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Jutta Widmann

FREIE WÄHLER 04.02.2025 Sitzungen 19/41

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag "Schaustellerinnen und Schausteller entlasten – zusätzliche Schankerlaubnispflicht abschaffen", ist so gut, dass er gar von den FREIEN WÄHLERN hätte kommen können. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Zur Sache: Wenn Schausteller bereits eine Reisegewerbekarte besitzen, die auch die Abgabe von alkoholischen Getränken erlaubt, müsste eigentlich nicht immer zusätzlich für jede einzelne Veranstaltung eine extra Schankerlaubnis beantragt werden. Das ist unnötige Doppelbelastung und Doppelkontrolle. Bei der Ausstellung einer Reisegewerbekarte wird ausführlichst die jeweilige Zuverlässigkeit geprüft. Das heißt, der Antragsteller muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, muss eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung vorlegen, muss einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen und viele andere Dinge mehr. Nur wenn alle diese Vorgaben positiv erfüllt werden, bekommt er eine Reisegewerbekarte. Dann aber trotzdem bei jeder Veranstaltung nochmals, auch wenn die Veranstaltung noch so kurz ist – einen Tag, zwei Tage, zehn Tage –, eine Schankerlaubnis zu fordern, erzeugt viel Arbeit, viel Bürokratie, Doppelkontrollen ohne Mehrwert, wenig Flexibilität und hohe Kosten. Jetzt hat sogar ein Gutachten festgestellt, das im Auftrag des Deutschen Schaustellerbundes erstellt wurde, dass die Praxis der Gestattungen für Reisegastronomen nicht nur überflüssig ist, sondern auch einen Verstoß gegen die Berufswahlfreiheit darstellt und somit verfassungswidrig ist. Verschiedene Bundesländer haben sich jetzt auf den Weg gemacht und haben versucht, dieses Problem zu lösen. Einige Bundesländer haben ein eigenes Gaststättengesetz geschaffen, nach dem es dann keine Gestattung zusätzlich zur Reisegewerbekarte braucht. NRW – das wurde heute schon gesagt – hat es anders gelöst. NRW hat kein eigenes Gaststättengesetz, sondern hat die Verpflichtung, eine eigene Schankerlaubnis zu beantragen, obwohl eine Reisegewerbekarte vorliegt, per Erlass abgeschafft. Inzwischen gibt es Erfahrungen aus verschiedenen Bundesländern. Dort hat sich ganz klar herausgestellt, dass es im Rahmen dieser unterschiedlichen Handhabungen keine Missstände und auch keine zusätzlichen Gefahrenquellen gibt. Wir FREIE WÄHLER stehen zu unseren Schaustellern, und wir stehen auch zur Entbürokratisierung. Dieser Antrag geht für uns FREIE WÄHLER klar in die richtige Richtung; allerdings enthält er laut Ministerium einige juristische Ungereimtheiten, (Lachen bei den GRÜNEN) die es noch auszuräumen gilt, und ist deshalb heute abzulehnen. Wir möchten im Rahmen der Enquete-Kommission zum Bürokratieabbau – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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