoll und zeigen, dass die Staatsverträge am Puls der Zeit rechtssicher gehalten werden. Ich bitte Sie um wohlwollende Begleitung und um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
