Martin Wagle
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Striedl, Sie haben diesen Antrag vorgetragen. Ich habe das Gefühl gehabt, Sie haben ihn mit ein bisschen Selbstironie vorgetragen – so locker, dass ich den Eindruck hatte, Sie hätten ihn nicht ganz ernst gemeint. Aber Sie beschäftigen uns dennoch mit diesem Antrag. Zum wiederholten Male haben Sie ihn jetzt vorgetragen. Im Ausschuss haben Sie ihn schon vorgetragen. Dort ist eigentlich schon klar geworden, dass dieser Antrag kompletter Unsinn ist. Er wurde nicht besser. Dieser Antrag wird auch nicht besser, indem Sie ihn wieder und wieder auf die Tagesordnung setzen lassen. (Beifall bei der CSU) Ich sage Ihnen jetzt auch noch einmal ganz genau, warum. – Weil die Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit dem Freistaat grundsätzlich dazu verpflichtet sind, bei der Kapazitätsplanung auch Freizeitverkehre und Großveranstaltungen zu berücksichtigen. (Zuruf des Abgeordneten Markus Striedl (AfD)) Sie müssen also nicht nur den gewöhnlichen Schienenpersonennahverkehr mit den Pendlerinnen und Pendlern samt dem Schulverkehr, sondern auch den Freizeitverkehr zu Großveranstaltungen gewährleisten. Zu Großveranstaltungen zählt zweifellos das Oktoberfest. Das Oktoberfest ist also mit eingeschlossen. In den Verträgen ist das schon enthalten. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sind dazu also verpflichtet. Sie müssen die Kapazitätserweiterungen dann gewährleisten, indem sie Doppelstockwagen anhängen. Dann fahren die Züge statt mit fünf mit sieben Doppelstockwagen. Zusätzliche Triebwagen werden entsprechend den Möglichkeiten eingesetzt. Die Bahnsteiglänge begrenzt die Zuglänge. Das ist eigentlich das Gleiche, was wir während der Rushhour an Zügen einsetzen, wenn Doppelstockwagen auch zum Einsatz kommen. Wenn die Auslastung geringer wird und die Pendler während der Nebenzeiten nicht mehr mittransportiert werden, kommen die alten Triebwagen zum Einsatz. Bezahlt wird dann trotzdem. Der Anschein, den Sie hier erwecken, es würden keine Mehrkosten verursacht, ist unrichtig; denn wir zahlen dafür. Das ist im Preis für den normalen Schienenpersonennahverkehr inbegriffen. Damit ist zu diesem Antrag eigentlich schon alles gesagt. Er ist totaler Blödsinn. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen sowieso laut Vertrag die Zuglängen erweitern, und zwar ohne zusätzlichen Ausgleich. Dafür bezahlen wir aber auch schon. Jetzt sage ich Ihnen noch, was mich an diesem Antrag total irritiert. Warum sprechen Sie vom Oktoberfest, den Oktoberfestwochenenden und dem 3. Oktober? – Was soll diese Einschränkung? Sie ist totaler Blödsinn. Wir haben nämlich in Bayern noch ganz andere Veranstaltungen, die auch berücksichtigt werden müssen. Beispielsweise hatten wir im Jahr 2024 Spiele der Fußballeuropameisterschaft in Bayern. Wir haben Einzelveranstaltungen, Konzerte, Großkonzerte und Sportveranstaltungen wie die Vierschanzentournee. Dazu kommen einzelne Fußballspiele, Weihnachtsmärkte usw. Für all das gibt es zusätzlich zu dem, was ich Ihnen gerade erläutert habe, die Sonderzüge. Das waren im Jahr 2024 sage und schreibe 65.000 Zugkilometer an Sonderzügen extra, die im Wesentlichen für regionale und überregionale Volksfeste, Sportveranstaltungen, Großkonzerte, Festivals, Weihnachtsmärkte usw. zur Verfügung gestellt wurden. Zum Oktoberfest – ich nenne das explizit, weil Sie das aufgerufen haben – sind die S-Bahnen Münchens 18.000 zusätzliche Zugkilometer gefahren. Ein weiteres Beispiel ist der Abendzug München – Passau an Wochenendtagen, die zusätzlichen Zugkilometer beliefen sich auf 2.000. Rund um den Biathlon-Weltcup in Ruhpolding waren es 950 zusätzliche Zugkilometer. Rund um die Erlanger Bergkirchweih waren es 2.500 zusätzliche Zugkilometer. Zum Gäubodenfest in Straubing waren es 7.450 zusätzliche Zugkilometer. Es gibt auch noch andere Volksfeste und nicht nur das Oktoberfest. (Zuruf von den GRÜNEN) Zur BR-Radltour waren es 3.650 zusätzliche Zugkilometer. Ich könnte diese Aufzählung noch weiter fortführen. Weil die Strecken nach Augsburg bzw. Schwaben in der Antragsbegründung auch enthalten sind, nenne ich die Zahlen dazu auch noch: Bei der Strecke München – Augsburg sind das sage und schreibe 22.500 zusätzliche Fahrzeugkilometer. Bei den Strecken ins Allgäu wurden 4.000 zusätzliche Fahrzeugkilometer geleistet. Sie sehen: Der Antrag mit der Fokussierung allein auf das Oktoberfest ist Blödsinn und purer Unsinn. Transporte zu Festen müssen das ganze Jahr über möglich sein. Dafür bezahlen wir. Das gibt es schon. Deswegen ist dieser Antrag totaler Blödsinn. Man kann vorausschauend sagen, dass die Züge rund um München auch im Jahr 2025 wieder bestellt werden. Das gilt auch für die Strecken im Allgäu und für die Strecken, die Sie aufgerufen haben. Das gilt anlässlich des Oktoberfestes, damit die Gäste gut ankommen, weil das Oktoberfest ein hervorragendes Beispiel für bayerische Lebensart ist und ein Fest, für das Bayern in der ganzen Welt berühmt ist. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
