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Werner Stieglitz

CSU 04.02.2025 Sitzungen 19/41

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Wir sprechen heute über einen Antrag der GRÜNEN, der auf den ersten Blick nach frisch gestrichenen Wänden und blitzsauberen Schultoiletten duftet – ein durchaus wünschenswertes Ziel, das will ich gar nicht bestreiten. Doch bei näherem Betrachten des Antrags stellt sich die Frage: Haben die GRÜNEN hier wirklich eine zukunftsfähige Idee, oder ist es eher ein Schnellschuss aus der Wunschzettelkiste? Worum geht es konkret? – Die GRÜNEN möchten, dass die Schwellenwerte und Bagatellgrenzen für die Förderung von Baumaßnahmen an öffentlichen Schulen abgesenkt werden. (Zuruf von den GRÜNEN: Zum Beispiel!) Die Idee dahinter: Auch die Sanierung von Schultoiletten soll als Einzelmaßnahme förderfähig werden. Das mag jetzt nicht das glamouröseste politische Thema sein, aber Schultoiletten sind trotzdem ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags. Der Kollege Pargent hat die Zahlen gerade dargelegt. Es klingt alles sehr dramatisch. Da müssen wir uns ehrlich machen. Doch die Frage bleibt: Führt die Absenkung der Bagatellgrenzen tatsächlich zu einer Verbesserung dieser Zustände? – Ich meine: Nein. Der Antrag der GRÜNEN packt das Problem nicht an seiner Wurzel. Zunächst einmal tragen unsere Kommunen die Verantwortung für die Instandhaltung der Schultoiletten. Sie haben mit den Investitionspauschalen nach Artikel 12 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes auch die finanziellen Mittel dafür. Für kleinere Maßnahmen sind die Kommunen also nicht auf spezielle Förderprogramme angewiesen. Die Pauschalen bieten den Kommunen maximale Flexibilität. Sie können ohne vorherige Antragstellung frei und zweckungebunden über diese Mittel verfügen. Ob sie damit Schultoiletten sanieren, Sporthallen modernisieren oder digitale Infrastruktur ausbauen, liegt allein in ihrer Verantwortung. Wenn also eine Kommune der Meinung ist, dass die Toiletten in ihrer Schule dringend saniert werden müssen, dann kann sie dies aus dieser Pauschale finanzieren. Das ist nicht nur effizient, sondern stärkt auch die kommunale Eigenverantwortung. Darauf legen wir als CSU großen Wert. Im Freistaat unterstützen wir unsere Kommunen außerdem mit Zuweisungen nach Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes. Über eine Milliarde Euro stehen hier zur Verfügung. Förderfähig sind größere Bauvorhaben wie Neubauten, Umbau und Erweiterungsbauten sowie umfassende General- und Teilsanierungen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten der Maßnahme mindestens 100.000 Euro betragen und bei Sanierungen mindestens 25 % der vergleichbaren Neubaukosten ausmachen. Warum haben wir diese Grenzen? – Ganz einfach: Wir wollen sicherstellen, dass begrenzte staatliche Mittel dort ankommen, wo die kommunale Leistungsfähigkeit tatsächlich überfordert wäre. Anders gesagt geht es darum, die Mittel gezielt auf größere Projekte zu konzentrieren, statt sie auf viele kleinere Maßnahmen zu verstreuen. Diese Mittel können ohne langwieriges Antragsverfahren flexibel und zweckfrei eingesetzt werden. Mir ist klar, dass die kommunalen Kassen wie auch die Kassen des Freistaates Bayern leer sind. Mehr Förderung bringt in der Summe aber auch nicht mehr Geld ins System. Um die kommunale Finanzlage zu verbessern, müssen wir an die Ausgaben herangehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die wahren Kostentreiber sind Asyl, Migration, Soziales, Personal, aber natürlich auch die Bürokratie. Ich gönne jedem Beschäftigten jeden Euro, aber die Forderung der Gewerkschaften in der aktuellen Tarifrunde nach 8 % mehr Lohn und drei zusätzlichen freien Tagen dürften die kommunale Finanzlage weiter überfordern. Aus haushaltsrechtlicher Sicht gibt es keinen Anlass, die Bagatellgrenzen und Schwellenwerte abzusenken. Eine Absenkung würde lediglich dazu führen, dass die Fördermittel des Freistaates auf viele kleinere Projekte verteilt würden mit dem Ergebnis, dass für die wirklich kostenintensiven Maßnahmen weniger Geld zur Verfügung stünde. Das würde letztendlich weder den Schulen noch den Kommunen helfen. Ein bisschen erinnert mich der Antrag tatsächlich an das Gießkannenprinzip. Es wäre besser, dort gezielt zu bewässern, wo es wirklich notwendig ist. Das Ergebnis ist, dass wir am Ende lauter halbsanierte Schultoiletten, aber kein einziges grundsaniertes Schulgebäude haben. Wir alle wissen, saubere und funktionierende Toiletten sind wichtig für das Schulklima. Herr Kollege Pargent hat es gerade ausgeführt. Wir müssen unsere Förderpolitik aber mit Augenmaß gestalten und dürfen sie nicht in Schnellschüssen versenken. Eines möchte ich an dem Punkt auch noch ansprechen: Schülerinnen und Schüler tragen auch Verantwortung. Verwahrloste Toiletten entstehen nicht nur durch mangelnde Instandhaltung, sondern auch durch Vandalismus. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der GRÜNEN ist zwar auf den ersten Blick verlockend, entpuppt sich aber bei genauerem Hinsehen als wenig zielführend und haushaltsrechtlich problematisch. Wir als CSU-Fraktion werden diesem Antrag, wie auch bereits im Ausschuss, nicht zustimmen. Stattdessen setzen wir auf eine klare Förderstrategie, die die kommunale Eigenverantwortung stärkt und die begrenzten Mittel dort einsetzt, wo sie wirklich gebraucht werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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